Innsbruck Informiert

Jg.1995

/ Nr.3

- S.27

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Diese Ausgabe – 1995_Innsbruck_informiert_03
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Stadt Innsbruck
ZI. St/l-70/1995

KUNDMACHUNG
über die
Auflegung des Wählerverzeichnisses und das
Einspruchsverfahren
Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl am 1 7. Dezember 1995 liegt vom 10. November 1995 - 19. November
1995 täglich von 7.30 bis 19.30 Uhr im städt. Einwohneramt,
Innrain 10, 1. Stock zur öffentlichen Einsicht auf.
Diese Auflegung hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch
Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen
Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr
Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!
In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die vor dem 1. Jänner 1995 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1976 und ältere), am Stichtag
(20.10.1995) die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen
waren und in Innsbruck ihren Hauptwohnsitz hatten. Für im
Ausland lebende Wahlberechtigte bestimmt sich der Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis nach den Angaben
in der Wählerevidenz.
Ein Wahlberechtigter darf nur im Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sein.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen oder Vervielfältigungen hersteilen.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse gegen das
Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruchswerber kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis begehren.
Einsprüche müssen bei der oben angeführten Behörde noch
vor Ablauf der Einsichtsfrist (19. November 1995) einlangen.
Der Einspruch ist, falls er schriftlich eingebracht wird, für jeden Einspruchsfall gesondert zu überreichen. Hat der Einspruch die Aufnahme eines Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Einspruchs notwendigen Belege, insbesondere ein vom vermeintlichen Wahlberechtigten, soweit es sich nicht um einen im Ausland lebenden Staatsbürger handelt, ausgefülltes Wähleranlageblatt anzuschließen. Wird im Einspruch die Streichung eines
nicht Wahlberechtigten begehrt, so ist der Grund hiefür anzugeben. Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, sind von
den hierzu berufenen Stellen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Ist ein Einspruch von mehreren Einspruchswerbern
unterzeichnet, so gilt, wenn kein Zustellungsbevollmächtigter
genannt ist, der an erster Stelle Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt.
Für Einsprüche sind nach Möglichkeit Einspruchsformulare zu
verwenden; diese sowie die bei Aufnahmebegehren erforderlichen Wähleranlageblätter werden bei oben genannter
Behörde während der Auflegung des Wählerverzeichnisses
ausgegeben.
Wer offensichtlich mutwillige Einsprüche erhebt, begeht eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.000 S,
im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu
zwei Wochen zu bestrafen.
Der Bürgermeister:
(Dr. van Staa)

FUSSBALL:
Mi. 8. November, 19.30 Uhr:
FC Tirol : Sturm Graz
Sa. 18. November, 15.30 Uhr:
FC Tirol : SV Ried
EISHOCKEY:
Fr. 24. November, 19.30 Uhr:
HCI : SCK
EISKUNSTLAUF:
Sa. 11. November, 1 2 - 1 7
Uhr:
Kürklasse UEK
S a . 18. November, 1 4 - 1 7
Uhr:
1. Ibk. Eis-Cup - IEV
So. 19. November, 8 - 13.30
Uhr:
1. Ibk. Eis-Cup-IEV
EISSCHNELLAUF:
Sa. 18./So. 19. November:
Int. Eröffnungsrennen
Sa. 25. November:
Int. Rennen
TANZSPORT:
So. 12. November, 13 Uhr:
Tanzstudio West, Fischnalerstraße 24/I, TM in den Standardtänzen der Klasse A und S
VOLLEYBALL:
Sa. 11. November, 16 Uhr:
Leitgebhalle:
2. BL Damen; Tl : Braunau
Sa. 11. November, 18 Uhr:
Leitgebhalle:

2. BL Herren; VCO Olympia :
ASV Salzburg
So. 12. November, 11 Uhr:
Leitgebhalle:
2. BL Damen; Tl : Lodron
Sa. 18. November, 16 Uhr:
Leitgebhalle:
2. BL Herren; VCO Olympia :
Hohenems
Sa. 18. November, 18 Uhr:
Leitgebhalle:
1. BL Herren; IAC : SVS Transv.
So. 19. November, 11 Uhr:
Leitgebhalle:
2. BL Herren; VCO Olympia :
Wolfurt
Sa. 25. November, 16 Uhr:
Leitgebhalle:
2. BL Damen; Tl : Wels
So. 26. November, 11 Uhr:
HS Hötting-West:
2. BL Damen; Tl : Pregarten
Do. 30. November, 19 Uhr:
HS Hötting-West:
2. BL Damen; Tl : Wüstenr/2
VERANSTALTUNGEN
BOBBAHN IGLS:
So. 5. November, 15 Uhr:
Int. Eröffnungsrennen Skeleton
So. 12. November, 15 Uhr:
Tirol Cup - 2er Bob
So. 19. November, 15 Uhr:
TM Skeleton
So. 26. November, 15 Uhr:
Tirol Cup - 4er Bob
Mo. 27. November bis
So. 3. Dezember:
WC Rodeln

Große Freude bereitet den Bewohnerinnen und Bewohnern
im Wohnheim Saggen der schon traditionelle Ausflug auf
Einladung der Hypo-Filiale Saggen. Zwischen der nahen Bank
in der Prinz-Eugen-Straße und den Heimbewohnern entwickelte sich ein gutes Verhältnis. Für Hypo-Zweigstellenleiter Ludwig Reichert Grund genug, „für das Altenheim Saggen etwas zu tun": „ Unsere Idee war ein jährlicher Ausflug."
Ziel der kürzlich durchgeführten, nunmehr schon dreizehnten Fahrt war Mayrhofen. - Im Bild Heimdirektor Josef Kreutner (2. von links) und Zweigstellenleiter Ludwig Reichert
(rechts) mit Ausflugsgästen.
(Foto: RPD/AG)

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - NOVEMBER 1995

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