Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.9

- S.4

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Bund gibt "grünes Licht" für Bau einer
öffentlichen Garage auf dem Fenner-Areal
D e r Bund gab nun "grünes Licht" für den Bau einer öffentlich genutzten Tiefgarage
auf dem Areal der ehemaligen Fenner-Kaserne: Verhandlungen zwischen der Stadt
Innsbruck und der Bundesimmobiliengesellschaft legten außerdem Details und
Zeitrahmen für die Neubauten auf diesem Grundstück fest: Baubeginn für die
Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und zwei weitere Gebäudekomplexe
ist Anfang 1995; die Aufnahme des Lehrbetriebes soll im Herbst 1997 erfolgen.

(Eiz) Planung und Bau einer öffentlichen
Garage auf dem Fenner-Areal können zügig in Angriff genommen werden: Dazu
gaben die beiden Vorstandsdirektoren der
Bundesimmobiliengesellschaft
(BIG),
Min.-Rat Dipl.-Ing. Gerhard Buresch und
Min.-Rat Dr. Hartwig Chromy, bei einem
"Gipfelgespräch" mit Bgm.-Stv. Dr. Bruno
Wallnöfer am 2. August "grünes Licht".
"Wir sind mit diesem Zug auf einem
festen Gleis", freute sich Bgm.-Stv. Dr.
Wallnöfer. Um bei diesem Bild zu bleiben:
Die Weichen sind gestellt für den Beginn
der konkreten Detailplanung und Projektierung im Herbst:
• für die Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, die ergänzt wird
durch
• ein Management- und Technologiezentrum - Träger sind das Land Tirol, die
Stadt Innsbruck (die Wohlmeinung der
Stadt für die Beteiligung von 20 Prozent
liegt vor), die Arbeiter- und Handelskammer sowie die Industriellenvereinigung • für ein angeschlossenes Büro- und Geschäftsgebäude (das private Investoren tragen) sowie
• für eine öffentliche Tiefgarage mit 300

bis 400 Stellplätzen zusätzlich zu den für
SoWi-Zwecke benötigten 200 Abstellplätzen. Es ist nun Sache des Garageninvestors, nach seinen betriebswirtschaftlichen
Kalkulationen Vorschläge über die Größe
der öffentlichen Garage bzw. die Zahl der
Stellplätze zu machen. Der Investor wurde
vom Bund bereits vor zwei Jahren durch
österreichweite Ausschreibung ermittelt:
Bestbieter war eine Gruppe von Firmen unter Federführung der Raiffeisenbau Tirol.
An dieser öffentlichen Garage hegt die
Stadt Innsbruck auch deshalb gesteigertes
Interesse, weil das Verkehrskonzept
(VKZ) eine solche Garage östlich der Altstadt, nahe den Veranstaltungszentren
Kongreßhaus, Landestheater, Hofburg und
Stadtsäle, vorsieht.
Der Stadt kostet die Garage keinen
Schilling - mit Ausnahme des Verzichts
auf die Ausgleichsabgabe im Zusammenhang mit der SoWi-eigenen Tiefgarage: Da diese mit 200 Stellplätzen (im
Sinne des VKZ) auf Wunsch der Stadt
kleiner bemessen ist, als sie es nach der
Tiroler Bauordnung sein müßte, hätte der
Bund die erwähnte Ausgleichsabgabe zu
leisten. Darauf verzichtet die Stadt.

Alles in allem dürfte es sich um eine Investition von nahezu einer Milliarde Schilling handeln, was "gerade in einer Phase
der Rezession eine kräftige Spritze für die
Wirtschaft und zur Arbeitsplatzsicherung
darstellt" (Wallnöfer). Eine Milliarde an
Investitionen bedeutet die Sicherung von
rund 1.000 Arbeitsplätzen in allen an der
Ausführung beteiligten Betrieben.
"Innsbruck ist immer zur Errichtung einer
City-Fakultät gestanden", betonte Bgm.Stv. Dr. Wallnöfer; "es wird von der Stadt
die notwendige flankierende Hilfestellung
gegeben, was die Abstimmung mit der
Stadtplanung und die baurechtlichen Rahmenbedingungen betrifft."
Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
erklärte durch ihre beiden Vorstandsdirektoren ihre grundsätzliche Bereitschaft zur
öffentlichen Garage "unter korrekten Bedingungen": 1. dürfe dadurch keine Verzögerung des Verfahrens eintreten, 2. darf
die BIG durch den Garagenbau nicht mit
Kosten belastet werden.
Folgender Bauzeitplan ist vorgesehen:
Die Schritte für den Beginn der Feinplanung sind eingeleitet. Bis Mitte kommenden Jahres soll sie fertig sein, dann muß es
schon einen rechtskräftigen Baubescheid
und Aufbauplan geben. Sodann erfolgt die
Ausschreibung; Anfang 1995 wird Spatenstich sein. Bei Annahme einer 2- bis 2 1/2jährigen Bauzeit peilt man den Beginn des
Lehrbetriebes in der neuen SoWi im
Herbst 1997 an.
H

Bei der Müllgebühr kann man sparen:
Am 30. September enden wichtige Fristen!
Der 30. September ist ein wichtiges Datum, das Sie unbedingt
beachten sollten, wenn Sie bei der Müllgebühr sparen wollen:
A n diesem Stichtag endet die Abgabefrist für zwei budgetschonende
Anträge an die Stadt!

Wie bereits von der städtischen Abfallberatung im Zusammenhang mit anderen Informationen bezüglich Abfallbeseitigungseinrichtungen mitgeteilt wurde, ist der 30.
September ein wichtiges Datum für Anträge nach der Müllabfuhr- und der Abfallgebührenordnung.
Die Müllabfuhrordnung sieht vor, daß bei
Wohnobjekten ein Müllbehältervolumen
von mindestens 30 Liter pro Person und
Woche bereitgestellt werden muß (Mindestbehältervolumen). Dieses Volumen

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kann bis zur Hälfte herabgesetzt werden,
wenn glaubhaft gemacht wird, daß besondere Vorsorge für einen möglichst geringen Restmüllanfall getroffen wird - insbesondere etwa durch Eigenkompostierung.
Der Antrag auf Herabsetzung des Müllbehältervolumens ist vom Eigentümer bis
30. September des der Abgabenvorschreibung vorausgehenden Kalenderjahres bei
der Behörde einzubringen.
Die Abfallgebührenordnung sieht weiters
vor, daß sich die "weitere Gebühr" (Men-

STADTNACHRICHTEN - SEPTEMBER 1993

gengebühr) um 20 Prozent ermäßigt, wenn
die Müllbehälter unmittelbar an der mit
Müllsammeifahrzeugen befahrbaren Verkehrsfläche zur Abholung bereitgestellt
werden. Voraussetzung für diese Ermäßigung ist jedoch, daß sich der "Gebührenschuldner" bis 30. September des
der Abgabenvorschreibung vorausgehenden Kalenderjahres zur Bereitstellung der
Müllbehälter im genannten Bereich verpflichtet. Wurde eine solche Verpflichtung
für ein Kalenderjahr einmal abgegeben
und wird sie nicht eingehalten, so erfolgt
keine Entleerung der Müllgefäße durch die
städtische Müllabfuhr. (Siehe auch Serviceteil in Heftmitte, Seite 7: "So spart
man Müllgebühren...").