Innsbruck Informiert
Jg.2025
/ Nr.2
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Hungerburg
Wilten
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Die Stadtplanung informiert
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Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 23. Jänner 2025 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
WI-B59
HU-eF02 und HU-B10
Hötting
Innenstadt
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Wilten
Hungerburg Hungerburg
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HU-eF02 und HU-B10
HU-eF02 und
HU-B10
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und HU-B10
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des Bebauungsplanes
Nr. WI-B59, Wilten, Bereich Leopoldstraße 43
Es ist vorgesehen, das Kinderzentrum
Pechegarten nach Abbruch der Bestandsgebäude in erweiterter Form wieder zu
errichten. Südlich anschließend an die
Blockrandbebauung der Pechestraße ist ein
sechsgeschoßiger Baukörper geplant, welcher erdgeschoßig mit einem nach Westen
hin versetzten dreigeschoßigen
Saggen
SaggenBaukörper
verbunden ist. Untergebracht werden ein
dreigruppiger Kindergarten, eine zweigruppige Kinderkrippe, ein Kinderzentrum mit
zwei Gruppen, Räumlichkeiten für betreutes Wohnen, sieben Wohneinheiten sowie
Verwaltungs- und Hauswirtschaftsräumlichkeiten. Für die Umsetzung des aus eiINNSBRUCK INFORMIERT
nem Architekturwettbewerb hervorgegangenen Projektes erfolgt eine Änderung des
Bebauungsplanes.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HU-eF02 sowie Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU-B10, Hungerburg, Bereich
Höhenstraße 129
Für den Stadtteil Hungerburg werden durch
ein Bauprojekt im Bereich des bestehenden Ausflügler-Parkplatzes leistbarer Wohnraum, betreute Wohneinrichtungen und
notwendige Infrastruktureinrichtungen geschaffen. Geplant sind drei Baukörper mit
zwei bis fünf Geschoßen über einem großen
Tiefgaragendeck, das auch weiterhin öffentliche Parkplätze für Ausflügler bereitstellt.
Insgesamt ist die Realisierung von 26 städtischen Mietwohnungen für Familien und 18
betreuten Wohneinheiten vorgesehen. Zudem sollen eine zweigruppige Kinderkrippe, ein zweigruppiger Kindergarten und ein
kleiner Lebensmittelmarkt errichtet werden.
Für die Umsetzung des aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangenen Projektes
erfolgt eine Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie des Bebauungsplanes.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B24,
Saggen, Bereich Rennweg 14
Mit gegenständlichem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung zweier Fluchttreppen
geschaffen.
Hötting
SA-B24
SA-B24
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
4. Februar 2025 bis einschließlich
4. März 2025. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. HU-eF01
• Flächenwidmungsplan Nr. WI-eF01
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B55
• Aufhebung der Verordnung bezüglich
Örtlicher Bauvorschriften im Bereich
der Liegenschaft Leopoldstraße 43
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölke-
rung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel www.innsbruck.gv.at/amtstafel möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den
aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter +43 512 5360 4105 oder
+43 512 5360 4112).
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
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