Innsbruck Informiert

Jg.2025

/ Nr.6

- S.6

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Wichtiger Hinweis!

Falls Sie bereits für eine Stadtwohnung
vorgemerkt sind und bis 13. Juni 2025 kein
E-Mail oder keinen Brief mit Ihrer WohnTicketnummer erhalten haben, wenden Sie sich
bitte an das Referat Wohnungsvergabe.
© K. RUDIG

Wer sich lieber persönlich beraten lässt, ist in
den neuen Räumlichkeiten der städtischen
Wohnungsvergabe in der Bürgerstraße 8
herzlich willkommen.

Wohnung – nur wenige
Klicks entfernt
Die Stadt Innsbruck bietet ab sofort ein modernes, transparentes
System für WohnungswerberInnen, das nicht nur bedürfnis-,
sondern vor allem kundInnenorientiert ist.

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INNSBRUCK INFORMIERT

HER

Wohnungssuchende intuitiv zu bedienen
ist“, freut sich Vizebürgermeister Georg
Willi. „Die Wohn-Ticketnummer, die an die
beim Wohnungsservice hinterlegte MailAdresse versandt wurde, ist zugleich der
Benutzername für die Plattform. Versehen mit einem individuellen Passwort ist
es ein Leichtes, sich einen Überblick über
das städtische Wohnungsangebot zu verschaffen“, erläutert die Referentin für die
Wohnungsvergabe Mag.a Marie-Therese
Lampe den neuen Service und empfiehlt
Bestandskunden ohne E-Mail-Adresse,

© C. FORC

S

eit 1. Juni gilt die neue Vormerkund Vergaberichtlinie für Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht. Die Wohnungsvergabeplattform
steht online bereit und mit dem Innsbrucker Wohn-Ticket wurde gestartet. Es gibt
viele neue Vorgaben und Änderungen, bei
denen der Mehrwert für Innsbrucks BürgerInnen klar überwiegt.
Das Wohn-Ticket ist ab nun die Vormerkbestätigung (laut Vormerk- und Vergaberichtlinie) für die von der Stadt Innsbruck
anerkannte wohnungswerbende Person.
Sie besteht aus einer Nummer, welche als
persönliche Identifikationsnummer im
gesamten Vormerk- und Vergabeprozess
gilt. Via Online-Vergabeplattform kann
man damit künftig auch unabhängig von
den Öffnungszeiten des Referates Wohnungsvergabe nach einem neuen Zuhause suchen. „Die Plattform ist benutzerfreundlich und so konzipiert, dass sie für

sich eine solche anzulegen, um vollumfänglich Zugang zu haben.

Wichtig zu wissen

• Laut Vormerk- und Vergaberichtlinie gibt es eine Bewerbungspflicht für
Wohnungen, d. h. binnen sechs Monaten muss man sich auf mindestens
drei Wohnungen bewerben. Ein Antrag
kann nur einmalig bis zu sechs Monate
ruhend gestellt werden.
• Sollte eine besonders zu berücksichtigende Bedingung laut Vormerk- und
Vergaberichtlinie zutreffen (z. B. Vorliegen einer Notsituation, Tätigkeit in
einem bestimmten Beruf, Ehrenamt
etc.), muss dies aktiv dem Referat Wohnungsvergabe bekanntgegeben werden (Nachweis erforderlich).

Neue Tools, leichte Handhabung
Wie komme ich künftig zu meinem WohnTicket? Alles kein Problem! Ohne Vorsprechen im Referat sind die Antragsstellung
und (nach Erhalt eines Innsbrucker WohnTickets) die Wohnungssuche problem-

los online zu erledigen. Da man sich mit
einer bildlichen Information viel leichter
zurechtfindet, gibt es eigene Videoanleitungen, in denen MitarbeiterInnen der
Wohnungsvergabe alles zu den Themen
Wohnungsvergabe und Wohn-Ticket von
der E-Mail-Anmeldung über die erfolgreiche Wohnungssuche bis hin zur Verwaltung des Mitgliederbereiches erklären.
Informationen zur
Wohnungsvergabeplattform

Zum Video

Wie komme ich
zum Wohnticket?

Zum Video

Informationen
Laufend aktualisierte Informationen zum
Thema sind unter www.innsbruck.gv.at/
stadtwohnungen zu finden. KR

Kontakt
Servicecenter
Wohnungsvergabe
Bürgerstraße 8
Tel.: +43 512 5360 8337
E-Mail: post.wohnungsvergabe@
innsbruck.gv.at
Parteienverkehr:
Mo bis Do
8.00–11.30 Uhr
Telefonische Auskunft:
Mo bis Fr
8.00–11.30 Uhr
Di und Do
13.30–15.30 Uhr

• Das Wohn-Ticket ist für die Dauer eines
Jahres gültig, d. h., es muss vor Ablauf
dieses Jahres selbstständig verlängert
werden.
• Veränderungen der persönlichen Verhältnisse müssen innerhalb von vier
Wochen dem Referat Wohnungsvergabe über den Mitgliederbereich der
Plattform gemeldet werden.

„Nutzen Sie den neuen Service der städtischen Wohnungsvergabe. Beim Ausarbeiten der neuen Richtlinien
und dem Aufbau der neuen Vergabeplattform haben wir
uns bemüht, die städtische Wohnungsvergabe auf ein
neues Level zu heben. Aussuchen statt zuweisen – so lautet
das neue Motto. Es war uns wichtig, dass alle WohnungswerberInnen die Möglichkeit haben, sich frei zu entscheiden, was
am besten zu ihnen passt.“
Vizebürgermeister Georg Willi
INNSBRUCK INFORMIERT

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