Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1989

/ Nr.4

- S.16

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Stadt um Wirtschaftsförderung bemüht
„Amt für Wirtschaftsförderung" als Servicestelle in allen Behördenfragen
Obwohl Wirtschaftsförderung vom Gesetz her Aufgabe des Bundes
ist, hat die Stadt Innsbruck verständlicherweise großes Interesse am
Florieren der Betriebe. Besonders in Bereichen, die zu den Verpflichtungen der Stadt gehören (Verkehrs- und Baumaßnahmen) versucht
man, wirtschaftsfreundlich vorzugehen. Das Amt für Wirtschaftsförderung (Altes Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, Tel. 53 60 -178) hat
den Auftrag, Betrieben bei Bedarf in administrativen und behördlichen Fragen an die Hand zu gehen und Verfahrenshilfe zu leisten. Es
ist Kontaktstelle für die Wirtschaftstreibenden im Rathaus — bei
Anliegen und Problemen im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung, aber auch darüber hinaus.
Amtsführender Stadtrat ist Ing.
Karl Stöckl, Referentin Frau Herlinde Wurzer. Das Amt ist zuständig für
• Maßnahmen direkter Wirtschaftsförderung.
• Vermittlung von Gewerbeund Industriegrundstücken. Ansuchen um Grundstücke werden,
wenn ihnen nicht gleich entsprochen werden kann, evident gehalten, gereiht und bewertet. Das
Amt koordiniert auch die Maßnahmen zum Ankauf geeigneter
Gründe nach Maßnahme der zur
Verfügung stehenden Budgetmittel. Die Stadt hat Interesse an der
Ansiedlung neuer Unternehmen,

die strukturmäßig in die Stadt
passen.
• Industrie- und Gewerbegrundstücke können auch im Baurechtsweg oder in Pacht vergeben
werden.
• Bei Betriebsgründungen, -erweiterungen und -Verlagerungen
vom Stadtkern an die Peripherie
gewährt die Stadt eine Ermäßigung der
Anliegerabgaben.
Zudem winkt dafür eine Investitionsprämie. Das Amt für Wirtschaftsförderung prüft die Ansuchen und gibt seine Stellungnahme dazu ab.
• Die Stadt fördert Investitionen
des Gast-, Schank- und Beher-

bergungsgewerbes durch Zinsenzuschüsse zu den Kosten von
Investitionskrediten. Das Amt
für Wirtschaftsförderung prüft
die Förderungswürdigkeit und
steht bei der Vermittlung solcher
Zuschüsse gerne beratend und
helfend bei.
• Auch andere Betriebe können
Förderungen (Zinsenzuschüsse)
erhalten, wenn damit bestimmte
wirtschaftspolitische Ziele der
Stadt erreicht werden.
• Über die Aktion „Investitionsprämie bei Betriebsgründungen
und -erweiterungen für Gewerbe
und Industrie" erteilt Frau Wurzer gerne nähere Auskünfte: Telefon 53 60-178.
• Die Stadt ist auch an einer ausreichenden Nahversorgung der
Bürger durch Lebensmittel interessiert und hat dafür ein „Förderungsprogramm für Nahversorgung" geschaffen.
Seine
Instrumente sind ehemalige,
nicht rückzahlbare Barzuschüsse
oder Zinsenzuschüsse zu aufgenommenen Darlehen.

Novelle zur Tiroler Bauordnung: Einschneidende
Änderungen, die der Bauwerber zu beachten hat
Mit 1. März trat die Novellierung
der Tiroler Bauordnung (3. Bauordnungsnovelle) in Kraft. In dieser Novelle sind unter anderem
einschneidende Änderungen für
Bauwerber und Bauausführende
erfolgt, deren wichtigste hier angeführt werden:
1. Neue Bestimmungen für Bauansuchen und Bauverhandlung:
Als wesentliche Neuerung ist zu
beachten, daß die Planunterlagen bei Ansuchen für bewilligungspflichtige Baumaßnahmen
in der Regel einen von einem Zivilgeometer verfaßten Lageplan
enthalten müssen (§ 28 Abs. 3:
,, ... Wenn die Abstände eines Gebäudes von den Grenzen gegenüber anderen Grundstücken als
Verkehrsflächen weniger als das
Doppelte der Mindestabstände
nach § 7 betragen, muß der Lageplan mit den Katastergrenzen des
Bauplatzes und den Schnittpunkten mit den Grenzen der angrenzenden Grundstücke von einem
Ingenieurkonsulenten für Verrnessungswesen verfaßt sein").
In den gleichen Fällen ist zudem
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für die Bauverhandlung die Verpflockung der Gebäudeecken
ebenfalls von einem Zivilgeometer vorzunehmen (§ 29 Abs. 5:
„ ... Wenn die Abstände eines Gebäudes von den Grenzen gegenüber anderen Grundstücken als
Verkehrsflächen weniger als das
Doppelte der Mindestabstände
nach § 7 betragen, muß für die
Bauverhandlung von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen eine kontrollierte
Übertragung der koordinierten
Ecken des Gebäudes aus dem Lageplan in die Natur durch Abstecken durchgeführt werden").
2. Neue Bestimmungen für anzeigepflichtige Maßnahmen:
Hier erscheint die Erweiterung
der Anzeigepflicht für Außenantennenanlagen von besonderer
Bedeutung, weil dabei die Erledigungsfrist für die Behörde von 6
Wochen auf 3 Monate verlängert
wurde und deshalb bei der Errichtung solcher Anlagen diese
Frist oder die schriftliche Zusage
der Behörde abzuwarten ist.

3. Neue Bestimmungen für die
Mängelbehebung bzw. Baueinstellung:
In den Bestimmungen für dieses
Aufgabengebiet sind (§ 4) mehrere einschneidende Änderungen
vorgenommen
worden.
So
kommt einer Berufung gegen einen Baueinstellungs- bzw. Mängelbehebungsbescheid nun keine
aufschiebende Wirkung mehr zu
und die Behörde kann erforderlichenfalls die Arbeiten durch Ausübung unmittelbarer Befehlsund Zwangsgewalt ohne vorausgehendes Verfahren einstellen.
Weiters ist die Fortsetzung der
Arbeiten an einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben
zu untersagen, wenn kein Bauführer bestellt wurde.
Abschließend darf noch festgehalten werden, daß nach den Erfahrungen des Stadtbauamtes
(Bau- und Feuerpolizei) insbesondere die Bestimmungen über
die Vorlage der von einem Zivilgeometer verfaßten Lagepläne
bisher von den Bauwerbern nicht
entsprechend beachtet werden.

Nationalagentur
des Europarates
in Innsbruck
Am 5. Mai 1949 wurde der
Europarat gegründet; er feiert
heuer sein 40j ähriges Bestehen.
Von seinem Gründungsziel ist
er noch weit entfernt: Ein vereintes demokratisches Europa
auf der Grundlage der Menschenrechte zu schaffen. Der 5.
Mai wird als „Europatag" begangen: Vom Rathaus wird die
blaue Europafahne wehen mit
ihrem Kreis aus 22 goldenen
Sternen, symbolisierend die 22
Mitgliedsstaaten des Europarates. Im Unterricht wird
Europa ein Thema sein. Das
vereinte Europa steht nach wie
vor als Ziel am Horizont . . .
Innsbruck erhielt 1964 in
Anerkennung der Verdienste
um die Völkerverständigung
den Europapreis und ist seither „Europastadt".
Innsbruck verbindet mit dem
Europarat noch mehr: Die
Tiroler Landeshauptstadt ist
Sitz der Nationalen Agentur
des Dokumentations- und Informationszentrums für Natur- und Umweltschutz des
Europarates. Die Agenden
dieses „Naturopa Zentrum
Austria" nimmt Peter Sonnewend-Wessenberg wahr.
Schon 1962 hatte der Europarat ein Naturschutzkomitee
gegründet. Der Ministerrat
bestimmte als Aufgabe dieses
Komitees die Sicherstellung
des Schutzes der Natur und
der natürlichen Lebensräume
in den 21 Europaratsstaaten.
Durch das „Europäische Informationszentrum für Naturschutz" werden diese Ziele
unterstützt. Dies geschieht
durch die Verbreitung der Berichte des Naturschutzkomitees, unter anderem in der
Zeitschrift „Naturopa".
1986 wurde die Österreichische Nationale Agentur von
Graz (wo sie beim Institut für
Natur- und Umweltwissenschaften ihren Sitz hatte) nach
Innsbruck verlegt. Peter Sonnenwend-Wessenberg ist zugleich Vertreter der Österr.
Gesellschaft für Natur- und
Umweltschutz und Korrespondent des Naturschutzzentrums in Straßburg.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1989, Nr. 4