Innsbruck Informiert

Jg.2025

/ Nr.7

- S.21

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 26. Juni 2025 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
Arzl

MühlauMühlau

Arzl

Gewerbegebiet
Gewerbegebiet
MühlauMühlau
/ Arzl / Arzl
INN

INN

WI-B65

E

ntwurf des Bebauungsplanes Nr.
WI-B65, Wilten, Bereich AntonMelzer-Straße 11
Es ist geplant, das vierstöckige
Gebäude in der Anton-Melzer-Straße
11 um zwei zurückversetzte Geschoße
aufzustocken. Für die Umsetzung des
mit dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat
abgestimmten Projektes erfolgt eine
Änderung des Bebauungsplanes.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. DHB20
sowie
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. DH-B20/1,
Dreiheiligen-Schlachthof, Bereich
Matthias-Schmid-Straße 12a
Es ist vorgesehen, das bestehende
Verwaltungsgebäude der TIGAS an
der Sillmündung um zwei Geschoße
aufzustocken, zu sanieren und mit einer
Fassadenbegründung auszustatten.
Die gegenständlichen Bebauungspläne

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INNSBRUCK INFORMIERT

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SaggenSaggen

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DH-B20 und DH-B20/1

DH-B20
und DH-B20/1
DH-B20
und DH-B20/1
schaffen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für dieses mit
dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat
abgestimmte Projekt.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
2. Juli 2025 bis einschließlich 30. Juli
2025. Bitte entnehmen Sie aktuelle
Informationen der Online-Amtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. WI-B59
• Aufhebung der Verordnung bezüglich
Örtlicher Bauvorschriften im
Bereich zwischen Fritz-Pregl-Straße,
Schöpfstraße, Peter-Mayr-Straße und
Freisingstraße
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HU-B10
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine
rechtsunverbindliche Information der
Bevölkerung und keine Kundmachung
dar. Eine Einsichtnahme ist online auf

der Amtstafel (www.innsbruck.gv.at/
amtstafel) möglich, wo auch die jeweilige
Kundmachung zu finden ist. Die Pläne
liegen während der Amtsstunden
im Stadtmagistrat Innsbruck,
Magistratsabteilung III / Stadtplanung,
4. Stock zur allgemeinen Einsicht auf.
Detaillierte Informationen zu den
aufgelegten Entwürfen werden nach
vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.:
+43 512 5360 4105 oder +43 512 5360
4112 gegeben.
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche
nach Ablauf der Auflegungsfrist eine
schriftliche Stellungnahme zu den
Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor

www.innsbruck.gv.at
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