Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.4

- S.5

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Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_04
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Lebensraum Innsbruck

Mit ein paar
Schritten zur Wahl

Wohin? Welches das richtige Wahllokal ist, kann vom Anschlag in den
Wohnhäusern abgelesen oder unter
www.innsbruck.gv.at/wahllokale
gefunden werden.

Am 14. April werden der Innsbrucker Gemeinderat und die
Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister gewählt. Hier ein kleiner
Wegweiser für die wichtigsten Schritte, die notwendig sind, um
die Stimme abzugeben. DG
Nicht vergessen: Ein gültiger
amtlicher Lichtbildausweis muss
zur Stimmabgabe mitgenommen
und vorgezeigt werden.
Guten Morgen! Die Wahllokale öffnen um
7.30 Uhr ihre Türen. Wahlberechtigt sind alle
UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck,
die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahllokale sind von
7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Danach ist keine Stimmabgabe mehr möglich.

Im Wahllokal werden zwei Stimmzettel
ausgegeben. Auf jedem gilt es, ein gültiges Kreuz oder Ähnliches zu machen. Die
Abgabe von Vorzugsstimmen ist bei der
Gemeinderatswahl möglich.
Die kuvertierten Stimmzettel müssen in
eine bereitgestellte Wahlbox eingeworfen werden. Bitte beachten: Fotografieren
in Wahllokalen bzw. des Stimmzettels ist
aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.

Ihre Hörakustik-Experten
Lutz Seiferth und
Cankut Fenster

E SIND
L LO K A L
DIE WAH IS 16.00 UHR
0B
VON 7.3 FFNET.
GEÖ

Gegen 19.00 Uhr stehen die Ergebnisse der
beiden Wahlen nach Auszählung aller Stimmen
fest. Es wird ein Gesamtergebnis veröffentlicht.
Dieses kann auf www.innsbruck.gv.at eingesehen und vielen Medien entnommen werden.

Bettlägrige Personen, die nicht selbstständig in ein Wahllokal
kommen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme vor einer Sonderwahlbehörde abzugeben. Diese kommt zu den betroffenen Personen nach Hause und muss zuvor online unter
www.innsbruck.gv.at/sonderwahlbehoerde beantragt werden.

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