Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.4

- S.7

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Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_04
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INSELTRÄUME

Lebensraum Innsbruck

Flüge 2x wöchentlich
direkt ab Innsbruck

© V. LERCHER

kleine
& feine
Anlage

NEU! LESBOS

Sonderwahlbehörde
WählerInnen, die am 14. April krankheits- oder altersbedingt im
Bett bleiben müssen und nicht in ihren Wahlsprengel gehen können,
haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Besuch durch eine Sonderwahlbehörde zu stellen. Diese kommt am Wahltag in der Zeit von
8.00 bis 16.00 Uhr zum Aufenthaltsort. Das erforderliche Formular
kann online unter www.innsbruck.gv.at/sonderwahlbehoerde
heruntergeladen werden. Der Antrag muss bis 12. April um
14.00 Uhr (online/postalisch/persönlich) eingelangt sein. Auch die
Beantragung einer Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at oder
www.innsbruck.gv.at/wahlkarte ist möglich. Dieser Antrag muss
bis 9. April schriftlich im Stadtmagistrat eingelangt sein, ein
persönlicher Antrag im Wahlkartenbüro (Rathaus, 6. Stock,
Zimmer 6.102) ist noch bis 12. April um 14.00 Uhr möglich.

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Die Wahlkabinen sind für alle
Menschen gut zugänglich.

Wählen ohne Hürden
Ohne Barrieren und frei von Hindernissen zur Wahl –
die Stadt Innsbruck setzt weitreichende Maßnahmen für
einen möglichst barrierefreien Zugang. SAKU/AS/FB

Erreichbarkeit von Wahllokalen
Bei der bevorstehenden Gemeinderats- und
BürgermeisterInwahl gibt es 154 Wahlsprengel an 43 Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Wahlberechtigt sind hier alle EU-BürgerInnen ab
16 Jahren, die mit Hauptwohnsitz in Innsbruck
gemeldet sind. Damit aber auch alle ihr Wahlrecht ausüben können, braucht es barrierefreie Möglichkeiten zur Wahl. Deshalb sind von
den 43 Standorten, an denen gewählt werden kann, 41 für Menschen mit Mobilitätseinschränkung barrierefrei zugänglich. Die
Standorte aller Wahllokale für Adressen im
Innsbrucker Stadtgebiet können online
unter www.innsbruck.gv.at/wahllokale
abgerufen werden.

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INNSBRUCK INFORMIERT

Aufbau der Sprengel
Ein Team der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG)
baut in den Tagen vor dem Urnengang pro Wahlsprengel
zwei Doppelkabinen auf, ausgenommen davon sind mobile Wahllokale und die Sonderwahlbehörde. Insgesamt
sind 306 Wahlkabinen am 14. April im Einsatz. Die Kabinen
müssen genauso wie die Tische für die Wahlbeisitzenden
und -helfenden aufgestellt werden. Besonders die Breite der
Kabinen sowie die Schreibhöhe sind so konzeptioniert, dass
sie für RollstuhlfahrerInnen gut zugänglich sind. 20 Mitarbeiter der IIG sind von 13. April bis zwei bzw. drei Tage nach der
Wahl mit dem Auf- und Abbau beschäftigt – mit Letzterem
beginnen sie bereits am Wahlabend. Sie übernehmen zudem
die Wahlurnen im Magistrat und verteilen sie in den Sprengeln.
Unterstützung bekommen die Arbeiter der IIG oft von Schulwarten und Hausmeistern, die beim Anliefern sowie dem Aufund Abbau mitarbeiten.

BA D E S PA S S
Busse 2x wöchentlich
an die Adria

Lesehilfen und Vertrauenspersonen
WählerInnen, denen es schwerfällt, den Wahlvorgang alleine durchzuführen, haben die
Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit in die
Kabine zu nehmen. Dazu ist es notwendig,
dass durch die Wahlleitung persönlich
bestätigt wird, wer diese Person ist.
Es ist kein schriftliches Ansuchen erforderlich. Sehbeeinträchtigten und
blinden Menschen werden als Hilfestellung – wie auch bei vergangenen
Wahlen üblich – StimmzettelSchablonen zur Verfügung stehen.
Diese geben die jeweiligen Wahlkommissionen vor Ort aus.

Leichte Sprache

Die Stadt Innsbruck setzt auch bei
Sprache auf Barrierefreiheit. Alle Informationen zu Wahlkarten, barrierefreien Wahllokalen und dem Ablauf
von Wahlen sind im Internet unter
ls.innsbruck.gv.at/buerger/wahlen
abrufbar. Lesen Sie auf Seite 14
Informationen zu den Wahlen in
Leichter Sprache.

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