Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.11

- S.4

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Darauf wartet die Wirtschaft: Ab 1994
st "Firmenparken" in Innsbruck möglich

Ausnahmebewilligung erhält. Und
zwar dann, wenn er "seine Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit einem im
Verhältnis zur Wegstrecke unzumutbaren Zeitaufwand erreichen
kann". Typisches Beispiel: Ein Kellner, der bis nach Mitternacht arbeitet.
(Eiz) Es war keine Schikane der Stadt, die die ihren Standort im bewirtschafteten Ge- Oder jemand, der eine objektiv unzumutden Betrieben bisher die Möglichkeit vor- biet hat und das betreffende Fahrzeug zum bar komplizierte Verbindung mit dem öfenthielt, die ein Anrainer nahe seiner Woh- Transport von Waren regelmäßig benötigt. fentlichen Verkehrsmittel hat.
nung hat: Das Kurzparkzonenabgabege- Das kostet 500 S pro Monat der Bewilli- Auch Menschen, die an einer schweren
setz verbot es - und mußte deshalb zuerst gungsdauer, die maximal zwei Jahre be- Körperbehinderung leiden und deshalb auf
novelliert werden. Die Stadt selbst hat dar- trägt; dazu kommt eine Verwaltungsabga- die Verwendung des Kfz angewiesen sind,
auf gedrängt.
be in Höhe von 1.000 S für diese Zeit plus können eine Ausnahmebewilligung erhalWarum diese Möglichkeit erst mit Beginn
120 S Bundesstempelmarke. Mit dieser ten - aber nur dann, wenn sie nicht einen
des Jahres 1994 gilt, erklärt Dr. Martin Jä- Bewilligung kann ein Betrieb das Gehbehindertenausweis besitzen (der ohger vom Straßen- und Verkehrsamt: "Wir Auto in der Zone seines Standortes nehin zum Gratis-Parken berechtigt, wenn
sie ihr Fahrzeug selbst lenbrauchen die Zeit für die
ken). Körperbehinderte (ohnötigen Vorkehrungen." Die
ne Gehbehindertenausweis)
Vordrucke sind zu erstellen
bezahlen außer der 120-Sund
anzuschaffen;
das
Stempelmarke nur 120 S
EDV-Programm muß geänVerwaltungsabgabe
(und
dert werden. Schließlich
nicht, wie oben, 1.000 S).
kommt auf das Amt durch
Auch "soziale Dienste"
die Ausweitung des Ankönnen Ausnahmebewilliwohnerparkens am 8. Nogungen erhalten. Etwa ein
vember eine solche Menge
gemeinnütziger Verein oder
Arbeit zu, daß der erwartete
eine sonstige "nicht auf Ge"Ansturm" von Firmen-Anwinn gerichtete Institution",
trägen gleichzeitig nicht zu
die soziale und/oder medibewältigen wäre.
zinische Dienste zu erbrinDie gesamte Regelung ist
gen hat - Beispiel: Hausübrigens nur eine Überkrankenpflege; Rotes Kreuz
gangsbestimmung, die so
und andere. Nicht der Arzt;
lange gilt, bis der Bundesnicht der Masseur!
gesetzgeber in der (in Arbeit befindlichen, längst Vom Vorplatz der Pradler Pfarrkirche wurden diese Blumentröge "ausgeliehen",
.
"überfälligen") 19. Novel- mit Erika bepflanzt und als Zwischenlösung bis zum Umbau auf den Bozner Platz òtrefl^e
IxYlie
le zur Straßenverkehrs- gestellt. Sie kommen dann wieder nach Pradl.
(Foto: Murauer)
Das Amt muß - auch im Inordnung die gesamte Materie regelt. Optimisten hoffen, daß dies parken. Hat das Fahrzeug mehr als teresse der Wirtschaft - bestrebt sein, Aus7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamt- nahmegenehmigungen restriktiv zu handMitte 1994 sein wird.
gewicht, verdoppelt sich die Kurzparkzo- haben und die Voraussetzungen sehr streng
nen-Abgabe (von 500 auf 1.000 S pro Mo- zu prüfen: Mehr Genehmigungen als vor"Echtes " Firmenparken
handene Parkplätze würden das gesamte
nat).
Diese StVO-Novelle soll auch das Pro- Selbständig Erwerbstätige, die im bewirt- System der Parkraumbewirtschaftung zu
blem der privat verwendeten Firmen-Pkw
schafteten Gebiet regelmäßig Servicear- Fall bringen. Es sollen ja weiterhin auch
klären, die dann wie Privat-Pkw von An- beiten durchführen (und dazu Werkzeuge Kunden einen Parkplatz finden.
rainern behandelt werden (was jetzt ge- und Material transportieren müssen), kön- Ansuchen um eine Ausnahmegenehmisetzlich noch nicht möglich ist). Auch für nen ihr Firmenauto zu den gleichen Bedin- gung nach dieser neuen Regelung könWohnmobile wird dann eine Regelung gungen wie oben, jedoch im gesamten nen schon ab Mitte November gestellt
möglich sein - wenn sie das einzige Fahr- bewirtschafteten Gebiet, parken.
werden. Formulare gibt es beim
zeug des Anrainers sind.
Straßen- und Verkehrsamt, Maria-TheUnselbständige%
Eine Ausnahmebewilligung nach der
resien-Straße 22,1. Stock (Mo. - Fr. 8.00
neuen Regelung erhält nur, wer ein "er- Körperheh inderte
bis 12.00 Uhr). Die beizubringenden
hebliches wirtschaftliches oder persönliUnterlagen (Nachweise) stehen im Vorches Interesse" daran glaubhaft machen Die Verordnungsnovelle ermöglicht es, druck und können hier nicht detailliert
kann. Vor allem also selbständig Erwerbs- daß auch ein unselbständig Erwerbstätiger angeführt werden, da sie von Betrieb zu
tätige, wenn sie Inhaber einer Firma sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Betrieb verschieden sind.

Sofort nach Inkrafttreten des vom Landtag novellierten Kurzparkzonenabgabegesetzes im August 1993 formulierten die Rathaus-Juristen den
Entwurf einer Änderung der Innsbrucker KurzparkzonenabgabeVerordnung, die das sogenannte "Firmenparken" im Detail regelt.
Schon in der nächstmöglichen Sitzung, am 18. Oktober, beschloß sie
der Gemeinderat. D i e Regelung ermöglicht es, daß auch Betriebe unter
bestimmten Voraussetzungen eine Dauerparkgenehmigung erhalten.

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STADTNACHRICHTEN - NOVEMBER 1993