Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.4

- S.6

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Lebensraum Innsbruck

Es sind nicht nur die Wahltage, die
organisiert werden müssen, die Vorbereitungen dazu laufen für das Amt
Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung bereits viel früher an.

Herausforderung Superwahljahr
Die Gemeinderats- und BürgerrmeisterIndirektwahl stellt immer eine besondere Herausforderung dar. Bei diesen ist der
Magistrat allein für die Vorbereitung der
gesamten Wahl zuständig. Dazu zählen
die Kundmachung der Wahl, Auflage und
Abschluss der Wählerverzeichnisse, Vorbereitung der Sitzungen der Wahlbehörden, Erstellung und Druck von insgesamt
250.000 Stimmzetteln, 40.000 Wahlkarten und weiterer Drucksorten oder die
Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge. Es müssen 43 Wahllokale, 306
Wahlkabinen und 154 Wahlurnen vorbe-

© V. LERCHER

Im Magistrat ist das Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung
für die Vorbereitung, Organisation, Abwicklung und Nachbereitung
von Wahlen zuständig.

W

enn an einem Wahlsonntag das
(vorläufige) Gesamtergebnis medial verkündet wird, sind nicht
nur nach Schließung der Wahllokale die
Wahlkuverts mit den Stimmzetteln aus
der Wahlurne entnommen, geöffnet, auf
ihre Gültigkeit geprüft und die Stimmzettel
ausgezählt, die Ergebnisse der 154 Wahlsprengel telefonisch an die Hauptwahlbehörde weitergegeben und schließlich das
Gesamtergebnis ermittelt worden.
Es liegt dann auch schon ein halbes Jahr
Vorbereitungszeit hinter den derzeit neunzehn Bediensteten des Amtes Allgemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung. Dort
laufen unter Leitung von MMag.a Astrid Hofer
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alle Fäden rund um eine Wahl zusammen
und diese wird sie auch noch rund einen
Monat nach dem Wahltermin beschäftigen.
Das Amt ist während dieses Zeitraums direkte Ansprechstelle für den Bürgermeister, die Magistratsdirektion, die Mitglieder
der Wahlbehörden, wahlwerbende Gruppen, Bürger und Medien. Unterstützt wird es
magistratsintern unter anderem durch das
Meldeamt oder das Referat Kommunikation
und Medien und am Wahltag auch durch die
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG).

Rückgrat und Herz der Demokratie
„Der Wahlsonntag ist DER Tag der Mitwirkung und Mitgestaltung“, erklärt Astrid

Hofer: „Alle politischen Institutionen der
Verfassung – in einer Statutarstadt wie
Innsbruck sind das Gemeinderat, Stadtsenat
und Bürgermeister – leiten sich direkt oder
indirekt von Wahlen ab. Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche, persönliche und geheime Wahlen sind daher das Fundament,
das Rückgrat, das Herz einer Demokratie.
Damit Wahlen im demokratischen Sinn als
gerechte Teilhabe empfunden werden und
die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in
die Wahlen haben, müssen sie nach klaren
und transparenten Regeln und vor allem
korrekt ablaufen“, erläutert die dafür zuständige Juristin die Bedeutung und Wichtigkeit dieser Aufgabe.

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Martin Novak / shutterstock.com

Innsbruck wählt –
dahinter steckt viel Arbeit

reitet und die aus jeweils zwei Personen
bestehenden 154 Sprengelwahlbehörden
inklusive jeweils bis zu drei Beisitzende pro
Wahlsprengel rekrutiert, eingeschult und
eingeschworen, das Wahlkartenbüro eingerichtet und personell besetzt werden.
Dazu kommt, dass sich 2024 die kommunalen Wahlen mit der Wahl zum Europäischen Parlament überschneiden. Bei
letzterer wie auch bei der im Herbst anstehenden Nationalratswahl bringt das
Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 zahlreiche Neuerungen, insbesondere hinsichtlich der Wahlkartenlogistik und der
Barrierefreiheit. UI

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