Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.12

- S.26

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STADTGEMEINDE INNSBRUCK
ZI. St-72/1993

KUN

(Fortsetzung von Seite 11)

DMACHUNG

über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Einspruchsverfahren
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl am 13. März 1994 liegt
vom 27. Dezember 1993 bis einschließlich 5. Jänner 1994 täglich von
7.30 bis 19.30 Uhr im städtischen Einwohneramt, Innsbruck, Innrain 10,
1. Stock, zur öffentlichen Einsicht auf.
Diese Auflegung hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung
zu unterziehen. An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen,
deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten sind.
In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die
bis zum 31. 12. 1993 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1975
und ältere), am 9. Dezember 1993 (Stichtag) die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, an diesem Tage vom Wahlrecht zum Landtag nicht
ausgeschlossen waren und in Innsbruck ihren ordentlichen Wohnsitz
hatten.
Jeder Wahlberechtigte darf nur in ein Wählerverzeichnis eingetragen
sein. Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann Abschriften und Vervielfältigungen der Wählerverzeichnisse herstellen.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger, der entweder als
Wähler eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt,
gegen das Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter und wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter
schriftlich, mündlich oder telegrafisch bei der oben angeführten Amtsstelle Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen noch vor Ablauf der
Einsichtsfrist (5. Jänner 1994) einlangen.
Schriftliche Einsprüche sind für jeden Einspruchsfall gesondert zu überreichen. Einsprüchen wegen Aufnahme vermeintlich Wahlberechtigter
sind die zur Begründung erforderlichen Belege anzuschließen. Einsprüche wegen Streichung eines vermeintlich Nichtwahlberechtigten
sind zu begründen. Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, sind von
der hiezu berufenen Amtsstelle entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Die Gemeinde hat Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde, innerhalb von 24 Stunden nach dem
Einlangen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe zu verständigen.
Den Betroffenen steht es frei, binnen vier Tagen nach Zustellung der Verständigung schriftlich, mündlich oder telegrafisch Einwendungen bei der
Gemeindewahlbehörde vorzubringen.

Balkonteilverglasung, Beda-WeberGasse 30, Günther und Ute Haas,
Beda-Weber-Gasse 30
Adaptierung des Gastlokales, Fallmerayerstraße 10, MIRO Gastronomie Gesellschaft. Fallmerayerstr. 10
Änderung des genehmigten Wohnund Geschäftshauses, Schützenstraße 29, Ing. Herbert Schröter
und Ing. Ferdinand Kainz, Neurauthgasse 10- 12
Portalneugestaltung, Sonnenschutz,
Salurner Straße 18, Schätzer-Baldinini Ges.m.b.H., Kirchplatz 10,
6112 Wattens
Einbau einer Kellerstiege und Türausbruch, Riesengasse 5, Renate
Hopffer, Riesengasse 5
Neuüberdachung des Gebäudes,
Fürstenweg 12, Stadtgemeinde Innsbruck, Stadtwerke Innsbruck, Salurner
Str. 12
Umgestaltung des Erdgeschoßes,
Ing.-Etzel-Straße 1, Diözese Innsbruck, Wilhelm-Greil-Str. 7
Zubau, Archenweg 56, Leonhard
Lang, Archenweg 56
Anbau am Wohnhaus, GrauerStein-Weg 29, Ernst Suntinger,
Roseggerstr. 35
Baderweiterung, Bauerngasse 14,
Werner Falch, Bauerngasse 16
Vordach und Aufgang, FranzFischer-Straße 16, Johann Pregenzer,
Franz-Fischer-Str. 16
Anbau, Waldstraße 27, Johann Mayr,
Waldstr. 27
Zubau, Mitterweg 26, Porsche Inter
Auto Ges.m.b.H., Mitterweg 26
Dachgeschoßausbauten

Die Namen der Einspruchswerber unterliegen dem Amtsgeheimnis. Den
Strafgerichten sind sie auf Verlangen bekanntzugeben.

Dachgeschoßausbau, Liftanbau und
Balkone, Colingasse 5, Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft, Sparkassenplatz 1

Wer bei der Auflegung der Wählerverzeichnisse das Einspruchsrecht
offensichtlich mutwillig mißbraucht, begeht eine Verwaltungsübertretung
und wird mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Schilling bestraft.

Werbeeinrichtungen

Telefonische Auskünfte erteilt das Einwohneramt unter der Tel.-Nr.
5360, Klappen 531 bis 534 (Durchwahl).
Innsbruck, im Dezember 1993
Der Bürgermeister:
Niescher

STADT

INNSBRUCK

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z. Hd. Hr. Wilfried Strießnig, MariaTheresien-Str. 18
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Salurner Str. 8
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