Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.2

- S.21

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_02
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Hötting

HÖ-B30

Die Stadtplanung informiert

PR-B45

SILL

Stadtleben

L

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt InnsbruckHöttinger
hat in Au
seiner Sitzung
am 25. Jänner 2024 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

SIL

Arzl

L

SILL

PR-B46

PR-B45

PR-B46

PR-B45

PR-B46

E

Entwurf des Bebauungsplanes und ErHÖ-B31

gänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B46,
Pradl, Bereich Reichenauerstraße 21 + 23
a–c, An der Furt 16–21 und Prinz-EugenStraße 60 + 62
Im Bereich der historischen Südtiroler Siedlungen westlich der Prinz-Eugen-Straße
zwischen Kärntner Straße und Reichenauer Straße sind Dachbodenausbauten für
Wohnzwecke und eine Tiefgaragenerrichtung geplant. Für die Umsetzung der mit
dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat abgestimmten Planung erfolgt eine geringfügiINNSBRUCK INFORMIERT

Hötting

HÖ-B31

AL-B57

HÖ-B31

AL-B57

• Flächenwidmungsplan Nr. HW-F42,
• Bebauungsplan Nr. HW-B23,
• Örtliches Raumordnungskonzept Nr.
HW-OE2.17
• Flächenwidmungsplan Nr. HW-F43,
• Flächenwidmungsplan Nr. MA-F1,
• Flächenwidmungsplan Nr. HU-F8,
• Flächenwidmungsplan Nr. HA-F48,
• Flächenwidmungsplan Nr. RE-F15,
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. RE-B21,
• Flächenwidmungsplan Nr. PR-F25,
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. PR-B33,

ger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu
den Entwürfen abzugeben.

Pradl

Pradl

40

Hötting

Pradl
PR-B45

HÖ-B30

Hötting

HÖ-B31

Pradl
SIL

ntwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B45, Pradl, Bereich Pembaurstr. 9
Die bestehende gründerzeitliche Villa soll
abgebrochen und durch einen Neubau mit
36 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe
ersetzt werden. Dafür sind geringfügige Änderungen im Bebauungsplan erforderlich.

PR-B46

ge Adaptierung der rechtskräftigen Bebauungspläne.
Arzl

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B31,
Hötting, Bereich Kirschentalgasse 24, 26
und 28
Mit dieser Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage geschaffen. Das Projekt
AL-B57
wurde unter Abstimmung mit dem Sachverständigenbeirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz entwickelt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AL-B57,
Arzl, Bereich zwischen Framsweg, Schlöglgasse, Alois-Schrott-Straße und Seidenweg,
Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist die Notwendigkeit, Bebauungspläne auf Grundlage der aktuellen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen und
der aktualisierten Zielsetzungen laut TROG

Arzl

HÖ-B31

2022
zu erlassen. In diesem Sinn erfolgt
AL-B57
eine planungsrechtliche Neubearbeitung.
Ziel dabei ist es, vor allem das typische
Ortsbild, die bäuerlichen-dörflichen Strukturen und Gebäudecharakteristika möglichst zu erhalten.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
30. Jänner 2024 bis einschließlich
27. Februar 2024. Bitte entnehmen Sie
aktuelle Informationen der OnlineAmtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B68
• Flächenwidmungsplan Nr. IG-F23,
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IG-B19,
• Flächenwidmungsplan Nr. PR-F26,
• Örtliches Raumordnungskonzept Nr.
HW-OE2.11

Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel (www.innsbruck.gv.at/amtstafel) möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III / Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter + 43 512 5360 4105 oder + 43
512 5360 4112).
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträ-

Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor

SCHAU
VORBEI!

Nachmittagstreff
für Senior:innen
Gemütliches Beisammensein mit
Kaffee, Kuchen, Spielen und Plaudereien.
Jeden Dienstag und Donnerstag
von 14 – 18 Uhr im Volkstreffer.

Für nähere Infos: Lisa Mair | T 0 50 890 10 00
Volkstreffer | Gumppstraße 14 | 6020 Innsbruck
www.volkshilfe.tirol

INNSBRUCK INFORMIERT

41