Stadtnachrichten

Jg.1993

/ Nr.8

- S.5

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1993_Innsbrucker_Stadtnachrichten_08
Ausgaben dieses Jahres – 1993
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die neue Verkehrsorganisation ab 23. August

,,M

len

erstraß e

HÖTTING

PRADL
STADTBAUAMT
Amt für generelle Verkehrsplanung

VERKEHRSORGANISATION
ab 23. 8.1993

Verkehrsstraßen
Anlieger- und Sammelstraßen
11 | | 111 Fußgängerstraßen
^2>«"V

strafte

Sonderregelung ÖPNV
Radfahrstreifen

WILTEN

Herzog-Otto-Straße
ab 23. August in
Ost-West-Richtung offen
Zur Einhaltung dieser minuziös geplanten
und koordinierten Arbeiten und Termine
ist es erforderlich, daß am 23. August jedenfalls eine Fahrspur am Herzog-OttoUfer zur Verfügung steht. Sie führt
(innaufwärts) über den Rennweg bis zur
Hofburg, biegt in die Herrengasse ein und
führt durch die Herzog-Otto-Straße weiter
nach Westen. Nach Beendigung der Bauarbeiten (voraussichtlich zu Allerheiligen)
laufen selbstverständlich beide Fahrspuren
in der Herzog-Otto-Straße.

Künftig eine neue
"Fiaker-Route "
Ab Öffnung der Herzog-Otto-Straße
für den Verkehr in beide Richtungen (zu

Allerheiligen) wird es auch eine neue Fiakerroute geben: Sie führt vom Standplatz
beim Landestheater über Rennweg - Universitätsstraße - Angerzellgasse - Museumstraße - Frierstraße - Meraner Straße
- Maria-Theresien-Straße - Burggraben Rennweg zum Standplatz zurück.

Touristenbusse:
Ein-und Ausstieg probeweise am Rennweg
Als "Experiment" (vorerst zeitlich begrenzt, wenn es sich bewährt, kann es verlängert werden) soll Touristenbussen die
Möglichkeit geboten werden, ihre Fahrgäste am Rennweg, gegenüber dem Kongreßhaus, aus- und einsteigen zu lassen.
Diese "Empfehlung an die Bezirksverwaltungsbehörde" (sie muß die entsprechende
Verordnung erlassen) beschloß der Stadtsenat mit knapper Mehrheit.

STADTNACHRICHTEN - AUGUST 1993



Einbahnführung

^-^

vorgeschriebene Fahrtrichtung

Pauschaliertes
"Firmenparken":
Bitte w a r t e n !
Bekanntlich darf die Stadt derzeit für
Firmenautos keine pauschalierten Dauerparkbewilligungen ausstellen. Im
Mai hat zwar der Landtag das Tiroler
Kurzparkzonenabgabegesetz geändert,
allerdings in einer für Innsbruck nicht
praktikablen Form, wie im Stadtsenat
am 21. Juli festgestellt wurde: Die Akzeptanz von 1.000 S im Monat sei kein
taugliches Regulativ, um ein Ausufern
der Parkbewilligungen zu verhindern.
Dies würde bei beschränktem Stellplatz-Angebot den Erfolg der Parkraumbewirtschaftung zunichte machen.
Die Stadt wird nun dem Land ihre Vorstellungen zur Änderung der Novelle
vorlegen. Bis dahin ist leider pauschaliertes Parken von Firmenautos nicht
möglich.


5