Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.1

- S.5

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Rathausmitteilungen

Mietzins·beihilfe NEU
Informationen in Leichter Sprache
Was bedeutet Mietzins·beihilfe?
Wohnen muss für alle Menschen leistbar sein.
Für manche Menschen ist das Wohnen aber zu
teuer.
Diese Menschen bekommen von der Stadt
Innsbruck eine Unterstützung für ihre Miete.
Diese Unterstützung ist ein bestimmter
Geldbetrag.
Diesen Geldbetrag nennt man Mietzins·beihilfe.
Seit 1. Juni 2023 gibt es die Mietzins·beihilfe NEU.
NEU bedeutet in diesem Fall:
Wir haben die Mietzins·beihilfe erhöht.
Sie könnten also zukünftig mehr Beihilfe
bekommen.
UND: Es gibt neue Regeln für die
Mietzins·beihilfe.
Dadurch können mehr Menschen um
Mietzins·beihilfe ansuchen.

Wer kann um Mietzins·beihilfe ansuchen?
Für Ihr Ansuchen müssen Sie verschiedene
Bedingungen erfüllen:
• Sie wohnen in einer nicht
wohnbau·geförderten Wohnung.
ODER:
Sie wohnen in einer jetzt nicht mehr
wohnbau·geförderten Wohnung.
• Sie müssen der Hauptmieter
dieser Wohnung sein.
Die Wohnung darf also nicht an Sie
untervermietet sein.
• Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und
die Wohnung ist Ihr Hauptwohnsitz.
• Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz seit 2 Jahren
in Innsbruck haben.
ODER:
Sie müssen früher einmal 15 Jahre lang
in Innsbruck gelebt haben.
Innsbruck war in dieser Zeit immer
Ihr Hauptwohnsitz.
Sie kommen aus einem Land außerhalb
der Europäischen Union?
Zum Beispiel aus der Türkei oder aus anderen
Drittstaaten wie der Schweiz?
Dann gelten für Sie andere Regeln bei der
Mietzins·beihilfe.

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INNSBRUCK INFORMIERT

Sie haben noch weitere Fragen zur
Mietzins·beihilfe?
Dann kommen Sie zu uns!

Wie lange bekommen Sie Mietzins·beihilfe?
Sie bekommen die Mietzins·beihilfe immer
für 1 Jahr.
Dann müssen Sie wieder einen neuen Antrag
stellen.
Kommt es bei Ihnen zu Veränderungen?
Zum Beispiel:
Ihr Einkommen erhöht sich oder
Ihre Familie wird größer?
Dann müssen Sie uns darüber informieren.
Wir berechnen dann Ihre Mietzins·beihilfe neu.
Wie viel Mietzins·beihilfe bekommen Sie?
Der genaue Betrag hängt von verschiedenen
Fragen ab:
Zum Beispiel müssen wir für die Berechnung
wissen:
• Wie viele Personen leben in Ihrer Wohnung?
• Wie viel Einkommen hat Ihre gesamte Familie?
• Wie groß ist die Wohnung?
• Wie viel Miete zahlen Sie?

Wo:
Sie finden uns in den Zimmern 2148 bis
2154 im 2. Stock der Rathausgalerien Maria-Theresien-Straße 18 in Innsbruck
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Dienstag und Donnerstag zusätzlich
von 14 Uhr bis 16 Uhr.
Gerne können Sie uns auch anrufen unter
der Nummer: + 43 512 53 60 80 20.
Wir beantworten Ihre Fragen auch per E-Mail:
post.mietzinsbeihilfe@innsbruck.gv.at

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