Innsbruck Informiert
Jg.2010
/ Nr.1
- S.34
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Dir STADTPLANUNG INFORMIERT/AUSSCHREIBUNG
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 19. November 2009 und am 10. Dezember 2009 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MU-B9/5, Mühlau, Bereich zwischen Kirchgasse 7 und 13 (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006)
Es ist beabsichtigt, das ehem. OLEA-Areal sowie den Bereich südlich davon einer Nachnutzung in Form einer Wohnanlage zuzuführen. Dafür werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Dieser Entwurf ist während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabtellung
IIIStadtphanung, einsehbar.
Für den Entwurf erfolgt die Auflagefrist vom 4. Dezember 2009 bis einschließlich 4. änner 2010.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
Entwurf des Allgemeinen und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. AM-B17, AMRAS, Kreuzungsbereich Langer Weg Trientlgasse (als Anderung des Bebauungsplanes Nr. AMBII. ZNr.3583) (gem. § 56 Abs. 3 TROG 2006)
Für den straßentechnisch erforderlichen Kreuzungsumbau werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-BI7, INNsBRUCK-SAGGEN, Bereich Rennweg IOa (als Anderung des Bebauungsplans Nr. SABI. ZNr. 3593) (gem. § 56 Abs. 2 TROG 2006)
Die Asfinag Alpenstraßen Embli beabsichtigt, ihren Verwaltungssitz für Tirol und Vorarlberg zu erweitern. Zur Umsetzung des aus einem Wettbewerb hervorgegangenen Siegerprojekts wird der Bebauungsplan geändert.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 63/gk3, Pradl, Bereich östliche PremstraBe (als Anderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk. ZNr. 3417) (gem. § 56 Abs. 2TROG 2006)
Die Innsbrucker Immobiliengesellschaft beabsich
tigt im östlichen Bereich der Premstraße die Gebäude abzubrechen und in zwei Etappen durch Neubauten mit geförderten Mietwohnungen zu ersetzen. Für das aus einem Wertbewerb hervorgegangene Siegerprojekt werden die Planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Diese Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung IIIStadtplanung einsehbar.
Für die Entwürfe erfolgt die Auflagefrist vom 18. Dezember 2009 bis einschließlich 15. Jänner 2010.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Beschlossen wurde zudem:
" Schutzzone Nr. 3. Villensag
gen (gem. § 8 SOG 2003)
Für den Gemeinderat Dipl.-Ing. Moizner e.h.
(Baudirektor)
Umweltpreis 2009 der Stadt Innsbruck ausgeschrieben
Die Stadt Innsbruck verleiht für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes den „Umweltpreis 2009“.
Dabei können bereits realisierte Projekte mit „Innsbruck-Bezug“ vorgeschlagen
bzw. eingereicht werden.
Zur Teilnahme eingeladen sind Einzelpersonen, Personengruppen, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Institutionen und Organisationen.
Bewerbungen oder Vorschläge mit den entsprechenden Unterlagen können bis
zum 31. Jänner 2010 im Referat Umwelttechnik und Abfallwirtschaft (Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6010 Innsbruck, Tel. 53605176) eingereicht werden. Informationen im Internet unter WwW.innsbruck.gv.at
(Foto: M. Weger)
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INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE—JANNER 20 10