Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.10

- S.7

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Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung
in die Stadtteile wird fortgesetzt
Stichtage für die weitere Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung sind der
8. November 1993 sowie der I I . April und der 13. Juni 1994. Am 8. November
sind Teile von Dreiheiligen, Pradl, der Höttinger Au und (vorausgesetzt der Zustimmung
im Gemeinderat am 18. Oktober) auch vom Saggen an der Reihe.

(we) In der Innenstadt sind bereits sämtliche Abstellplätze ohne Ausnahme gebührenpflichtig. Logische Folge ist die
Ausdehnung der Gebührenpflicht auch in
die Stadtteile, da diese sonst von Autofahrern auf der Suche nach Ganztages-Abstellplätzen "überschwemmt" würden. Die
Stadtteile Wüten, Mariahilf und St. Nikolaus sind bereits erfaßt. Während in den
Innenstadtzonen die maximale Parkzeit
mit 90 Minuten beschränkt ist, gibt man
sich in den Stadtteilzonen großzügiger:
Hier darf maximal 180 Minuten geparkt
werden. Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt
zu weniger Autoverkehr, dafür aber zu
mehr Parkmöglichkeiten für nur mit dem
Auto mögliche kurze Erledigungen und
Einkäufe.
Am 8. November wird die
Parkraumbewirtschaftung nun
wieder erweitert: An der Reihe
sind Teile des Saggen, von
Dreiheiligen und Pradl sowie
der Höttinger Au. Die Ausdehnung in den Saggen erhielt die
Zustimmung in der 15. VKZSondersitzung des Stadtsenates
am 22. September, die allerdings noch einer "Absegnung"
im Oktober-Gemeinderat bedarf. Die restlichen am 8. November in Kraft tretenden Erweiterungen wurden bereits in
der Gemeinderatssitzung vom
15. Juli beschlossen.
Achtung: Mit Ausnahme des
Saggens und der am 11. April
bzw. 13. Juni in Kraft tretenden
Erweiterungen der Parkraumbewirtschaftung (in diesen Zonen
muß bis nach der Gemeinderatssitzung am 18. Oktober gewartet
werden) können bereits jetzt von
den Bewohnern Anträge um Anwohnerparkkarten gestellt werden. Antragsformulare gibt es
im Straßen- und Verkehrsamt,
Maria-Theresien-Straße 22, 1.
Stock. (Mo. bis Fr. von 8 bis
12). Zur Antragsstellung sind neben dem ausgefüllten Antrag, der
Zulassungsschein und eine 120 S
Stempelmarke mitzubringen.

zel-Straße bis zur Siebererstraße, die Kaiserjägerstraße, die Dreiheiligenstraße und
die Universitätsstraße umgrenzt. Weiters
sind in diesem Gebiet neben den genannten
Straßen noch die Kochstraße, die Falkstraße und die Kapuzinergasse betroffen.
Im Stadtteil Dreiheiligen verläuft die
Grenze der neuen gebührenpflichtigen
Kurzparkzone südlich der Bahntrasse
(Ing.-Etzel-Straße) bis zur Zeughausgasse
und der Sili. Inbegriffen sind der südöstliche Teil der Kapuzinergasse, die Kohlstadtgasse, die Jahnstraße, die Grillparzerstraße, die Dreiheiligenstraße zwischen
Bahnunterführung und Sillbrücke, die
Weinhartstraße und die Amraser Straße bis
zur Friedensbrücke, die König-Laurin-Allee und die Zeughausgasse.

In Pradl sind die Grenzen der neuen Kurzparkzone das orografisch rechte Sillufer
bis zur Pradler Brücke (Brückenplatzl), die
Pradler Straße sowie die Anzengruberstraße, die allerdings selbst noch nicht
zur Kurzparkzone erklärt wurde. Innerhalb
Pradls sind das Brückenplatzl, die Pradler
Straße, der Pradler Platz, die GaswerkStraße, die Körnerstraße, die Defreggerstraße zw. Pradler Straße und Leipziger
Platz, die Gumppstraße zw. Pradler Straße
und Amraser Straße, die Amraser Straße
zw. Pradler Straße und Friedensbrücke, die
Knollerstraße, die Anton-Eder-Straße zw.
Amraser Straße und Anzengruberstraße,
die Hunoldstraße, die Hörmannstraße und
der Leipziger Platz zu gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen erklärt worden.
In der Höttinger Au fallen die Höttinger
Au zwischen Höttinger Auffahrt und Blasius-Hueber-Straße, die Layrstraße, die
Fischnalerstraße zw. Fürsten weg und
Ampfererstraße, der Fürstenweg zw.

Fischnalerstraße und Blasius-HueberStraße, die Blasius-Hueber-Straße zw.
Höttinger Au und Universitätsbrücke, die
Santifallerstraße, der Hutterweg und die
Arthur-Haidl-Promenade in den Bereich
der Gebührenpflicht.
Mit Stichtag 11. April wird die Gebührenpflicht im Saggen zwischen Inn und
Bahntrasse in Richtung Osten ausgedehnt
und zwar bis inklusive dem Verbindungsweg zw. Weiherburgsteg und Rennweg,
der Kaiserjägerstraße, den Martin-Luther
Platz, der Elisabethstraße, dem Claudiaplatz und der Schillerstraße.
In Dreiheiligen wird die Gebührenpflicht
bis inklusive Schlachthofgasse und in
Pradl bis zur Pembaurstraße, Langstraße
und Rudolf-Greinz-Straße ausgedehnt.
In der Höttinger Au erfolgt die Erweiterung bis zur Bachlechnerstraße.
Mit Stichtag 13. Juni wird das südlich
durch die Bahntrasse begrenzte Gebiet im
Saggen bis inklusive Herzog-EugenStraße, Sennstraße, Verdroßplatz, Raimundstraße,
Brucknerstraße,
ViktorDankl-Straße, Ing.-Etzel-Straße bis zum
Blindenheim zur
gebührenpflichtigen
Kurzparkzone erklärt.


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"Firmenparken" eine Lösung in Sicht
Bezüglich des "Firmenparkens" dürfte es nun doch zu einer Lösung kommen. Bekanntlich wurde Mitte August durch eine Novelle zum Tiroler Kurzparkzonen-Abgabegesetz
die Grundlage geschaffen, daß das "Firmenparken" eingeführt werden kann.

(we) Obwohl es keinen Zweifel darüber
gibt, daß die Parkraumbewirtschaftung für
bestimmte Personenkreise (Gewerbetreibende etc.) große Probleme mit sich
bringt, ist die Einführung des "Firmenparkens" nicht unproblematisch, weil die
gesetzliche Grundlage äußerst dürftig ist:
Man muß damit rechnen, daß schlagartig eine große Zahl von Ansuchen gestellt wird, was wiederum mit dem Ziel
der Verkehrsberuhigung nicht vereinbar
ist.
In der 15. VKZ-Sondersitzung des Stadtsenates wurde nun dennoch mehrheitlich
ein diesbezüglicher Beschluß gefaßt, womit die Hoffnung besteht, daß auch dieses
"heiße Eisen" einer Erledigung zugeführt
werden kann. Allerdings will die Stadt das
"Firmenparken" äußerst restriktiv handhaben: Nur jene Firmen, deren Existenz gefährdet ist, sollen berücksichtigt werden.
Dafür muß ein Kriterienkatalog erstellt
werden, der in der nächsten Sitzung des

Stichtag 8. November:
Die Kurzparkzonenerweiterung
im Saggen wird durch die Ing.-Et-

STADTNACHRICHTEN - OKTOBER 1993

STADTNACHRICHTEN - OKTOBER 1993

VKZ-Stadtsenates vorgelegt werden wird.
Für die Genehmigung, den PKW in der
Nähe der Firma abzustellen, soll es gestaffelte Tarife zwischen 100 S (z. B. Sozialorganisationen) und 1000 S geben; auch
die Servicebetriebe, wenn z. B. ein Handwerker während einer Reparatur sein Servicefahrzeug in der gebührenpflichtigen
Zone abstellt, finden beim "Firmenparken" Berücksichtigung. Die Verordnung
muß allerdings erst im Gemeinderat beschlossen werden und gilt dann sozusagen
als Übergangslösung bis die 19. StVO-Novelle im Frühjahr Klärung bringen wird.
Auf diese Novelle müssen auch jene warten, die ihren auf die Firma zugelassenen,
aber auch privat genutzten PKW in der
Nähe ihrer Wohnung abstellen wollen. Bei
der derzeitigen Gesetzeslage können Firmen-PKW im Verordnungsenturf noch
nicht berücksichtigt werden.
Die Einführung des "Firmenparkens" wäre
für 1. Jänner 1994 vorgesehen.