Innsbruck Informiert

Jg.2024

/ Nr.2

- S.20

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Diese Ausgabe – 2024_Innsbruck_informiert_02
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EINSCHREIBUNG IN DIE
STÄDTISCHEN VOLKSSCHULEN
Die Einschreibung aller zwischen dem 02. September 2017 und dem
01. September 2018 geborenen Kinder für das Schuljahr 2024/25 findet
in der Zeit von Montag, 19. bis Donnerstag, 22. Februar 2024 an der
zuständigen Sprengelvolksschule statt. Informationen über die Anerkannte
Europäische Schule Tirol erfolgen an der Volksschule Altwilten (Italienische
Sprachsektion) und der Volksschule Saggen-Siebererschule (Englische und Deutsche
Sprachsektion). Informationen für die bilinguale Klasse Deutsch/Italienisch erfolgen an
der Volksschule Altwilten.
Kinder, geboren zwischen dem 02. September 2018 und dem 01. März 2019, können
in die erste Klasse aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei der Einschreibung
nach Möglichkeit persönlich vorzustellen und folgende Unterlagen des Kindes
mitzubringen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger
Reisepass, Nachweis über die Wohnsitzmeldung (sofern dieser Nachweis
nicht von der Gemeinde an die Schule erbracht wurde), Nachweis über die
Obsorgeberechtigung, Nachweis der Sozialversicherungsnummer
(e-card) und Nachweis des religiösen Bekenntnisses.
Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer
schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine strafbare
Übertretung des Schulpflichtgesetzes. Unter der Internetadresse
www.innsbruck.gv.at ist die Sprengeleinteilung der Volksschulen
ersichtlich.
Die beim zentralen Melderegister erfassten schulpflichtigen
Kinder werden von der Leitung der zuständigen Sprengelschule
schriftlich zur Einschreibung eingeladen.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Impressum: Stadt Innsbruck, MA V – Amt für Schule und Bildung

EINSCHREIBUNG IN DIE
STÄDTISCHEN MITTELSCHULEN
UND IN DIE POLYTECHNISCHE SCHULE
Die Einschreibung in die städtischen Mittelschulen und in die
Polytechnische Schule für das Schuljahr 2024/25 findet in der Zeit von
Dienstag, 20. bis Donnerstag, 22. Februar 2024 jeweils von
8:00 bis 12:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr statt. Die Mitnahme der letzten
Schulnachricht sowie einer Kopie derselben und der
Sozialversicherungskarte (e-card) ist erforderlich. Nacheinschreibungen
sind bis zum Freitag, 01. März 2024 möglich.
Erziehungsberechtigte, die der Einschreibungspflicht ihrer
schulpflichtigen Kinder nicht nachkommen, begehen eine strafbare
Übertretung des Schulpflichtgesetzes.
Für die Aufnahme in die Musikmittelschule Innsbruck ist eine
positive Eignungsprüfung Voraussetzung.
Für die Aufnahme in die Football Akademie der Mittelschule
Hötting-West sowie in die Sportklasse der Mittelschule
Reichenau ist eine positive sportmotorische
Eignungsprüfung Voraussetzung.
Im Übrigen wird auf die Broschüre verwiesen, welche an alle
Kinder der 4. Klasse Volksschule ausgehändigt wurde.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Impressum: Stadt Innsbruck, MA V – Amt für Schule und Bildung