Stadtnachrichten
Jg.1993
/ Nr.1
- S.5
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Gesamter Text dieser Seite:
öffentlichen Verkehrs an Signalanlagen
und vorbereitende Maßnahmen zur Verlängerung der Gumppstraße zur Andechsstraße für die Obuslinie "R" sowie den
Fußgänger- und Fahrradverkehr. Einzelne
Buslinien werden bereits im Sinne des
auf den Seiten 9, 10 und 11 vorgestellten
Liniennetzplanes (insbes. in der Heiliggeist-Straße) umgestellt.
Ernst wird es mit der Planung für die Umgestaltung der Fußgängerstraßen (nördlicher Teil der Maria-Theresien-Straße,
westliche Meraner Straße und östliche
Anichstraße) sowie des Bozner Platzes.
Weitergeführt wird auch die Planung bzw.
Errichtung folgender neuer Radverkehrsachsen: Langstraße - Pembaurstraße - Bienerstraße - Ing.-Etzel-Straße - Karl-Kapferer-Straße; Olympisches Dorf - Amras
(DEZ); Franz-Greiter-Promenade; HerzogOtto-Straße - Rennweg - Museumstraße.
Auch die Erstellung eines kurzfristigen
Touristenbuskonzeptes, die Mitwirkung in
der Projektgruppe "Tarifverbund Tirol"
und verstärkte Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Information enthält der
VKZ-Maßnahmenplan
für
das
Jahr
1993.
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Auf Hochtouren laufen die Bauarbeiten zur Erneuerung der Hochwasser.se/uitzinauer am HerzogOtto-Ufer. Danach wird der Aushau der Straße in Angriff"genommen; deren Fertigstellung ist wiederum die Voraussetzung für die Neugestaltung der Museumstraße.
(Foto: Murauer)
VKZ: Unüberlegt, überhastet,
zu wenig Bürger-Information?
(Eiz) "Das Verkehrskonzept kommt unüberlegt und überhastet; die Bevölkerung wurde nicht befragt; sie wird zu
wenig informiert", lauten die Vorwürfe
mancher Bürger (und Zeitungen) an die
Stadt. Sie müßten es besser wissen:
Das VKZ ist österreichweit der erste umfassende Verkehrsplan, der von Experten
unter ständiger Bürgerbeteiligung
erstellt wurde. Vertreter von Verkehrs-Bürgerinitiativen und der Wirtschaft wirkten
an den Entscheidungsfindungen
mit. In
einer Serie von
Bürgerversammlungen
hatte jedermann frühzeitig
Gelegenheit,
sich zu informieren und seine Vorstellungen mit einzubringen. Breiter, als es diese Zeitung getan hat, die jeder Innsbrucker Haushalt erhält, kann man über
ein Thema kaum noch berichten. Alle
Schritte wurden mehrfach
publiziert:
Zum Zeitpunkt ihrer Planung, zum Zeitpunkt ihres Beschlusses und rechtzeitig
vor ihrer Umsetzung. Alle Informationen
wurden laufend den Medien zur Verfügung gestellt. Auf ihre Veröffentlichung
allerdings hatte die Stadt keinen Einfluß.
Innsbrucks Verkehrsmisere ist kein Einzelfall. Der Verkehr ist das Reizthema
Nummer eins in allen vergleichbaren
Städten. Deshalb stößt das Ziel des Ver-
kehr skonzepte s in der Bevölkerung auf
breite Akzeptanz: Die Verkehrsberuhigung. Sie ist nicht in allen Straßen möglich (außer man verbietet das Auto). Sie
ist aber auch nicht ohne Änderung "eingefahrener" Verhaltensweisen
möglich.
Und hier spießt es sich: Alle sind für die
Beruhigung, doch nur wenige sind bereit,
ihr eigenes Verkehrsverhalten zu ändern.
Proteste waren deshalb vorherzusehen.
Alle Probleme des Autos wird man eines
Tages lösen - nur eins nicht: seinen
Platzbedarf. Deshalb, und nicht aus
ideologischen Gründen, das Schwergewicht auf den öffentlichen Verkehr; deshalb die
Parkraumbewirtschaftung.
Das Verkehrskonzept wird von allen
maßgebenden politischen Kräften dieser
Stadt getragen. Seine schrittweise Umsetzung dauert, nach einem überlegten
Plan, aus technischen und aus finanziellen Gründen mehrere Jahre. Daß es
während der Umstellung
Schwierigkeiten gibt, war allen klar. Erst wenn die
Maßnahmen vernetzt und umgesetzt sein
werden, kann die angepeilte Wirkung
eintreten: Die Stadt wird lebenswerter,
die Wirtschaftskraft gestärkt.
Aber dann werden ohnehin fast alle
dafür gewesen sein.
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STADTNACHRICHTEN - JÄNNER 1993
Anwohnerparken
mit FirmenAutos: Warten
auf Gesetzesnovelle ...
(Eiz) Die Erledigung der Ansuchen von
Anwohnern um eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in einer von der
Parkraumbewirtschaftung
betroffenen
Zone dauert, wenn die Voraussetzungen
zutreffen, maximal eine Woche. Länger
nur dann, wenn zusätzliche Erhebungen
der Stadt notwendig sind.
Ein Problem sind (noch) Pkw und
Kombis, die auf eine Firma zugelassen
sind, von dieser jedoch einem Bediensteten zur Verfügung gestellt werden,
der in einer bewirtschafteten Zone
wohnt und hier dauerparken möchte.
In diesen Fällen verbietet der P a r a g r a p h 45 Abs. 4 der Straßenverk e h r s o r d n u n g der Stadt die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung.
Die Straßenverkehrsordnung ist ein
Bundesgesetz und kann daher nur vom
Nationalrat geändert werden. SR Dr.
Martin Jäger, Leiter des städtischen
Straßen- und Verkehrsamtes: "Seit eineinhalb Jahren warten wir auf die Novelle, die auch Ausnahmegenehmigungen
für
Benutzer von
Firmenfahrzeugen ermöglichen soll." Sie soll
- wie man hört - voraussichtlich im
Frühjahr 1993 vom Nationalrat beschlossen werden.
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