Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.12

- S.8

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Mehr Bürgerfreundlichkeit: Stadt verkürzt
Bauverfahren - 8 Wochen bis Bauverhandlung!
Bürgerklagen über zu lange Dauer der Erledigung von Bauansuchen nahm sich die
Stadt zu Herzen: Schon im März 1991 gab Bürgermeister Romuald Niescher dem
Vorsitzenden der Rationalisierungskommission den Auftrag, den Ablauf des
Bauverfahrens zu reorganisieren. Das Ergebnis liegt vor; es kann sich sehen lassen:
Von der Einreichung des (vollständigen) Bauansuchens bis zur Bauverhandlung soll es
nur mehr acht Wochen dauern. Damit liegt Innsbruck im Spitzenfeld vergleichbarer
Städte. Seit I. Dezember läuft ein halbjähriger "Probebetrieb".

(Eiz) Rund 800 Bauansuchen werden Jahr
für Jahr in Innsbruck eingebracht. Auf
einer Pressekonferenz am 29. November
informierten Bürgermeister Romuald Niescher, Mag.-Dir. OSR Dr. August Wammes, Baudirektor OSR Dipl.-Ing. Otto
Müller, der neue "Bauverfahrenskoordinator" Dipl.-Ing. Dr. Theodor Greiner (Chef
der Bau- und Feuerpolizei) sowie Dr. Edgar Graziadei (Bereichsleiter Organisation) als Leiter der dazu eingesetzten "Projektgruppe Baubescheid" über den neuen
Verfahrensablauf:

# Der Bauwerber erhält eine schriftliche
Information über den voraussichtlichen
Verhandlungstermin.
# Das Bauansuchen wird gleichzeitig an
alle Dienststellen weitergegeben, die in die
Begutachtung eingebunden sind.
# Alle Stellungnahmen werden mit maximal drei Wochen terminisiert.
# Innerhalb einer Woche nach Einlangen
der Stellungnahmen muß der gesamte Akt
an das Baurechtsamt weitergegeben werden, das wiederum innerhalb einer Woche
die Bauverhandlung ausschreibt.

Bauverfahrenskoordinator
als Bürger-Ansprechstelle

Auch der Bauwerber kann
das Verfahren beschleunigen

Die Schlüsselrolle dabei kommt künftig dem "Bauverfahrenskoordinator"
(BVK) zu. Bei ihm reicht künftig der
Bauwerber (bzw. Planer) das Bauansuchen ein. Der BVK prüft schon bei der
Einreichung, ob das Ansuchen vollständig ist: Fehlende Unterlagen hatten bisher sehr oft zu Verzögerungen geführt.
Der BVK wird im Lauf des Verfahrens
von den bearbeitenden Ämtern über auftretende Schwierigkeiten informiert (er
hält darüber auch den Bauwerber auf dem
Laufenden). Er greift, wenn nötig, koordinierend ein.

Der Bauwerber selbst kann zur Beschleunigung durch die Abgabe vollständiger Unterlagen beitragen. Dabei
helfen ihm die Mitarbeiter des Bauamtes schon bei Einreichung des Bauansuchens gerne bei der Abklärung aller
offenen Fragen. Telefonische Aktenurgenzen sind nicht mehr nötig, da bei vollständig eingereichtem Ansuchen die Bauverhandlung in der Regel innerhalb von acht
Wochen stattfindet.
Eine Verfahrensverkürzung nützt nicht nur
dem Bürger, sondern bringt auch der Verwaltung eine Arbeitserleichterung.
Magistratsdirektor Dr. Wammes: "Die
Stadtverwaltung kann nur ihren Zuständigkeitsbereich beeinflussen." Nicht hingegen externe Bereiche - wie etwa das
Arbeitsinspektorat. Auch gesetzlich vorgeschriebene Fristen (Auflagefristen; Stellungnahme- bzw. Einspruchsfristen) müssen eingehalten werden. Das erklärt auch,
warum weitere Verkürzungen des Verfahrens nicht möglich sind.
Den Ablauf des Verfahrens nach der
Bauverhandlung kann der Magistrat,
wie Dr. Graziadei unterstrich, nicht be-

Änderungen
gegenüber bisher
# Der Bauwerber erhält ein Merkblatt,
das alle erforderlichen Informationen zum
Bauansuchen enthält.
# Die Abgabe des Bauansuchens erfolgt
beim Bauverfahrenskoordinator, der gleich
eine Grobprüfung vornimmt (und fehlende
Unterlagen reklamiert).
# Ein Stammblatt mit allen notwendigen
Daten wird angelegt.

schleunigen: Mögliche Unerreichbarkeit der Anrainer, Einsprüche u. a. sind
Unwägbarkeiten, auf die die Stadt keinen Einfluß hat.

Die Schritte der
Reorganisation
Nach dem Auftrag des Bürgermeisters an
die Rationalisierungskommission (1991)
setzte der Stadtsenat im Juli 1992 eine
Projektgruppe unter Leitung von Dr. Edgar Graziadei (Vorstand des Bereiches Organisation) ein; sie erarbeitete die neue
Vorgangsweise. Ein projektbegleitender
Ausschuß unter Vorsitz von Mag.-Dir. Dr.
August Wammes, dem leitende Beamte
der einschlägigen Ämter angehörten, stand
mit reicher Erfahrung der Projektgruppe
zur Seite. Die in Fragen der Verwaltungsrationalisierung einschlägig bewährte Firma "Gesellschaft für Personalentwicklung" (GfP), Salzburg, war mit der
Projektbegleitung beauftragt.

Viele Ämter befaßt
Die Organisationsuntersuchung mußte sich
auf städtische Dienststellen beschränken,
die in ein Bau verfahren eingebunden sind
- schon die sind zahlreich genug:
• Baubehörde (Baurechtsamt, Bau- und
Feuerpolizei);
• Planung (Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung; Stadtkern- und Ortsbildschutz, Stadtvermessung)
• Tiefbau (alle Ämter des Bereiches) sowie die
• Registratur als "Schnittstelle".

Als nächstes in Arbeit:
Betriebsanlagengenehmigung
Bürgermeister Niescher übertrug der Verwaltung schon die nächste (Fleiß-)Aufgabe: Ähnlich wie das Bau verfahren, soll
nun die Straffung des Betriebsanlagegenehmigungsverfahrens erfolgen. Was bei
mehr befaßten Stellen außerhalb des Magistrats und Gutachtern, die in dem Verfahren Rechtsstellung haben, ungleich
schwieriger ist, als es die Verkürzung des
Bauverfahrens war.


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STADTNACHRICHTEN - DEZEMBER 1993