Innsbruck Informiert

Jg.1995

/ Nr.2

- S.32

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Diese Ausgabe – 1995_Innsbruck_informiert_02
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INNSBR
Keine Angst vor dem Älterwerden:
Was Sie von der Stadt erwarten dürfen
Die Lebenserwartungen der älteren Mitbürger sind in den letzten Jahrzehnten wesentlich gestiegen und damit auch die Anforderungen an die Gemeinde, für ihre betagten Mitbürger umfassende Service-, Beratungs- und
Hilfeleistungen anzubieten. Innsbruck hat seinen Senioren viel zu bieten!
Die heutige Generation der Seniorinnen
und Senioren nimmt nach dem Pensionsantritt in überwiegender Mehrheit
noch viele Jahre rüstig und aktiv am gesellschaftlichen Leben teil. Wenn jedoch
alters- oder krankheitsbedingt Einschränkungen in manchen Bereichen,
z. B. bei der Mobilität, der Führung des
eigenen Haushalts oder bei der pflegerischen Unterstützung des Partners auftreten, scheuen es viele Betroffene, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Teilweise aus
Unwissenheit, wohin man sich mit diesen
Problemen wenden kann, teilweise aber
auch aus Angst vor den dadurch entstehenden Kosten.

Beratung und Betreuung
Neben den zahlreichen privaten Organisationen stehen den rat- und hilfesuchende Innsbrucker Bürgern verschiedene städtische Einrichtungen zur Verfügung. In 8 Stadtteilen wurden vom Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck
Sozialstationen eingerichtet, in denen
speziell ausgebildete Sozialarbeiter/innen zur Beratung zur Verfügung stehen.

Täglich mit den großen und kleinen
Problemen älterer Menschen konfrontiert, haben diese Mitarbeiter viel Verständnis für die sich verändernde Lebenssituation und können in den meisten
Fällen auch sofort Unterstützung bei der
Bewältigung der aufgetretenen Sorgen
anbieten. Gemeinsam mit den betroffenen Personen wird zunächst das Problem erörtert und abgeklärt, in welchen
Bereichen Hilfe von dritter Seite erforderlich ist.
"
Der praktische Betreuungseinsatz soll
kein Eingriff in die gewohnten Lebensumstände sein, vielmehr Erleichterung
bei der Erledigung jener Tätigkeiten bringen, die aufgrund alters- oder krankheitsbedingter Einschränkungen nicht
mehr selbst vorgenommen werden können. Umfang und Dauer der Dienstleistungen werden individuell, je nach Bedarf, gemeinsam mit den Betroffenen
festgelegt. Dabei wird auch, soweit dies
möglich ist, eine Abstimmung mit den betreuenden oder pflegenden Angehörigen
angestrebt, denen die Mitarbeiter/innen
der Sozialstationen mit Fachkenntnis und

Sauna sucht
Nachtschwärmer
In der Sauna Höttingcr Au
und im Dampfbad Sal urner
Straße können sich Nachtschwärmer auf heiße Nächte
einstimmen und Arbeitsgeplagte von den täglichen
Mühen erholen.
(Täglich bis 22 Uhr - mit
Ausnahme der Schließtage
Dienstag bzw. Donnerstag.)

Gemeinsam geht
vieles leichter!
Das kann z. B. das Erledigen von Anträgen an Behörden sein oder die regelmäßige Unterstützung bei schweren
Hausarbeiten. Oft wird auch nur ein Gesprächspartner gesucht, mit dem man
über Schicksalsschläge, Krankheiten,
Einsamkeit, über Sorgen und Freuden
sprechen kann.
Die Angebotspalette richtet sich nach
den jeweiligen Bedürfnissen und umfaßt
außerdem die Vermittlung von Transportmöglichkeiten, Hauskrankenpflege,

Was kostet mich
Essen auf Rädern?
Angenommen, das monatliche Nettoeinkommen, einschließlich aller
Beihilfen, beträgt z. B. 9.000,- S
Abzüglich Miete - z. B. 1.500,- S
so verbleiben als „Berechnungsgrundlage"
7.500- S
Eine Mahlzeit kostet 7 Promille dieser „Berechnungsgrundlage", somit
52,50 S. Wer (nach diesem Beispiel!) 30 Mahlzeiten im Monat bezieht, bezahlt dafür als Eigenleistung
somit 1.575,-Schilling.
Bei einem Nettoeinkommen von
mehr als 12.850,- S kostet eine
Mahlzeit 9 0 - S.

Was kostet mich
die Haushaltshilfe?

Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG

Elektrizitätswerk - Gaswef : - ! « ? •
6020 Innsbru^-lalffhÄr^Pfi

16

Erfahrung ebenfalls beratend zur Seite
stehen. Selbstverständlich unterliegen die Sozialarbeiter/innen ebenso wie die zahlreichen Helferinnen
der beruflichen Schweigepflicht.

und Saunabetriebe
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Vom Einkommen (Pension samt ev.
Beihilfen) wird die Miete abgezogen.
Der verbleibende Betrag wird bei Alleinstehenden um weitere 4.000 S
verringert (bei Ehepaaren um 6.000
S): Dies ergibt die „Berechnungsgrundlage" für den Stundensatz einer Haushaltshilfe. Eine Stunde kostet ein Prozent dieser „Berechnungsgrundlage", mindestens 20 S,
maximal jedoch 120 S.

INNSBRUCK INFORMIERT - OKTOBER 1995