Innsbruck Informiert
Jg.2013
/ Nr.1
- S.56
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56
r at h a u s m i t t e i l u n g e n
Gebühren
innsbruck informiert nr. 1/2013
3. Friedhofsgebühren
euro
3.1.5
... für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen
bei Inanspruchnahme der
städt. Friedhofsverwaltung
44,60
44,60
1.0.0 GRABBENÜTZUNGSGEBÜHREN
für das Jahr 2013
1. Abfallgebühren
Bedingt durch die seit dem 1.1.2011 in Betrieb gegangene mechanische Abfallsortieranlage Ahrental ist es möglich, die
Abfallgebühren 2013 nicht zu erhöhen. Aufbauend auf die bisherigen Daten kann dabei
festgehalten werden, dass die leichten Anstiege der Sammel- und Entsorgungskosten
durch das stetige Wachstum der Gebühreneinnahmen, besonders bedingt durch den
Anschluss neuer Wohngebiete in den letzten Jahren, getragen werden.
Antrag: Die Gebührensätze für die Müllabfuhr werden ab dem 1.1.2013 wie folgt
festgesetzt:
1.1.0
Erdgräber (10 Jahre)
1.1.1
Reihengrab - normal
296,00
3.1.6
... für Urnensammelgräber
1.1.2
Reihengrab - Kinder
(inkl. Sammelgrab)
192,00
3.2.0
Enterdigungsanmeldung
1.1.3
Wandgrab
444,00
3.2.1
Exhumierung
89,20
1.1.4
Arkadengrab
518,10
3.2.2
Gebeineenterdigung und
Urnenentnahme
59,30
1.1.5
Urnengrab
261,10
3.3.0
1.1.6
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster sowie
Armengräber
Beisetzungszuschläge für Verab
schiedungen und Urnenbeisetzungen
3.3.1
... an Samstagen
3.3.2
... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen
Keine
1.2.0
Urnennischen (10 Jahre)
1.2.1
Nische für 2 Urnen
353,50
1.2.2
Nische für 3 Urnen
441,40
1.2.3
Nische für 4 Urnen
530,00
3.3.3
... an Samstagen
173,40
1.2.4
Nische für 6 Urnen
617,40
3.3.4
356,80
1.3.0
Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen
1.3.1
Urnenerdgrab und
Urnennische
Beisetzungszuschläge für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
Beisetzungszuschläge für sonder
bewilligte Körperbestattungen
617,40
3.3.5
... an Samstagen
267,50
3.3.6
... an Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen
535,00
3.4.0
Bewilligungsgebühren
3.4.1
Nachbelegung
44,50
3.4.2
Aufstellung einer Urne
22,30
3.4.3
Umlegung
44,50
3.4.4
Temporäre Einstellung einer
Leiche
22,30
3.4.5
Gruftartiger Ausbau eines
Erdgrabes
89,20
1. Abfallgebühren
euro
1.4.0
Grüfte (25 Jahre)
Grundgebühr pro Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je Woche
0,1960
1.4.1
Familiengruft
1.4.2
Sammelgruft, je Gruftnische
Weitere Gebühr, je Liter (Einheitssatz)
0,0298
1.4.3
Sonstige Gruft
2,66
1.5.0
Urnensammelgrab (einmalig)
1.5.1
Grab der Einsamen
Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im
gesetzlichen Ausmaß.
1.6.0
Notgruft
1.6.1
Benützungsgebühr je
angefangenen Monat
43,90
2. Gehwegreinigungsgebühren
1.6.2
Sicherstellungsgebühr
592,10
1.7.0
Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem Inkrafttreten der
Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle
(LGBL. Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer
eingeräumt wurden
4.0.0 GEBÜHREN AUFBAHRUNGSHALLE
... bei Grüften juristischer Personen nach jeweils 50 Jahren
439,90
1.7.2
... bei Grüften natürlicher Personen nach jeweils 50 Jahren
219,80
1.7.3
... bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils 10
Jahren anteilig von der
betreffenden Grabbenützungsgebühr
Müllsack (60 l/je Abfuhr) im Sinne
des § 6 Abs. 1
Der Antrag für die Gehwegreinigungsgebühren sieht in Anlehnung an den Transportkostenindex (maschinelle Reinigung
und maschineller Winterdienst) sowie den
Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst
für 2013 eine Erhöhung zwischen 4,0 % und
5,48 % vor.
Antrag: Die Gebührensätze für die Erhebung der Gehwegreinigungsgebühren
werden ab dem Haushaltsjahr 2013 wie folgt
festgesetzt:
2. gehwegreinigungsgebühren
für bebaute Grundstücke je m
Klasse I
10,80
Klasse II
7,70
Klasse III
6,20
für unbebaute Grundstücke je m2
Klasse I
4,20
Klasse II
3,20
Klasse III
2,60
3. Friedhofsgebühren
1.7.1
euro
2
Der Antrag für die Friedhofsgebühren sieht
für das Jahr 2013 eine geringfügige Anhebung der Gebühren vor. Dies ist vor allem mit
der seit der letzten Anhebung (2010) feststellbaren Geldentwertung (Inflation seit 2010:
5,8 %) begründet. Entsprechend dem Hinweis
der Fachdienststelle, dass die Friedhofsgebühren in Innsbruck im Vergleich bereits im
oberen Bereich liegen, wird vorgeschlagen,
um die Hälfte der tatsächlichen Inflation seit
2010 zu erhöhen.
Antrag: Die Friedhofsgebühren werden
ab 1.1.2013 wie folgt festgelegt:
89,20
178,40
1.8.0
Benützungsrechtsbezogene
Zusatzgebühr
1.8.1
Änderungsgebühr für die
Übertragung des Grabbenützungsrechtes unter Lebenden
4.461,00
446,20
4.461,00
116,10
10 %
89,20
2.1.0
Einfachgräber, Urnengräber
138,60
2.2.0
Mehrfachgräber und Grüfte
207,80
2.3.0
Kinder- und Anatomiegräber
2.4.0
Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster
69,35
3.1.1
... für Erdgräber, Urnen
nischen und Grüfte
3.1.2
... für Armengräber und
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster
43,50
Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)
60,70
4.3.0
Mithilfe und Beaufsichtigung
133,30
4.4.1
Gebühren gesamt
(4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
237,70
4.4.2
Sozialtarif
4.4.3
Tarif für Kinder, die das
10. Lebensjahr nicht
vollendet haben
4.5.0
Beistellung von Topfblumen
(16/12/8/4) je Stück
23,70
119,00
6,20
5.1.0
Hallenbenützung
5.2.0
Benützung von Einrichtungen
(inkl. Strom)
13,00
5.3.0
Mithilfe und Beaufsichtigung
17,70
5.4.1
Gebühren gesamt
(5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
39,40
5.4.2
Sozialtarif, Anatomie u.
Sammelgräber für Priester,
Pfarreien u. Klöster
5.4.3
Tarif für Kinder, die das
10. Lebensjahr nicht
vollendet haben
0,00
3.0.0 ADMINISTRATIONSGEBÜHREN
Beisetzungsanmeldung
Hallenbenützung
4.2.0
5.0.0 GEBÜHREN EINSEGNUNGSHALLE
2.0.0 FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBÜHREN (10 J.)
3.1.0
4.1.0
8,60
4,00
19,90
6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
89,20
6.1.0
Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1
Erdgräber: normale Tiefe
(1,80 m)
290,80
6.1.2
Erdgräber: Tieferlegung
(2,20 m)
395,40
6.1.3
Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)
552,30
6.1.4
Gruftnischen und gruftartig
ausgebaute Erdgräber
232,70
8,80
3.1.3
... für Anatomiegräber
17,70
3.1.4
... für Kinder, die das 10.
Lebensjahr nicht vollendet
haben (gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen)
44,60