Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.5

- S.24

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© NHT

Eine Visualisierung des Projekts
in der Andechsstraße/Egerdachsstraße.

Aus dem Stadtsenat
Grünzug Andechsstraße/
Egerdachs­straße
Von Schloss Ambras bis in den Rapoldipark wird sich zukünftig ein Grünzug
ziehen. Ein Abschnitt davon befindet sich
im Bereich Andechsstraße/Egerdachsstraße. Dort entsteht in Zusammenarbeit
mit der Neuen Heimat Tirol (NHT) sowie
der Raiffeisen-Leasing GmbH Wohnbebauung, für die ein Städtebau- und Realisierungswettbewerb durchgeführt wurde. Bedingung davon war, mindestens
die Hälfte des zur Verfügung stehenden
Wettbewerbsgebiets zugunsten einer
öffentlichen Grünanlage zu nutzen. „Geplant ist, der Bevölkerung ein breites Angebot unterschiedlicher Freiflächen und
Aktivitäten zu bieten. Alle Altersklassen
sollen sich wohl fühlen: Neben Sportund Spielmöglichkeiten werden auch
Sitzgelegenheiten zum Verweilen im Grünen einladen“, erklärt der für Stadtpla24

INNSBRUCK INFORMIERT

nung zuständige Stadtrat, Mag. Gerhard
Fritz. Die Planung des Wettbewerbssiegers
nimmt als Leitmotiv die charakteristische
Aulandschaft des Inntals auf. Das Zusammenspiel von horizontalem Talboden und
vertikaler Begrenzung durch die Berge
wird dabei durch eine sensible Auslotung von Freiflächen und Raumgrenzen
aufgegriffen und inszeniert. Weiter wird
eine Aufteilung der Grünflächen in drei
Bereiche vorgeschlagen: Zwei davon werden den künftigen öffentlichen Park bilden. Der dritte, baunahe Bereich ist für
BewohnerInnen der neuen Wohnanlage
vorgesehen. In die Detailplanung werden
die Kinder der nahegelegenen Volksschule
Pradl-Ost (Siegmairschule) einbezogen.
Der Stadtsenat sprach sich ohne Gegenstimmen dafür aus, die Detailplanung
und Realisierung des vorliegenden Projekts durch die Magistratsabteilung III zu
veranlassen. Als Entscheidungsgrundlage

diente ein Entwurf des Wettbewerbssiegers, der mit dem städtischen Grünanlagenamt abgestimmt wurde.

Änderung der Grillzeiten
in Parks und auf Spielplätzen
In ausgewiesenen Grillzonen in städtischen Parkanlagen durfte bisher täglich
jeweils von 07:00 bis 22:00 Uhr gegrillt
werden. Da es aufgrund der Tatsache,
dass das Siedlungsgebiet näher an die
Grillplätze gerückt ist, vermehrt zu Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigung kam, beschloss der Stadtsenat einstimmig, die AnrainerInnen zu
entlasten. Zu diesem Zweck werden die
Verordnung zum Schutz der städtischen
Parkanlagen sowie die Spielplatzordnung
geändert und die Grillzeiten auf ein Zeitfenster von 10:00 bis 20:00 Uhr eingeschränkt. Der Gemeinderat beschloss den
Antrag einstimmig. DH/AA