Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.8

- S.24

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Diese Ausgabe – 1993_Innsbrucker_Stadtnachrichten_08
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ÄNDERUNG VON FLACHENWIDMUNGSUND BEBAUUNGSPLÄNEN:
Gemeinderatssitzung
v o m 29. 6. 1993
AUFLAGE DES ENTWURFES:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 29. 6. 1993 die Auflage des Entwurfes folgenden Bebauungsplanes
beschlossen:
Zahl VI-7171/1993
Entwurf des Erschließungsplanes
Nr. 51/cd, Höttinger Au, westlicher
Bereich der Dr.-Stumpf-Straße und
südlicher Bereich der Rehgasse.
Im ggst. Erschließungsplan wird die
Straßenfluchtlinie entsprechend dem
vom Amt f. Straßenbau und Verkehrsanlagen ausgearbeiteten Projekt
geringfügig geändert.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLÜSSE GEM. § 28
(3)a) TIROLER RAUMORDNUNGSGESETZ 1984:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 29. 6. 1993 die Auflage der Entwürfe der folgenden Bebauungspläne
beschlossen:
Gleichzeitig wurde gemäß § 28 (3)a)
Tiroler Raumordnungsgesetz 1984 der
Beschluß über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gefaßt,
wobei dieser Beschluß jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine
Stellungnahmen zum Entwurf
abgegeben werden.
Zahl VI-7169/1993
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AL-B16, Arzl, Bereich Wolfsgrube
Nr. 2 bis 10 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AL-Bl,
ZNr. 2702).
Im ggst. Planungsbereich wird bei
offener Bauweise und zwei Vollgeschoßen eine Geschoßflächendichte
von 0,6 festgelegt. Die Straßen- und
Baufluchtlinien bleiben gegenüber
dem rechtskräftigen Bebauungsplan
unverändert.
Zahl VI-7170/1993
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
51/cc, Höttinger Au, zwischen Mitterweg und Tiergartenstraße im Bereich
Mitterweg Nr. 96 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 51/bv, ZNr.
2958)
Im ggst. Planungsbereich werden bei
offener Bauweise, vier Vollgeschoßen
und einer Wandhöhe von 13,5 m
Geschoßflächendichten von 0,9 und
1,3 festgelegt. Im nördlichen Bereich
wird hofseitig eine Baugrenzlinie
fixiert. Die Straßen- und Baufluchtlinien bleiben gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan unverändert, wobei
in den Vorgartenbereichen großteils
Baumpflanzungen vorgesehen sind.

10

Zahl VI-7172/1993
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
106/c, Wüten, Bereich Bergiselweg
Nr. 6b und 6d (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 106/b, ZNr.
3117)
Im vorliegenden Bebauungsplan wird
die Straßenfluchtlinie an den bestehenden Straßenrand verlegt. Bei offener
Bauweise und zwei Vollgeschoßen
sowie drei Vollgeschoßen talseitig
wird eine Geschoßflächendichte von
0,4 festgelegt.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und
Legende, sind während der Amtsstunden in den Schaukästen des Amtes für
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, Bauberatung, Fallmerayerstraße
1, 4. Stock, vom 20. 7. 1993 bis
einschließlich 17. 8. 1993 einsehbar.
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit
von 8 bis 10 Uhr von den zuständigen
Sachbearbeitern eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat das Recht,
innerhalb der Auflegungsfrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinderatssitzung
v o m Ì 5. 7. 1993
AUFLAGE DER ENTWÜRFE:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 15.7.1993 die Auflage der Entwürfe folgender Bebauungspläne
beschlossen:
Zahl VI-7842/1993
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AL-B18, Arzl-Dorf, Bereich GeneralFeuerstein-Straße zwischen Purnhofstraße und Lehmweg und dessen Aufbauplan Nr. AL-Bl8/1, Arzl-Dorf,
Bereich General-Feuerstein-Straße
Um für eine geplante Wohnanlage die
bau rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen und eine zweckmäßige
Bebauung zu ermöglichen, wird in
einem Teil des ggst. Planungsbereiches ein Aufbauplan erstellt. In den
angrenzenden Bereichen wird die
Geschoßflächendichte geringfügig
erhöht. Die geplante Verbindungsstraße zwischen Purnhofweg und
Eggenwaldweg wird von 8 m auf 5 m
reduziert.
Zahl VI-7843/1993
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
93/ni, Wüten, nordöstlicher Kreuzungsbereich Innrai n/Schöpfstraße
Im ggst. Bebauungsplan werden für
ein Wohnbauprojekt die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Dabei werden drei bzw. fünf Vollgeschoße, ein höchster Punkt von 13,5

bzw. 17 m und im Eckbereich eine
Wandhöhe von 15,5 m festgelegt. An
den Straßen sind Baumreihen vorgesehen.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLÜSSE GEM. § 28
(3)a) TIROLER RAUMORDNUNGSGESETZ 1984:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 15.7.1993 die Auflage der Entwürfe der folgenden Flächenwidmungsund Bebauungspläne beschlossen:
Gleichzeitig wurde gemäß § 28 (3)a)
Tiroler Raumordnungsgesetz 1984 der
Beschluß über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gefaßt,
wobei dieser Beschluß jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben
werden.
Zahl VI-7838/1993
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ig, Igls, Bereich Iglerstraße, Habichtstraße und Viller Steig
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cf, ZNr. 2414)
Im ggst. Flächenwidmungsplan wird
im Bereich des Friedhofes die Widmung "Sonderfläche im Bauland Friedhof nach Süden bzw. Westen
erweitert. Für den Bereich der Schule
ist nur mehr "Sonderfläche im Bauland - Volksschule" vorgesehen. Der
Hangbereich rund um den bestehenden
Friedhof wird in Freiland rückgewidmet. Die beiden Hotels werden als
Fremdengebiete ausgewiesen. Der
restliche Bereich wird als "Wohngebiet" ausgewiesen wobei im Bereich
der Ortseinfahrt eine kleine Teilfläche
in "Freiland" rückgewidmet wird.

Zahl VI-7840/1993
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
66/az, Hötting-West, Bereich Botenthalweg und Mittenwaldweg (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr.
66/aa, ZNr. 2308)
Im ggst. Planungsbereich wird die
geplante Trassierung des Botenthalweges entsprechend eines vom
Bereich Tiefbau ausgearbeiteten Projektes neu festgelegt und der Mitterweg in seiner Breite reduziert. Bei
offener Bauweise und zwei bzw. drei
Vollgeschoßen werden Geschoßflächendichten von 0,4 und 0,6 festgelegt. Im Bereich der "Sonderfläche im
Bauland - Spielplatz" wird keine
Geschoßflächendichte festgelegt
Zahl VI-7841/1993
Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
AL/B17, Arzl, Bereich Weinberggasse
Nr. 2 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B5, ZNr. 2941)
Im ggst. Planungsbereich werden bei
offener Bauweise zwei Vollgeschoße
festgelegt.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und
Legende, sind während der Amtsstunden in den Schaukästen des Amtes für
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, Bauberatung, Fallmerayerstraße
1,4. Stock, vom 27. 7. 1993 bis
einschließlich 24. 8. 1993 einsehbar.
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit
von 8 bis 10 Uhr von den zuständigen
Sachbearbeitern eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat das Recht,
innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

INNSBRUCKER VERKEHRSBETRIEBE AG

Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibende Stelle:
Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG, Pastorstraße 5, 6010 Innsbruck.
Gegenstand:
Lieferung eines Kombi-Kraftwagens, Motorleistung ca. 38 KW.
Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG, Pastorstraße 5, 6010 Innsbruck, Abt. Einkauf, Erdgeschoß, Zimmer
19a, behoben oder als unfreie Postsendung angefordert werden.
Abgabetermin:
Die Angebote sind bis spätestens Montag, den 9. August 1993, 11 Uhr bei der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG., Pastorstraße 5, 6010 Innsbruck, Zimmer 27,
abzugeben oder zeitgerecht an diese einzusenden. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Angebote können - auch wenn das Datum des Poststempels vor diesem
Termin liegt - nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Kuverts sind deutlich mit dem Vermerk "Angebot Kombi-Kraftwagen" zu
beschriften.
Angeboteröffnung:
Diese findet am Montag, den 9. August 1993, um 11 Uhr im Sitzungszimmer
(Zimmer 21) der Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG. statt.
Es steht den Offertstellern frei, an der Angebotseröffnung teilzunehmen.
Teilnahmeberechtigt sind alle konzessionierten Firmen mit Sitz in Innsbruck
Stadt oder Innsbruck Land.

SERVICEBEILAGE - STADTNACHRICHTEN

- AUGUST 1993