Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.1

- S.21

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Stadtleben

Saggen Saggen

Die Stadtplanung informiert
Amras Amras

Pradl

HA-B49
HA-B49

Innenstadt
Innenstadt

Pradl

(2. Entwurf)
AM-B29AM-B29
(2. Entwurf)

Pradl

Wilten

RO-B10RO-B10
RO-B10

Innenstadt
Innenstadt

Pradl

IN-B72IN-B72
IN-B72

HA-B49
HA-B49HA-B49

IN-B71
IN-B71IN-B71

Höttinger
Au
Höttinger
Au
Dorf
Olympisches
Dorf
ntwurf des Bebauungsplanes
und
rat
abgestimmten Planung erfolgt eine
Än-Olympisches
Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. RO-B10,
Ergänzenden
Bebauungsplanes derung des Bebauungsplanes.
Roßau, Bereich Grabenweg 79
Nr. AM-B29, Amras, Bereich AmraZur Schaffung der planungsrechtlichen VoInnenstadt
Innenstadt
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HA-B49, raussetzungen für eine bauliche Erweiteser-See-Straße 4, 2. Entwurf
Au, Bereich Ampfererstraße 60
Dieser Bebauungsplan schafft die pla- Höttinger
rung des bestehenden
Betriebes erfolgte
Innenstadt
Innenstadt
Pradl
Pradl
Höttinger
Au
Höttinger
Au
nungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Der bestehende Baustoffmarkt an der bereits vor Kurzem eine Änderung des BeGewerbegebiet
Gewerbegebiet
Roßau Roßau
Umsetzung eines Studierendenwohnhei- Ampfererstraße wird in mehreren Phasen bauungsplanes (Bebauungsplan Nr. ROmes. Das im Rahmen eines Architektur- saniert, umgebaut und erweitert. Der vorlie- B8). Mit dem vorliegenden Bebauungsplan
wettbewerbes entwickelte Projekt sieht gende Bebauungsplan schafft in diesem Zu- wird nunmehr
notwendige zusätzWilten
Wilteneine
einen sechsgeschoßigen Baukörper mit sammenhang die planungsrechtlichen Vor- liche Konkretisierung einzelner FestleHA-B49
IN-B71IN-B71
HA-B49
Umsetzung
80 Appartements für Studierende sowie aussetzungen zurRO-B10
gungen vorgenommen.
RO-B10der nächsten
PR-F27PR-F27Die Planung sieht
Olympisches
Dorf
Olympisches
Dorf
erdgeschoßige Gemeinschaftsräumlich- Phase, in der das Bürogebäude saniert und die Vergrößerung des Bestandsgebäudes
keiten und eine Tiefgarage vor. Ein Teil der erweitert werden soll. Dabei ist vorgesehen, Richtung Südwesten, die Errichtung eines
Appartements soll zu leistbaren Mietkon- den bestehenden Erschließungsturm abzu- Hochregallagers und die Erweiterung der
Innenstadt
Innenstadt
ditionen angeboten werden. Mit dem vor- brechen und durch eine nordseitige Erwei- Tiefgarage vor. Das Bauvorhaben wurde in
terung über die gesamte Gebäudelänge für Abstimmung mit dem Innsbrucker Gestalliegenden 2. Entwurf erfolgt lediglich eine
Pradl Pradl
zusätzliche Büroflächen zu ersetzen. Außer- tungsbeirat entwickelt.
formelle Überarbeitung.
Gewerbegebiet
Roßau Roßau
Gewerbegebiet
dem soll ein Dachgeschoß aufgestockt werEntwurf des Bebauungsplanes und Ergän- den, um Personal- und Veranstaltungsräu- Entwurf des Flächenwidmungsplanes
zenden Bebauungsplanes Nr. IN-B72,
In- me unterbringen zu können. Es erfolgte eine Nr. PR-F27, Pradl, Bereich Sillufer 3
Wilten Wilten
nenstadt, Bereich Kaiserjägerstraße 6, Ka- Abstimmung des Bauvorhabens mit dem Anlass für die Erstellung des Flächenwidpuzinerklosterareal
mungsplanes ist die geplante NeuerrichRO-B10
PR-F27
RO-B10
PR-F27Innsbrucker Gestaltungsbeirat.
Am Kapuzinerklosterareal ist der Neutung des Rotkreuz-Zentrums Innsbruck. Bei
bau eines Verwaltungssitzes der Sozialen Entwurf des Bebauungsplanes und Ergän- diesem, aus einem Architekturwettbewerb
Dienste der Kapuziner sowie die Schaffung zenden Bebauungsplanes Nr. IN-B71, In- hervorgegangenen Projekt ist neben der
von Tagesstrukturen für Menschen mit Be- nenstadt, Bereich zwischen Anichstraße, Schaffung der Betriebszentrale (Rettungshinderung geplant. Das historische Klos- Innrain und Bürgerstraße
dienst, Seminarzentrum, Verwaltung, Hausterensemble wird dabei durch einen drei- Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubear- notruf, soziale Dienstleistungen etc.) auch
geschoßigen, schlichten und kompakten beitung aufgrund der Notwendigkeit, Bebau- die Errichtung von 48 Wohnungen für soziaBaukörper mit Satteldach im nordöstlichen ungspläne auf Grundlage der aktuellen raum- le und gemischte Wohnformen vorgesehen.
Bereich des Klostergartens ergänzt. Für die ordnungsrechtlichen Bestimmungen und der Das Bauvorhaben sieht drei Untergeschoße
Umsetzung der mit dem Bundesdenkmal- aktualisierten Zielsetzungen laut dem Tiroler vor, die unter anderem eine Tiefgarage mit
amt und dem Innsbrucker Gestaltungsbei- Raumordnungsgesetz 2022 zu erlassen.
155 Stellplätzen umfassen. Über dem groß-

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INNSBRUCK INFORMIERT

Wilten

PR-F27
PR-F27
PR-F27

IG-F25
IG-F25

Innenstadt
Innenstadt
Höttinger
Au
Höttinger
Au

E

Igls

IN-B72IN-B72

SaggenSaggen

AM-B29
AM-B29
(2. Entwurf)
AM-B29
(2. Entwurf)

Pradl

Gewerbegebiet Roßau
Gewerbegebiet Roßau

Höttinger
Au
Höttinger
Au

Pradl

IN-B71

Olympisches Dorf
Olympisches Dorf

Innenstadt
Innenstadt

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 14. und 15. Dezember 2023 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

Amras Amras

IN-B71

flächigen Erdgeschoß soll eine Randbebauung mit fünf Obergeschoßen im Norden
und vier Obergeschoßen Richtung Sillufer
realisiert werden. Ergänzt werden sie durch
zwei in den Innenhof ragende Bauteile mit
einem bzw. zwei Obergeschoßen sowie einem System aus Lichthöfen, Dachterrassen,
Grünhöfen und Gründächern.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F25, Igls, Badhausstraße 28
Durch die vorliegende Änderung des Flächenwidmungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
beabsichtigte Weiterführung der bestehenden touristischen Nutzung (Appartementhaus mit 18 Betten) geschaffen.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt bis
einschließlich 17. Jänner 2024. Bitte
entnehmen Sie aktuelle Informationen
der Online-Amtstafel.

Die Auflagefrist für den Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM-B29 (2. Entwurf)
wird auf zwei Wochen herabgesetzt. Dieser Entwurf ist bis einschließlich 3. Jänner 2024 einsehbar.
Weiters wurde beschlossen:
• Aufhebung der Verordnung bezüglich
Abstellmöglichkeiten im Bereich der Liegenschaft Kranebitter Allee 203 a-d
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B66
• Bebauungsplan Nr. HW-B33
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online
auf der AmtstaVI-F2
fel www.innsbruck.gv.at/amtstafel möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung

zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter 0512 5360 4105 oder 0512
5360 4112).
HW-OE2.5 und HW-F40
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
MÜ-OE2.4 und MÜ-F19
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor



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RGBAHNEN

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INNSBRUCK INFORMIERT

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