Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1967

/ Nr.9

- S.2

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer!>

Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
trat am 20. Juli 1967 unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Alois Lugger zu einer Geschäftssitzung zusammen.
Aus Grund des neuen Wohnbauförderungsgesetzes
1968, das mit 1. Jänner 1968 in Kraft tritt, hat der
Gemeinderat folgende llbergangsregelung getroffen:
„Die kommende große Wohnungsvergabe soll nach
den Grundsätzen des Wohnbauförderungsgesetzes 1968
erfolgen.
1. Die Zuweisung einer Neubauwohnung, die mit
öffentlichen Mitteln errichtet wurde, kann grundsätzlich nur noch unter der Voraussetzung erfolgen, daß
der vorgesehene Mieter 10 Prozent (10 v. H.) der anteiligen, auf die angesprochene Wohnung entfallenden
Gesamtbaukosten als verlorenen Baukostenzuschuß erlegt. Dies muß spätestens vor Übergabe der Wohnung

Zusatz, daß die Zum Betrieb der Fakultät erforderlichen Baulichkeiten samt Ersteinrichtung so erstellt
werden, daß einschließlich der Grundlosten mit dein
Betrag von höchstens 300 Millionen Schilling auf
jeden Fall das Auslangen gefunden wird.
Für die Muttereralmbahn wurde die Anschaffung
von 150 Klemmspindeln zum Betrag von 850.000.—
Schilling und der Kauf eines Pistenpflegegerätes im
Wert von 280.000.— Schilling bewilligt.
Für den Ausbau der Familienabfahrt der Mutterer Alm (Einfahrt in die Nockhofwiese bei der Knappenhütte sowie Ausfahrt aus der Nockhofwiese) genehmigte der Gemeinderat auf Antrag des Vcrwaltungsausschusses für die Wirtschaftsunternehmungen
einen Nachtragstredit in der Höhe non 100.000.—
Schilling.
Der Gemeinderat stimmte dem Einbau eines
5. Spaltrohres in die Spaltanlage im Gaswerk zu
geschehen.
und bewilligte hiefür einen Nachtragskredit von
2. Dasselbe gilt für alle Sonderauslagen (Heizung 650.000.— Schilling, damit stets eine ausreichende
und dergleichen), die von den betreffenden öffentlichen Gasreserue für die Sicherung der Versorgung vorhanWohnbaufonds nicht finanziert werden.
den ist.
3. Der verlorene Baukostenzuschuß (10 Prozent der
Auf Antrag des Finanzausschusses wurden folgende
anteiligen Eigenmittel samt allfälliger Sonderausla- Nachtragskredite beschlossen: Für Konzerte der Stadt
gen) ist ausnahmslos bei dem jeweiligen Bauträger Innsbruck 116.000.— Schilling, für Wassorkatastro(Hauseigentümer) in bar zu erlegen.
phenhilfe 300.000.— Schilling, für Entlohnung der
4. Parteien, die nachweislich außerstande sind, den Gelegenheits-Schneearbeiter mit Tageskarte 135.500.verlorenen Baukostenzuschuß samt den allfälligen Schilling, für Kaminrcparaturen an städtischen
Sonderauslagen zu erlegen, können diese Mittel ganz Wohngebäuden 475.000.— Schilling, als Veitrag für
oder auch nur teilweise von der Stadtgemeinde Inns- den Umbau des Landestheaters 232.900.— Schilling.
Ferner wurden für die Einrichtung der Volksschule
bruck darlehensweise zur Verfügung gestellt werden.
Neichenau 400.000— Schilling, für die Einrichtung
Zinsen werden nicht aufgerechnet.
Nicht zumutbar ist die Aufbringung des Baukosten- der Turnhalle Sieglanger 200.000.— Schilling und
zuschusses samt den allfälligen Sonderauslagen im für die Gartenanlage beimstädtischenNeubau Nolallgemeinen dann zu erachten, wenn der monatliche dinstraße Nr. 2 und 4 35.000.— Schilling freigegeben.
Folgende Subventionen wurden gewährt: Dem
Gesamtnettoverdienst aller Zum Hausstand der wohStadtpfarramt
Mühlau Zur Anschaffung einer neuen
nungsuchenden Partei gehörigen Personen unter den
Kirchturmuhr 30.000.— Schilling, dem Mütterhaus
nachstehenden Einkommensgrenzen liegt:
St. Ehriftoph in V i l l zur Durchführung dringender
a) für eine Person 3000.— Schilling,"
Hausreparaturen 100.000.— Schilling, dom Pfarramt
d) für zwei Personen 4500.— Schilling;
Saggen zur Gestaltung der Umgebung der Pfarrkirche
c) für jede weitere versorgungsberechtigte Person Saggen 50.000.— Schilling.
500.— Schilling;
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haf6) ein Vermögen ist so weit zu berücksichtigen, als tung als Bürge und Zahler für einen Investitionses zur Deckung des Baukostenzuschusses samt den all- krodit in der Höhe von 2 Millionen Schilling, den die
fälligen Sonderauslagen ausreicht und dem Woh- Innsbrucker Verkehrsbetriebe beim Ponsiinsinstilut
nungsuchenden zugemutet werden kann, dasselbe für der Österreichischen Privatbahnon aufnehmen.
diesen Zweck zu verwenden.
Dem Fußballklub Wacker Innsbruck wird so wie im
Für die Feststellung und den Nachweis des Fami- vergangenen Jahr die Vergnügungssteuer für das
liengesamteinkommens gelten vorläufig die zutref- Spieljahr 1967/68 im Suln^ntion^lu^o erlassen.
fenden Bestimmungen der Tiroler Landesregierung
Gomäß den Empfehlungen des Vauausschusscs wurüber die Gewährung von Mietzins- und Annuitäten- den folgende Bebauungs- und Ändorungsplane bebeihilfen ab 1. Mai"1966.
schlossen und gleichzeitig die entsprechenden Teilstücke
der
bishcrigon Pläne außer Kws! .qrsctzt:
5. Diese Richtlinien sind nicht nur auf stadteigene,
sondern auf sämtliche Neubauwohnungen anzuwen- Andorungsplan
den, wo der Stadtgemeinde Innsbruck das Vcsied- 29/8, Pradl-Süd, Höherzmimui am Tivoli-Hochhaus,
lungsrecht zusteht."
85/r, Wilton-Siid."Tankstelle "Dr.-M^cr-Straße.
Der Gemeinderat beschloß eine Vereinbarung mit 60/qu, Hötting-Ost, östlich Gasthof Ölbcrg.
dem Vundesministerium für Unterricht zur Finanzie- 92/k, Innrain-Vierwastl,
rung der Errichtung einer Fakultät für Vauinge- 52/l, Igls, Gsetzbichl,
nieurwesen und Architektur in Innsbruck mit dem 63/cK, Pradl—Ämras, Neichenau-Süd (Gaim),