Innsbruck Informiert
Jg.2025
/ Nr.3
- S.21
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Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
sichtnahme ist online auf der Amtstafel www.innsbruck.gv.at/
amtstafel möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung zu finden ist. Die Pläne liegen während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung,
4. Stock zur allgemeinen Einsicht auf. Detaillierte Informationen
zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter +43 512 5360 4105 oder
+43 512 5360 4112).
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 27. Februar 2025 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
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Dreiheiligen
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Arzl
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Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und
Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen
Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche
nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
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DH-B19
DH-B19
AL-eF01
AL-eF01
E
ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-eF01, Arzl, Grundstück
334/2, KG Arzl
Dieser Flächenwidmungsplan schafft die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung eines Schafstalles mit Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen
und Fahrzeuge am Exerzierweg.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-eF02, Arzl, Grundstück 262, KG Arzl,
2. Entwurf
Dieser Flächenwidmungsplan schafft die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung eines landwirtschaftlichen
Gerätestadels mit Photovoltaikanlage am
Exerzierweg. Im gegenständlichen 2. Entwurf erfolgt eine formell notwendige Korrektur.
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INNSBRUCK INFORMIERT
AL-eF02
AL-eF02 (2. Entwurf)
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. DH-B19,
Dreiheiligen, Matthias-Schmid-Straße 12
Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines vergrößerten Eingangsbereiches für die Kletterhalle.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
5. März 2025 bis einschließlich 2. April
2025. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
Die Auflagefrist für den Entwurf des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL-eF02
(2. Entwurf) wird auf zwei Wochen herabgesetzt. Dieser Entwurf ist vom 5. März
2025 bis einschließlich 19. März 2025
einsehbar.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IG-B22
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B60
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B61
• Erlassung einer Bausperre: Arzl, Bereich Wolfsgrube
• Erlassung einer Bausperre: Wilten, Bereich Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße 4,
Tschamlerstraße 7 und angrenzender
Bereich südlich der Leopoldstraße 52a
und 54
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung
und keine Kundmachung dar. Eine Ein-
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Freitag
7.30 – 12 Uhr
INNSBRUCK INFORMIERT
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