Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.11

- S.40

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Gesamter Text dieser Seite:
Kranebitter Innauen - ein Paradies
für die Vogel- und Pflanzenwelt
Es gibt sie noch, auch im Stadtbereich - die letzten
"Paradiese" sind die Kranebitter Innauen. Als Beitrag zum
will die Verordnung des Bürgermeisters als zuständige
vom 14. September 1993 verstanden werden, mit der
geschützten Landschaftsteil erklärt

(we) Die Kranebitter Innau bildet gemeinsam mit der Völser Innau, welche bereits
zum geschützten Landschaftsteil erklärt
wurde, eine der wenigen noch intakten
Aulandschaften, die daher auch eine hochrangige Schutzfunktion aufweisen. Sie
sind ein überlebenswichtiges Rückzugsgebiet für eine spezialisierte Pflanzen- und
Tierwelt, die an das Ökosystem des Auwaldes gebunden ist. Nach Aussagen von
Fachleuten sind die Kranebitter Innauen
ein Vogelschutzgebiet ersten Ranges.
Durch die neue Verordnung soll sowohl
den Menschen die notwendige Erholung,
wie auch den Tieren das Sein ermöglicht
werden.
Leider wurden aufgrund der seit vielen
Jahren erfolgten Erholungsnutzung die
strengen Schutzbestimmungen, die bereits
1937 mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet bestehen, nur wenig beachtet. Bis
zu zweihundert "Besucher" wurden an
schönen Tagen in diesem Bereich gezählt.
Dabei bestand ein allgemeines Betretungsverbot. Die Verordnung war in der Praxis
nicht mehr zu vollziehen, eine Neuregelung ein Gebot der Stunde. Durch die
nunmehrige Erklärung zum geschützten

Paradiese. Eines dieser
Schutz dieser Naturlandschaft
Bezirksverwaltungsbehörde
die Kranebitter Innau zum
wurde.

Landschaftsteil und die gleichzeitige Aufhebung der bisherigen Unterschutzstellung
als Naturschutzgebiet ist nun ein Kompromiß zwischen den Interessen des Naturschutzes und jenen der "Sonnenanbeter"
und Freizeitnutzer gefunden worden. Einerseits ist der erforderliche Schutz der
wertvollen Aulandschaft gewährleistet,
andererseits ist nunmehr in geregelten
Bahnen der Aufenthalt möglich. Ein Vergnügungszentrum mit lautem Baderummel
sind die Kranebitter Innauen sicher nicht.
Um eine Störung der mit Vorliebe in
diesem Gebiet brütenden Wasservögel
zu vermeiden, w u r d e für den Bereich
westlich der sogenannten "Rimmlwiese"
für die Zeit vom 1. Februar bis 15. Mai
ein striktes Betretungsverbot verfügt.
Die Beachtung der nunmehr erlassenen
Verbote liegt nicht zuletzt auch im Interesse der "Stammgäste" der Innauen. Eine
Mißachtung durch die wenigen "Unverbesserlichen" wird nicht mehr geduldet
werden. Eine verstärkte Überwachung
durch die Berg wacht wurde veranlaßt.
Die Grenzen des Schutzgebietes bilden im
Osten der Klammbach, im Nordosten der
Fußweg, im Nordwesten die Bundesstraße

Deas im Plan dargestellte rot umrandete Gebiet wurde
wegen seiner Bedeutungfür den Naturhaushalt, insbesondere zur Erhaltung
der heimischen
Vogelwelt und einer
sich dynamisch entwickelnden Flußau
sowie zur Belebung
des Landschaftsbildes zum geschützten
Landschaftsteil erklärt. Für den westlichen, auf dem Plan
gelb gefärbelten Teil,
wurde für die Zeit
vom 1. Februar bis
15. Mai ein striktes
Betretungsverbot
erlassen.

24

J geschützter Landschaftsteil Kranebitter Innau
[ _J besonders geschützter Bereich
—.. — Gemeindegrenze

STADTNACHRICHTEN - NOVEMBER 1993

sowie im Westen und Süden die Gemeindegrenzen. Der geschützte Landschaftsteil
hat eine Größe von 162.736 Quadratmetern


A m geschützten Landschaftsteil ist
verboten:
• das Betreiben von Lautsprechergeraten
• die Entnahme von Bäumen und
Sträuchern, von Unterwuchs und
Kletterpflanzen, deren Beschädigung,
Vernichtung oder Beförderung sowie
das Holzsammeln
• die Zerstörung oder Veränderung
von Wasserläufen, Quellaustritten sowie Uferbereichen
• Geländeabtragungen und Aufschüttungen, insbesondere der maschinelle
Abbau von Sand, Kies und Schotter
• die Errichtung und Aufstellung von
Verkaufsanlagen und -ständen
• das Befahren mit Fahrzeugen und
das Abstellen von Kraftfahrzeugen
• Hunde frei laufen zu lassen
• das Grillen und Feueranzünden,
außerhalb der von der Stadtgemeinde
eingerichteten bestehenden Grillplätze
sowie das Campieren
• jede Verunreinigung des Geländes.