Stadtnachrichten
Jg.1993
/ Nr.1
- S.27
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(Fortsetzung von Seite 13)
HUNDESTEUER
Die Hundesteuer wird ab 1.Jänner 1993 wie folgt neu festgesetzt:
Für einen Hund
800,—
Für den zweiten Hund
1.600,—
Für jeden weiteren Hund
2.400,—
Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes
oder Gewerbes gehalten werden (§ 3 Abs. 1 der Hundesteuerordnung), je Hund
200,—
Ermäßigter Steuersatz gem. § 3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung,
je Hund
540 —
als Zwingersteuer für jeden Hund
400,—
Höchstsatz je Zwinger (§ 4 Abs. 2)
1.600 —
In diesen Beträgen sind S 10,— für die Hundesteuermarke
und Befestigungsring als Abgeltung für Mehraufwand inkludiert.
VOLKS- UND HAUPTSCHULEN,
BENÜTZUNGSENTGELT
Für das Haushaltsjahr 1993 wird das Benützungsentgelt für die Überlassung von Schulraum (Klassen, Turnsaal, Sonderräume etc.) mit S 43,—
je Raum und Stunde festgesetzt, wobei ein Drittel der Sporthallen der
Hauptschule Olympisches Dorf sowie Hötting-West als ein Raum anzusehen ist. Für die Überlassung von Turnhallen an Innsbrucker Sportvereine sowie Schulraum für Kursführungen eingetragener kultureller Vereine
wird kein Benützungsentgelt eingehoben. - Dieses Entgelt, das einen
Bruttobetrag darstellt, tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
SCHÜLERBETREUUNG
Die Elternbeiträge (Bruttobeträge) in den städt. Nachmittagshorten
werden ab 1. September 1993 wie folgt festgesetzt:
Beitrag für eine Wochenstunde mtl. pro Kind
53,—
Beitrag für zwei oder mehrere Wochenstunden mtl. pro Kind
122,—
E L T E R N B E I T R Ä G E IN DEN STÄDT.
K I N D E R G Ä R T E N UND J U G E N D H O R T E N
Die Elternbeiträge (Bruttobeträge) in den städt. Kindergärten
und Jugendhorten werden mit Wirkung vom 1. September 1993
wie folgt festgesetzt:
A) Kindergärten und Schülerhorte
Elternbeitrag für ein Kind pro Monat
VollerBeitrag
532 —
Ermäßigt auf 75 %
399—
Ermäßigt auf 50 %
266.—
Ermäßigt auf 25 %
133,—
Für die Gewährung von Ermäßigungen gelten die Richtlinien
laut Stadtsenat-Beschluß vom 16. Dezember 1981.
B) Tagesheimkindergärten und Tagesheimschülerhorte
Elternbeitrag für ein Kind pro Monat
Voller Beitrag
1.272,— (Beitrag Kosten Essen)
Ermäßigt auf 75 %
954,— (Beitrag Kosten Essen)
Ermäßigt auf 50 %
636,— (Beitrag Kosten Essen)
Ermäßigt auf 25 %
318,— (Beitrag Kosten Essen)
Bei nur sporadischem Besuch ist die Regelung derart, daß der Kindergartenbeitrag von S 532,— (oder ermäßigt) zuzüglich eines Kostenrückersatzes für den Mittagstisch von S 44,—/Mahlzeit (oder
ermäßigt) zur Vorschreibung gelangt.
STÄDTISCHE BÜCHEREI
Die Gebühren für die Stadtbücherei (Bruttobetrag) werden mit Wirkung
1. Jänner 1993 wie folgt festgesetzt:
Jahresgebühr für Erwachsene
66,—
Jahresgebühr für Kinder und Leser mit Ermäßigung
33,—
Vorbestellung für alle Leser
10,—
Versäumnisgebühr für alle Leser nach 10 Tagen
Fristüberschreitung pro Buch und Woche
10,—
Einmalige Hinterlegungsgebühr für die Entlehnung von
1 Buch für nicht in Ibk. gemeldete Personen
150,—
Wertsätze bei Beschädigungen von Büchern:
Kleinere Beschädigungen eines Buches
50,—
Größere Beschädigungen und Ersätze: Ersatz zum Zeitwert
14
Kopiegebühr pro Blatt
EDV-Ausdruck pro Blatt
Neuausstellung einer EDV-Leserkarte
I,—
10 —
20,—
MUSIKSCHULE
Schulgeldgebühren (Gültig ab Schuljahr 1993/94)
Die Schulgeldgebühren werden mit Wirkung 1. September 1993
wie folgt neu festgesetzt:
a) Instrumenten verleih für Veranstaltungen:
Je Instrument und Veranstaltung, Kaution Höchstgrenze
S 3.000,—
Orchesterinstrumente (Xylophon, Vibraphon, Calesta,
Pauken, Kontrabaß usw.)
543,—
Cembalo
1.096 —
Klavier, Orgelpositiv, Harfe
1.096,—
b) Verleih von Instrumenten und Zubehör:
Kaution, Höchstgrenze
S 3.000,—
Blockflöte (nur Sopran und Alt)
71,—
alle übrigen Instrumente
198,—
Zubehör allein (Etui, Bogen usw.)
71,—
c) Benützungsgebühren
Pro Wochenstunde und Semester: Für Übungsklavier,
Übungscembalo, Übungsschlagzeug und Übungsharfe:
je 84,—
d) Schulgeldgebühren
EinzelGruppenunterr.
unterr.
Innsbrucker
1.696,—
1.166,—
Nicht-Innsbrucker
2.332.—
1.802 —
Übrige Österreicher
4.770,—
4.134 —
Innsbrucker Blasmusikschüler
848,—
583,—
Nicht-Innsbrucker
Blasmusikschüler
1.166,—
901,—
Singschule
210,—
Musikalische Früherziehung
Innsbrucker
530,—
Nichtinnsbrucker
742,—
Obige Sätze gelten pro Hauptfach
Kurse und Nebenfächer, sofern sie ohne Hauptfach belegt werden:
Innsbrucker
693,—
Übriges Tirol
1.041,—
Übriges Österreich
1.789,—
Die Einschreibgebühr ist in den Schulgeldsätzen enthalten.
Der Besuch der Pflichtfächer ist mit dem Schulgeld bezahlt.
K O N Z E R T E DER STADT INNSBRUCK
Die Eintrittspreise für Konzerte der Stadt Innsbruck werden mit Wirkung
1. Oktober 1993 wie folgt neu festgesetzt:
Symphoniekonzerte - Einzelkarten, I.Kateg
395,—
II.Kateg
320 —
III.Kateg
255 —
Symphoniekonzerte - Abonnements,I.Kateg
2.610,—
II.Kateg
2.050 —
III.Kateg
1.710 —
Schülerabonnements
600,—
Kammerkonzerte - Einzelkarten
I.Kateg
240,—
II.Kateg
185,—
III.Kateg
140 —
Kammerkonzerte - Abonnements, I.Kateg
1.680,—
II.Kateg
1.370,—
III.Kateg
980 —
ESSEN AUF RÄDERN
Aufgrund der vorgelegten Kalkulation ist eine Erhöhung des dzt. Selbstkostensatzes sowohl bei den zugestellten Essen, als auch beim offenen
Mittagstisch bzw. Selbstabholer für das Jahr 1993 entsprechend den
Kostensteigerungen anzupassen. Der Selbstkostensatz pro Essen wird
mit S 86,— und der Satz pro Essen beim offenen Mittagstisch bzw.
Selbstabholer mit S 58,— festgesetzt.
STÄDT. A L T E N W O H N H E I M E
Für die städt. Wohnheime Saggen, Pradl und Hötting gelten
ab 1. Jänner 1993 folgende Tagsätze:
Altenwohnheimbereich: Tagsatz
Abwesenheitstarif: 80 % des Tagsatzes"
SERVICEBEILAGE - STADTNACHRICHTEN -JÄNNER 1993
S 355,—