Innsbruck Informiert

Jg.2010

/ Nr.1

- S.32

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2010_Innsbruck_informiert_01
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die vom Gemeinderat beschlossenen neuen Gebühren und sonstigen Abgaben für 2010
I. ABFALLGEBUHREN Euro
Die Gebührensärze für die Müllabfuhr werden für das Haushaksjahr 2010 wie folgr festgesetzt
Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzungsflächeneinheit, je Woche 0.1960
Weitere Gebühr,
je Liter (Einheitssatz) 0.0298
Müllsack (60 Uje Abfuhr)
im Sinne des § 6 Abs. 2.66
Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.
2. GEHWEGREINIGUNGSGEBUHREN
Die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren werden ab 1.1.2010 wie folgt festgesetzt:
für bebaute Grundstücke je m2
Klasse
Klasse
Klasse 11
für unbebaute Grundstücke jem: Klasse
Klasse
Klasse 1

Euro
9.90
7.00
5.60
3.80
2.90
2.40

3. FRIEDHOFSGEBUHREN
Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht eine durchschnittliche Anhebung um 1.5% vor.
Die Friedhofsgebühren werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgelegt
1.0.0
1.1.0
I.I.
1.12
1.13
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.2.0
2.
22
23
24
1.3.0
3.
1.4.0
4.
142
43
.5.0
1.5.
1.6.0
1.6.
1.6.2
1.7.0
17.
172
173
1.8.0
1.8.

GRABBENOTZUNGSGEBUHREN
Erdgräber (10 Jahre)
Reihengrab — normal
Reihengrab - Kinder (inkl. Sammelgrab)
Wandgrab
Arkadengrab
Urnengrab
Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster
sowie Armengräber
Urnennischen (10 Jahre)
Nische für 2 Urnen
Nische für 3 Urnen
Nische für 4 Urnen
Nische für 6 Urnen
Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
Urnenerdgrab und Urnennische
Grüfte (25 Jahre)
Familiengruft
Sammelgruft — je Gruftnische
Sonstige Gruft
Urnensammelgrab (einmalig)
Grab der Einsamen
Notgruft
Benützungsgebühr je angefangenen Monat
Sicherstellungsgebühr
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte,
die vor dem Inkrafttreten der Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer eingeräumt wurden
bei Grüften juristischer Personen nach jeweils 50 Jahren
bei Grüften natürlicher Personen nach jeweils 50 jahren
bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils 10 Jahren
anteilig von der betreffenden Grabbenützungsgebühr
benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
Anderungsgebühr für die Ubertragung des
Grabbenützungsrechtes unter Lebenden

2.0.0 FRIEDHOFSBENUTZUNGSGEBUHREN (10 Jahre)
21.0 Einfachgräber, Urnengräber 134,70
220 Mehrfachgräber und Grüfte 202.00
23.0 Kindergräber und Anatomiegräber 67.40
240 Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und
Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster Keine
3.3.0 ADMINISTRATIONSGEBUHREN (Verwaltungskosten)
3.1.0 Beisetzungsanmeldung
3.I.I für Erdgräber, Urnennischen und Grüfte 86.70
3.1.2 für Armengräber und Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Köster 8.60
3.1.3 für Anatomiegräber 17,20
3.1.4 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollender haben
(gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen) 43.30
3.IS für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei
Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung 43.30
3.1.6 für Urnensammelgräber 43.30
3.2.0 Enterdigungsanmeldung
32. Echumierung 86.70
32.2 Gebeineenterdigung und Urnenentnahme 57.70
3.3.0 Beisetzungszuschläge
2 für Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen
3.3.1 an Samstagen 86,70
3.3.2 an Sonntagen und geserzlichen Feiertagen 173.40
2 für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen 173.40
3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen 346.70
2 für sonderbewilligte Körperbestattungen
3.3.5 an Samstagen 260.00
3.3.6 an Sonntagen und geserzlichen Feiertagen 520.00
3.4.0 Bewilligungsgebühren
34.] Nachbelegung
3.42 Aufstellung einer Urne 21.70
34.3 Umlegung 43.30
3.44 temporäre Einstellung einer Leiche 21.70
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes 86.70
4.0.0 GEBUHREN für AUFBAHRUNGSHALLE
4.10 Hallenbenürzung 42.30
4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom) 59.00
4.30 Michilfe und Beaufsichtigung 129.60
4.4.] Gebühren gesamt (4.1.O. 4.2.0, 4.3.0) 231.00
442 Sozialtarif 23,00
4.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollender haben 115.60
4.5.0 Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je Stück 6.00
5.0.0 GEBUHREN für EINSEGNUNGSHALLE
5.1.0 Hallenbenützung 8.40
5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom) 12.70
5.3.0 Michilfe und Beaufsichtigung 17.20
5.4.1 Gebühren gesamt (S.1.0, 5.2.0, 5.3.0) 38.40
5.42 Soziaktarif, Anatomie u. Sammelgräber für Prester, Pfarreien u. Klöster 3.90
5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollender haben 19.30
6.0.0 GRABOFFNUNGSGEBUHREN
6.1.O. Körperbestattungen und Enterdigungen
6.I.I Erdgräber: normale Tiefe (1.80 m) 282.60
6.12 Erdgräber: Tieferlegung (2.20 m) 384.30
6.13 Erdgräber: doppekte Tieferlegung (2.60 m) 536.70
6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber 226,10
6.5 Nachlass auf 6.1.] — 6.1.4 bei Armengräbern, Anatomiegräbern,
bei Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben und Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster 50%
6.2.0 Urnenbeisetzungen und Entnahmen
6.2.] Urnennischen und Urnensammelgräber 32.90
622 Erdgräber 70,60
6.2.3 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber 226.10

287.70
187.00
431.50
503.50
253.80
Keine
343.50
429.00
515.10
600.00
600.00
4.335.50
433.60
4.335.50
12.80
42.70
575.40

427.50
213.60
10%

86.70