Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1971

/ Nr.1

- S.1

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DER

L A N D E S H A U P T 5 T A DT

Nummer 1

34. J a h r g a n g

I N N S B R U C K
Jänner 1971

Die Wohlfahrtspflege der Stadtgemeinde
Der wachsende Lebensstandard
unserer Bevölkerung könnte zunächst die Vermutung hochkommen lassen, die öffentliche Wohlfahrtspflege sei heute nicht mehr
in dem Maße aktuell, als sie es
früher war. Wer jedoch in den Tätigkeitsbereich
des
städtischen
Jugend-, Vormundschafts- und Fürsorgeamtes Einblick nimmt, wird
sich sehr rasch davon überzeugen,
daß sich vielleicht die Akzente etwas verschoben, Aktualität und
Notwendigkeit öffentlicher Fürsorgearbeit jedoch in keiner Weise
vermindert haben.
in der sogenannten offenen Fürsorge, die alle jene wirtschaftlichen,
der Gesundheit oder auch der Erziehung dienenden Leistungen erfaßt, die außerhalb einer Anstalt
gewährt werden, setzt die Stadtgemeinde beachtliche Anstrengungen. So wurden beispielsweise im
Rechnungsjahr 1969 für 1063 unterstützte
Personen Barleistungen
im Ausmaß von rund 3,5 Millionen
Schilling erbracht. Für die Unterbringung von 133 Kindern in pri-

vate Pflegeplätze wurden mehr als
S 900.000.- aufgewendet. Weitere
Aufwendungen betrafen den Landaufenthalt von 46 befürsorgten betagten Frauen in Mariastein, die
Ausgabe von Fahrkarten an Hilfsbedürftige oder Unterstützungen
für Arzt- und Medikamentenkosten,
für Brennmaterial, Kleidung, Lebensmittel, Darlehen u. a., so daß
den von der öffentlichen Fürsorge
Unterstützten insgesamt mehr als
5,5 Millionen Schilling zukamen.
Für die dauernde oder zeitweilige
Unterbringung hilfsbedürftiger Personen in Krankenhäusern, Altersheimen, Pflegeanstalten oder Kinder- und Jugendheimen wurden
von der Stadtgemeinde im Rahmen
der sogenannten geschlossenen
Fürsorge rund 4,5 Millionen Schilling an nicht stadteigene Anstalten
und rund 3 Millionen Schilling im
Rahmen der Anstalten der Stadtgemeinde Innsbruck (Altersheim Saggen, Altersheim Hötting, Innsbrukker Wohnheim, Pflegeanstalt, Kinderheim
Mariahilf,
Kinderheim
Pechegarten und Jugendheimstätte

Das derzeit markanteste Bauwerk, d a s von der S t a d t g e m e i n d e im R a h m e n d e r öffentlichen
Wohlfahrtspflege errichtet wird, sind d i e drei Wohnblöcke d e s in Hötting entstehenden H e i m e s
für betagte Mitbürger.
(Foto: Birbaumer)

Westendorf) ausgegeben, wovon
der Stadtgemeinde nach verschiedenen Rückvergütungen ein tatsächlicher Aufwand von etwa 6,5
Millionen Schilling verblieb. In der
städtischen Herberge, die der vorübergehenden Unterbringung obdachloser, hilfsbedürftiger Personnen dient, waren für das Jahr 1969
insgesamt 24.300 Nächtigungen zu
verzeichnen.
Es versteht sich, daß bei allen diesen Leistungen auch Erhebungen
hinsichtlich der tatsächlichen Hilfsbedürftigkeit der unterstützten Personen
angestellt
werden,
um
öffentliche Mittel nur dann einzusetzen, wenn tatsächlich keine andere Möglichkeit besteht — sei es
durch eigene Arbeit des Befürsorgten, sei es durch unterhaltspflichtige Angehörige — Abhilfe zu
schaffen. Andererseits wurde alles
getan, um das eindeutig überholte
Odium einer Armenpflege, die den
Unterstützten als Bittsteller oder
Almosenempfänger
erscheinen
läßt, abzubauen und dem Grundsatz Rechnung zu tragen, daß jeder
hilfebedürtig gewordene Staatsbürger auf die individuell gestaltete,
öffentliche Hilfe einen Rechtsanspruch hat.
Ein besonderes Augenmerk der
öffentlichen Wohlfahrtspflege wird
jenen vom Jugend- und Vormundschaftsamt wahrgenommenen Fürsorgemaßnahmen zugewendet, die
sich zur körperlichen, geistigen,
seelischen und sittlichen Entwicklung Minderjähriger als notwendig
erweisen. Die Anfänge dieser Betreuung werden mit der Befürsorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen, Säuglingen und Kleinkindern gesetzt, die überwiegend vom
städtischen Gesundheitsamt wahrgenommen wird. Dem Jugendamt
fällt es zu, die Übernahme eines