Innsbruck Informiert
Jg.2013
/ Nr.1
- S.55
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r at h a u s m i t t e i l u n g e n
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Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 die Auflage
des folgenden Entwurfes beschlossen.
KUNDMACHUNG über
die Anordnung der
Volksbefragung
Gemäß Art. 49b B-VG und § 2 Abs. 1
und 3 des Volksbefragungsgesetzes
1989, BGBl. Nr. 356/1989,
zuletzt geändert durch BGBl. Nr.
12/2012, wird hiermit die Verordnung
des Bundespräsidenten, BGBl. II
Nr. 377/2012, über die Anordnung
einer Volksbefragung mit folgender
Fragestellung bekannt gemacht:
a) Sind Sie für die Einführung
eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres
oder
b) sind Sie für die Beibehaltung
der allgemeinen Wehrpflicht und des
Zivildienstes?
© Stadt Innsbruck
Im Sinne des § 2 Abs. 2 des Volks
befragungsgesetzes 1989 wurde von
der Bundesregierung einem
Beschluss des Nationalrates vom
16. Oktober 2012 entsprechend als
Tag der Volksbefragung der
MÜ-B13 und MÜ-F14
E
ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F14, Bereich
Hans-Maier-Straße 3 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.
MÜ-F10) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011
und Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
MÜ-B13, Bereich Hans-Maier-Straße
3 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. MÜ-B10 und MÜ-B10/1) (gem. § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011): Anstelle eines
geplanten Hotel- und Boardinghauses
soll ein Wohn- und Bürohaus errichtet
werden. Dafür wird der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan geringfügig adaptiert.
Die Entwürfe sind während der
Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung einseh-
20. Jänner 2013
festgesetzt und der 28. November
2012 als Stichtag bestimmt.
Für die Bürgermeisterin:
Mag.a Edith Margreiter
bar. Die Auflegung erfolgt vom 27.12.2012
bis einschließlich 24.1.2013.
Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Beschlossen wurde zudem:
Bebauungsplan Nr. HA-B19
Für den Gemeinderat:
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)
anichstr. 11 • 6020 innsbruck
tel. 0512/59628-26
www.danner-gesund.at
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