Innsbruck Informiert

Jg.1995

/ Nr.3

- S.12

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Diese Ausgabe – 1995_Innsbruck_informiert_03
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beitskreisen melden. In der
Bürgerversammlung wird
auch die weiter geplante Vorgangsweise erläutert. Alle
Mitbürger, die an der Bürgerversammlung nicht teilnehmen können, werden gebeten, sich mit Vorschlägen,
Kritik und Anregungen oder
mit dem Wunsch zur Teilnahme an einem Arbeitskreis direkt an die Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, Telefon
5360/450 zu wenden.

Kurse der
Mutterberatung
O Zu einem Kurs über Zahngesundheitsvorsorge unter
dem Motto „Gesund beginnt
im Mund" lädt die Mutterberatung Innsbruck alle interessierten Eltern am 8. November und 4. Dezember 1995,
Beginn jeweils 20.00 Uhr,
herzlich ein.
O Über „Das Leben mit dem
Baby" können sich junge und
werdende Eltern am 15. November und 11. Dezember
1995, Beginn 20.00 Uhr, informieren. Bei der anschließenden Diskussion werden
Fragen zum Thema beantwortet.
O
Säuglingspflegekurse
werden jeweils am 7. und 14.
November, sowie am 12. und
19. Dezember, von 9.30 11.00 Uhr abgehalten. Der
Kursbeitrag beträgt 60,- S.
Alle Kurse finden in der
Mutterberatung, Haydnplatz
5 (Parterre rechts) statt.

INNSBR
Innsbruck beispielgebend bei
ambulanter Suchtprävention
Seit 1. April 1995 führt der Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt eine ambulante Therapiestelle für Suchterkrankungen und hat damit die einzige Einrichtung dieser Art in Tirol.
Die Suchtpräventionsstelle ist keine Beratungsstelle,
sondern bietet jenen Betroffenen Hilfe und Unterstützung, die sich mit ihrer
„Sucht" oder „Suchtgefährdung" bereits soweit befaßt
haben, daß sie selbst eine
Veränderung anstreben.

Hilfe für alle
Suchtprobleme
Derzeit werden 37 Klienten
aller Altersgruppen betreut,
wobei Bereitschaft zur Behandlung und Freiwilligkeit,
als Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie gelten.
In einem persönlichen Gespräch wird erhoben, welche Maßnahmen zu setzen
sind, um der Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit entgegenzuwirken. Für jeden Betroffenen
wird ein individuelles Behandlungsprogramm erstellt
und je nach Bedarf eine ambulante, medikamentöse
oder stationäre Therapie mit
psychotherapeutischer Unterstützung eingeleitet. Er-

gänzt werden die Behandlungserfolge durch eine entsprechende Nachbetreuung
der Patienten.

Patientenorientierte Hilfe
Der Selbstbehalt der Behandlungskosten ist sozial
gestaffelt und - wie Dr. Kurt
Dornauer, der Leiter der
Suchtpräventionsstelle versichert - „ist sichergestellt, daß
kein Hilfesuchender aus finanziellen Gründen abgewiesen wird". Und weiter:
„Außerdem ist es uns möglich, mit den Therapiezeiten
auf das soziale Umfeld der Klienten Rücksicht zu nehmen."
Neuanmeldungen sind jeweils Donnerstag unter Telefon 34 46 51 von 18.00 20.00 Uhr möglich.
Da in Tirol keine weiteren
ambulanten Behandlungseinrichtungen bestehen,
wird das Angebot der Innsbrucker Suchtpräventionsstelle von Klienten aus ganz
Tirol in Anspruch genommen.

Büro für Selbsthilfevereine
Mehr als 50 Selbsthilfevereine und -gruppen aus dem
Gesundheitsbereich sind in
Tirol registriert. Besonders
jene Gruppen, die Betroffene seltener Krankheitsformen
betreuen, haben mit großen
finanziellen und organisatorischen Problemen zu kämpfen. Im Oktober wurde das
neue Büro des Dachverbandes in der Maximilianstraße
35 eröffnet; es steht allen
Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Der Dachverband versteht sich als Sprachrohr der
Betroffenen und bemüht sich,
in der Öffentlichkeit Toleranz
und Verständnis für die betreuten Gruppen zu wecken.
Finanziell wird diese Arbeit
von der Stadt Innsbruck und
dem Land Tirol unterstützt.
Nähere Informationen über
die Selbsthilfegruppen, deren
Aktivitäten oder Spendenmöglichkeiten erteilen die Mitarbeiter unter Tel. 57 71 98.

Helfer gesucht
Der Sozial- und Gesundheitssprengel InnsbruckStadt sucht ehrenamtliche
Mitarbeiter/innen für die Betreuung älterer Mitbürger.
Nähere Auskünfte bei der
Geschäftsleitung des Sozialund Gesundheitssprengeis,
Frau Mag. Saischek, Haydnplatz 5, 6020 Innsbruck, oder
unter Tel. 5360 DW 766 oder
784.

Was Autofahrer übers Kurzparken zum eigenen Vorteil wissen sollen
Auf Unkenntnis der Autofahrer, was ihre Rechte und
Möglichkeiten
betrifft,
stoßen jene städtischen Bediensteten immer wieder,
die die Kurzparkzonen-Automaten betreuen. Deshalb
zur Aufklärung:
• Wer einen Kurzparkschein
gelöst hat, kann diesen,
wenn die Zeit noch nicht abgelaufen ist, in einer anderen Zone bis zum Ablauf der

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angegebenen Zeit weiterverwenden.
• Der Kurzparkschein einer
90-Minuten-Zone (Stadtzentrum) kann auch in einer 180Minuten-Zone
„aufgebraucht" werden; umgekehrt
geht das nur, wenn man nicht
mehr als 60 Minuten Parkzeit
„gekauft" hat (weil die ersten
beiden halben Stunden überall gleich viel kosten, die dritte halbe Stunde in der 90-Mi-

nuten-Zone jedoch 10 S).
• Am Samstag ist das Parken
zwischen 9 und 13 Uhr nur in
den 90-Minuten-Zonen gebührenpflichtig, in den 180Minuten-Zonen jedoch frei.
Immer wieder bezahlen Autofahrer auch außerhalb des
Stadtzentrums (z. B. beim
Westfriedhof) am Samstag
Vormittag, wobei sie dann einen Parkschein für Montag
Vormittag lösen: Die Erläute-

rungen am Display sollten
beachtet werden!
• Wen das ständige Münzensuchen nervt, dem sei
eine Parkwertkarte empfohlen, die es in Trafiken um
100 und 300 S gibt. Bei
Rückgabe der verbrauchten
Parkwertkarten erhält man
5 bzw. 10S(fürdie300-SKarte) vergütet: Sie sind
wieder „aufladbar", solange
man sie nicht knickt.

INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1995