Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.12

- S.34

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Gesamter Text dieser Seite:
Heizungsumstellung auf Erdgas: Schon rund 250
Förderansuchen beim Wohnbauförderungsamt!
Seit Anfang November läuft das "Innsbrucker Umweltplus", die neue Förderungsaktion
der Stadt für die Umstellung von Heizungen auf den umweltfreundlichen Energieträger
Gas (wir berichteten schon in den November-"STADTN A C H RICHTEN"). Sie trifft bei
der Bevölkerung auf großes Interesse: Der Vorstand des für die Antragsprüfung
zuständigen Amtes für Wohnbauförderung, Ing. Ronald Depaoli, berichtet von bereits
rund 250 eingegangenen Anträgen. Sie werden nun vordringlich bearbeitet und dem
Stadtsenat zur Beschlußfassung zugeleitet. Den ersten Antragstellern kann voraussichtlich schon um Weihnachten der Zuschuß der Stadt als "Dankeschön" für ihren
Beitrag zur Luftverbesserung überwiesen werden!

Da unsere letzte Zeitung vergriffen ist und,
wie Anrufe zeigen, viele Bürger nachträglich Interesse zeigen, hier nochmals
die wichtigsten Bedingungen für diese
bisher größte Förderungsaktion der Stadt
(50 Mio. S stehen in fünf Jahren zur Verfügung):
Die Stadt fördert die Umstellung bestehender Heizungen in Wohnhäusern,
Wohnungen und Heimen, die mit festen
und/oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden, auf Erdgas. Die Benützungsbewilligung für das Gebäude muß
vor dem 1. 11. 1993 erteilt worden sein
(versehentlich wurde in unserem ersten
Bericht mitgeteilt, daß die Heizung vor
diesem Termin bewilligt sein muß - wir
bitten, den Fehler zu entschuldigen).

Einmaliger Zuschuß
nicht rückzahlbar
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, der sich aus Grundbetrag
und allfälligen Steigerungsbeträgen zu-

sammensetzt. Der Grundbetrag errechnet
sich aus 10 % bzw. 20 % der förderbaren
Gesamtbaukosten und kann bei der Umstellung von Öl auf Gas bis 10.000 S, von
Feststoff auf Gas bis 20.000 S ausmachen.
Dazu können Familien Steigerungsbeträge
für Alleinverdiener und je Kind von 3.000
S erhalten.

Heuer Förderung noch
nachträglich möglich
Vor Baubeginn muß der Antragsteller
ein Energieberatungsgespräch bei den
Stadtwerken in Anspruch nehmen.
Sodann kann der Heizungsumbau durch
eine konzessionierte Firma beginnen. Innerhalb eines Monats nach Einreichung erhält der Antragsteller eine schriftliche
Nachricht über die voraussichtlich zu erwartende Förderungshöhe. Nach Abschluß
der Arbeiten und Vorlage der bezahlten
Rechnungen wird die endgültige Förderungssumme festgelegt und zur Beschlußfassung dem Stadtsenat zugeleitet.
Wird zugleich eine Landesförderung bean-

tragt, erfolgt die Erledigung durch Überweisung im Zuge der Endabrechnung.
Wer seine Heizung schon vorher umgebaut hat, muß nicht "durch den Rost"
fallen: Umstellungen nach dem 21. 4.
1993 können nachträglich noch den Zuschuß erhalten, wenn noch bis spätestens
30.12. 1993 ein Antrag gestellt wird!
Neben dem "Innsbrucker Umweltplus"
gibt es noch weitere Förderungsmöglichkeiten für die Heizungsumstellung auf
Erdgas: Die Landesförderung im Rahmen der Wohnhaussanierung und die Förderung der Stadtwerke in Form des Erdgas- bzw. Investitionsbonus. Sie können
unabhängig voneinander in voller Höhe
beansprucht werden!
Alle Anträge sind vor Baubeginn zu
stellen. Will man auch die Landesförderung, so empfiehlt sich die gleichzeitige
Einreichung mit dem "Innsbrucker Umweltplus" beim städtischen Wohnbauförderungsamt. Dadurch können erforderliche Unterlagen, wie Kostenvoranschläge,
Kaminbefund, Rechnungen, für beide Förderungen parallel verwendet werden, was
die Verfahren vereinfacht.
Die Anträge sind vor Baubeginn beim
Amt für Wohnbauförderung, Marktgraben 16, 1. Stock, einzureichen (Telefon 5360/685 bis 689). Dort gibt es Informationen über alle Möglichkeiten
der Förderung. Man ist Ihnen auch
gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Parteienverkehr: Montag bis
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.


Beispiele, wie die drei unabhängig voneinander
möglichen Förderungen wirksam werden
BEISPIEL 1:
Dreipersonenhaushalt, Doppelverdiener, ein Kind, Einkommen
monatlich rd. 30.000 S. Einbau einer Gas-Etagenheizung (anstelle bisher verwendeter Kohleöfen).
Kosten: Installationsarbeiten:
100.000 S
Kaminsanierung:
30.000 S
Gesamtaufwand:
130.000 S
Förderungen:
1. Landesforderung Wohnhaussanierung,
20 % Einmalzuschuß
26.000 S
2. "Innsbrucker Umweltplus"
Grundbetrag max
20.000 S
Steigerungsbetrag einmal (Kind) 3.000 S
zusammen somit
23.000 S
3. Stadtwerke Erdgasbonus
3.000 S
Summe der Förderungen:
52.000 S
Vom Antragsteller zu finanzierender Rest:
78.000 S

/8

BEISPIEL 2:
Vierpersonenhaushalt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Einkommen monatlich rund 35.000 S. Umstellung der Koks-Etagenheizung auf Erdgas.
Kosten: Installationsarbeiten:
55.000 S
Kaminsanierung:
25.000 S
Gesamtaufwand:
80.000 S
Förderungen:
1. Landesförderung Wohnhaussanierung,
20 % Einmalzuschuß
16.000 S
2. "Innsbrucker Umweltplus"
Grundbetrag
16.000 S
Steigerungsbeträge dreimal
9.000 S
zusammen somit
25.000 S
3. Stadtwerke Erdgasbonus
3.000 S
Summe der Förderungen:
44.000 S
Vom Antragsteller zu finanzierender Rest:
36.000 S

STADTNACHRICHTEN - DEZEMBER 1993