Innsbruck Informiert

Jg.2014

/ Nr.7

- S.57

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r a t h a u s m i t t e il u n g e n

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B e b a u u n g spl ä n e

Die Landeshauptstadt informiert
© Stadt Innsbruck (4)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2014
die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

DH-F5 und DH-B9

PR-B12

Für die Errichtung von Autoabstellplätzen und
aufgrund der Notwendigkeit der einheitlichen
Widmung von Bauplätzen wird der Flächenwidmungsplan geringfügig geändert.
Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom
28. 07. 2014 bis einschließlich 25. 08. 2014.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit
von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der
Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens
eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurden zudem:
HÖ-F24

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. DH-F5, Dreiheiligen, Bereich zwischen Pradler Brücke, Zeughausgasse,
Kapuzinergasse und Sill (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753) gem. § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B9, Bereich
zwischen Pradler Brücke, Zeughausgasse, Kapuzinergasse und Sill, ausgenommen Zeug­
hausgasse 3 bis 9 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH-B4 und Nr. DH-B4/1) gem.
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
Für die Weiterentwicklung des Zeughausareals
in Etappen erfolgen die entsprechenden Festlegungen. Geplant sind die angemessene räumliche
Freistellung und Sicherung des Kulturdenkmals
Zeughaus mit Museumsnutzung und Kulturveranstaltungen, für eine neue Wohnnutzung und
die Realisierung einer öffentlichen Grünfläche mit
Sillpromenade. Die nordöstlich und südwestlich
angrenzende Bebauung wird gemäß Bestand als
Gemischtes Wohngebiet gewidmet. Zum Zweck
der angestrebten Grundteilung legt der Bebauungsplan für das Zeughausareal den Bestand in
der besonderen Bauweise fest. Für die geplante
Wohnbebauung soll später ein neuer Bebauungsplan aufgelegt werden. Für die angrenzenden Bereiche werden insbesondere die offene Bauweise sowie Höhen- und Dichtebestimmungen festgelegt.

HÖ-F25

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PR-B12,
Pradl, Bereich zwischen Koflerstraße, Türingstraße, Am Roßsprung, Gumppstraße, Egerdachstraße und Kranewitterstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go) gem. § 56
Abs. 1 TROG 2011
Im Bereich Pradl Ost ist in Etappen eine bauliche Umstrukturierung vorgesehen. Für den ersten
Bauabschnitt der Wohnbebauung zwischen Türingstraße, Am Roßsprung und Gumppstraße und
für den Neubau des nördlichen Teils des Wohnheims Pradl sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Beide Projekte
sind aus Wettbewerben hervorgegangen. Gleichzeitig erfolgt im Umfeld die Adaptierung und
Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
insbesondere durch die Festlegung von Höchsten
Punkten von Gebäuden und Wandhöhen.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HÖ-F24, Hötting, Bereich Kirschentalgasse
Nr. 30c, Gp. 569/2, KG Hötting (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F1) gem.
§ 36 Abs. 2 TROG 2011
Aufgrund der Notwendigkeit der einheitlichen
Widmung von Bauplätzen wird der Flächenwidmungsplan geringfügig adaptiert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
HÖ-F25, Hötting, Bereich Nageletal Nr. 2 und
4 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ-F14) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011

• Bebauungsplan Nr. WI-B1/2
• Bebauungsplan Nr. PR-B11
• Bebauungsplan Nr. SA-B6
• Bebauungsplan Nr. SA-B7
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. RE-B10
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HÖ-B10
Beschlossen wurde in der Sitzung
am 15. Juli 2014:
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B26
Beschlossen wurden in der Sitzung
am 12. Juni 2014:
• Bebauungsplan Nr. AM-B19
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B26
Für den Gemeinderat
Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)

SchlieSSung Polizei­
inspektion Hungerburg
Am 01. Juli 2014 wurde die Polizei­
inspektion Hungerburg mit der Polizeiinspektion Hötting zusammengeführt.
Letztere ist im Mariahilfpark 1 angesiedelt und unter der Telefonnummer
059133-7582-100 erreichbar.

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