Innsbruck Informiert

Jg.2018

/ Nr.2

- S.38

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Stadtleben

Mittels HandySignatur das
„Kreuzerl“ machen
© A. AISTLEITNER

Aktivierung der Handysignatur kann
im Bürgerservice durchgeführt werden

I

m Frühjahr sind mit der Landtagsund Gemeinderatswahl in Innsbruck
die wahlberechtigten BürgerInnen
aufgefordert, gleich zwei Mal ihre Stimme abzugeben. Viele InnsbruckerInnen
wollen dies mittels Wahlkarte tun. Um die
Zeit für Amts- sowie Postwege zu sparen,
kann die Wahlkarte mittels Handy-Signatur mit nur wenigen Klicks bis spätestens
21. Februar für die Landtagswahl und bis
spätestens 18. April für die Innsbrucker
Gemeinderatswahl beantragt werden.
Eine Aktivierung ist im Bürgerservice in
den RathausGalerien möglich.

Der digitale Ausweis
Die Handy-Signatur ist eine rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet. Sie ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon
dient dabei auch als Ausweis, mit dem
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INNSBRUCK INFORMIERT

Dokumente oder Rechnungen digital unterschrieben werden können. Aktivierung
und Verwendung der Handy-Signatur
sind vollkommen kostenlos. Knapp eine
Million ÖsterreicherInnen nutzt derzeit
die digitale Unterschrift. Mehr als 14 Millionen sichere Transaktionen wurden damit inzwischen erfolgreich durchgeführt
– die Tendenz ist stark steigend. Besonders vor Wahlen wird der Mehrwert des
digitalen Services deutlich: Wahlkarten
können mit Hilfe weniger Klicks online
beantragt werden, eine eingeschriebene
Zustellung ist dann nicht mehr notwendig. Eine Wahlkarte, die eingeschrieben
versendet wird, kann durch die Wahlberechtigten nur persönlich entgegengenommen werden. Wenn diese nicht zu
Hause sind, muss das Einschreiben persönlich am Postamt abgeholt werden.
Das ist immer mit einem gewissen Auf-

wand für die BürgerInnen verbunden.
Für die Gemeinde andererseits schlägt
jede Wahlkarte mittels eingeschriebener
Briefsendung mit 3,80 Euro zu Buche. Mit
der Online-Beantragung können sich also
beide Seiten Zeit bzw. Geld sparen.

Voraussetzungen
für die Handysignatur
Generell ist jedes Handy, das SMS empfangen kann, für die Handy-Signatur geeignet. Diese lässt sich nämlich mit dem
SMS-Tan bei einer Online-Überweisung
vergleichen. Für die Aktivierung im Bürgerservice werden lediglich das freizuschaltende Telefon und ein gültiger
Lichtbildausweis benötigt. „2017 wurden knapp 290 Handy-Signaturen aktiviert. Das Bürgerservice ist für Aktivierungen von Bürgerinnen und Bürgern mit
Hauptwohnsitz in Innsbruck zuständig.