Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.12

- S.25

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Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen:
Gemeinderatssitzung vom 22. 10. 1992
A U F L A G E DER E N T W Ü R F E :
E n t w u r f des Flächenwidmungsplan e s Nr. 80/ia, Pradl, Bereich nördlich
Purschellerstraße Nr. 4.
Die kleine städtische Fläche nördlich
d e r Häuserzeile in der Purtschellerstraße ist grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet und soll deshalb
vom dzt. "Verkehrsfläche" in "Wohngebiet" unngewidmet werden.
E n t w u r f des Bebauungsplanes Nr.
15/y, Innsbruck, Bereich zwischen Inn,
St .-Nikolaus-Gasse. Bäckerbühelgasse,
Riedgasse und östlich Fallbachgasse (2.
Entwurf", ZNr. 3329).
Der ggst. Bereich wird gem. TROG
neu bearbeitet, wobei in Anlehnung an
den Bestand geschlossene bzw. offene
Bauweise festgesetzt wird. Die zulässigen Bauhöhen werden über Geschoßzahlen (ein bis fünf Vollgeschoße) festgelegt, wobei die in Erhaltungs- und
Schutzzonen festgelegte Obergrenze
der Geschoßzahl nur dann konsumierbar ist, wenn durch die beabsichtigte
Maßnahme das Orts- und Straßenbild
nicht beeinträchtigt wird. Die weitgehende und gezielte Freihaltung von
Hof- und Gartenbereich erfolgt über die
Festlegung von Bauflucht- und Baugrenzlinien. In Teilbereichen wird die
max. Bebauung durch Festlegung einer
Behauungsdichte begrenzt. Für KFZAbstellplätze, Kinderspielplätze und
Tiefgaragen sind Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben.
E n t w u r f des Bebauungsplanes Nr.
63/gg, Amras, Bereich zwischen Philippine-Welser-Straße, Winkelfeldsteig und östlich Amraser Straße.
Anlaß für den vorliegenden Bebauungsplan ist eine konkrete Bauabsicht
südlich der Mormonenkirche. Im
Sinne einer vorausgehenden Studie
ermöglicht und sichert er die beabsichtigte städtebauliche Struktur durch
Bauflucht- und Baugrenzlinien, drei
bis vier Vollgeschoße in offener Bauweise und durch Geschoßflächendichte von 0.6 bzw. 1.2. Anstelle der früher
geplanten Straße ist nur noch eine
Fuß- und Radwegverbindung z.T. als
öffentliche Verkehrsfläche, z.T. als
Servilutsweg vorgesehen.
E n t w u r f des Bebauungsplanes Nr.
63/gf. Pradl, Bereich Wiesengasse,
Kaufmanngasse und westl. Plonergasse.
Der ggst. Bereich wird gem. TROG
neu überarbeitet, wobei drei Vollgeschoße in offener Bauweise ohne Baudichte festgelegt werden.

rung durch information und Dokumentation usw.
Birgit Jaglitsch, Anichstr. 44, Handelsgewerbe
"Jungfer Akkumulatoren GmbH",
Leopoldstr. 45 (weitere Betriebsst. von
9181 Feistritz i.R. 10), Erzeugung von
Akkumulatoren usw.
Franz Falschlunger, Kajetan-Sweth-Str.
19/8, Werbungsvertreter
Manuela A igner, Andreas-Hofer-Str. 1,
Handelsgewerbe, eingeschr. auf den Einzelhandel mil Lebens- und Genußmitteln
"Bäckerei Widmann GmbH", Riedgasse 2, Gastgewerbe in der Betriebsart
"Kaffeehaus"
Michael Thaler, Hocheggweg 12, Astrologische Beratung
Johann Hörtnagl, Kreuzgasse 10, Ho!/schlägerung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
63/gh, Reichenau, Bereich Gurnppstraße, Langer Weg und Andechsstraße einschließlich Haus Nr. 52.
Anlaß für die Änderung des Bebauungsplanes sind einerseits zwei
geplante, aus städtebaulicher Sicht vertretbare und sinnvolle Projekte und
andererseits die Neubearbeitung
gemäß TROG. Im Wohngebiet werden
die Baukörper differenziert durch
Bauflucht- und Baugrenzlinien, drei
bis sieben Vollgeschoße und Wandhöhen von 10 bis 22 m festgelegt. Im
Gewerbegebiet sind fünf bzw. sechs
Vollgeschoße sowie 16 bzw. 19 m als
höchster Punkt von Gebäuden vorgesehen.
E n t w u r f des Bebauungsplanes N r .
63/gi. Reichenau, Bereich Radetzkystraße zwischen Burghard-BreitnerStraße und Hegnerstraße.
Um für die geplante Erweiterung des
Bankgebäudes die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen wird der
ggst. Bereich gemäß TROG neu bearbeitet, wobei bei offener Bauweise ein
Vollgeschoß sowie eine Wandhöhe
von max. 4 m festgelegt werden.
E n t w u r f des Bebauungsplanes N r .
35/1, Wüten, Klinikbereich osti. Innerkoflerstraße und nördl. Schöpfstraße.
Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird das Hochhaus im Bestand
samt Aufzugsturm fixiert, wobei auf
dem Dach der Bau eines ggü. dem
rechtskräftigen Bebauungsplanes vergrößerten Hubschrauberlandeplatzes
ermöglicht wird. Westlich des Hochhauses ist eine straßenbegleitende
Bebauung mit 9 bis 15 m, bzw. 17.5 m
hofseitig, vorgesehen. Östlich wird
eine Aufstockung auf 18 m festgelegt.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND B E S C H L U S S G E M . § 28 (3)a)
TROG:
Hinsichtlieh der folgenden Entwürfe
hat der Gemeinderat gleichzeitig (gem.
§ 28 (3) a) TROG) den Beschluß über
die den Entwürfen entsprechende
Änderung des jeweiligen Planes
gefaßt, wobei dieser Beschluß jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflegungsfrist keine
Stellungnahme zum jeweiligen Entwurf abgegeben wird.
E n t w u r f des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ib, Willen, Berich südl.
Brennerstraße und westl. Hohlweg bis
zur Autobahn (als Änderung des

Siegfried Moser, Schierngasse 4,
Ankündigungsunternehmen
Werner Niederkircher, Andreas-HoferStr. 49, Werbegrafik-Designer
Markus Hell, Egger-Lienz-Str. 3D,
Betrieb einer Tankstelle
"Evergreen Restaurant GmbH",
Hauptplatz 1, Gastgewerbe in der
Betriebsart "Restaurant"
"Consensus Marketing Ges.m.b.H",
Templstr. 32, Versicherungsmakler
"EH-Schrack Components Relais und
Schaltgeräte Ges.m.b.H.", Valiergasse
56 (weitere Betriebsst. v. Wien 23, Seyelgasse 13), Handelsgewerbe, beschr. auf
den Großhandel mit Elektrowaren, elektronischen Geräten
Gerald Windisch, Kreuzgasse 22, Animateur

Flächen widmungsplanes Nr. 80/ck,
ZNr. 2366»
Um für eine geplante Umstrukturierung und Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen,
wird der ggst. Bereich von "Wohngebiet" in "landwirtschaftliches Mischgebiet" umgewidmet. Die zum Hof
gehörende "Sonderfläche im Bauland Grünanlage" wird in Frei land rückgewidmet.
E n t w u r f des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F15, Arzl, Bereich Fuchsrain (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. A L - F l , ZNr. 2533)
Um in einem nachfolgenden Bebauungsplan die baurechtlichen Bestimmungen auf ein beschlossenes
Straßenprojekt und eine städtebaulich
sinnvolle Wohnbebauung abstimmen
zu können wird der ggst. Bereich von
"Freiland" in "Wohngebiet" umgewidmet.
E n t w u r f des Bebauungsplanes Nr.
24/ab. Mühlau, Bereich zwischen
Kirchgasse Nr. 13a und 17a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24/t,
ZNr. 2335).
Unter Beibehaltung der bereits im
rechtskräftigen Bebauungsplan bestehenden Festsetzungen wie offene Bauweise, 9,5 m Wandhöhe und zwei bis
drei Vollgeschoße wird im ggst.
Bebauungsplan auf eine
Geschoßflächendichte verzichtet. Die
Bau- und Straßenfluchtlinien werden
den örtlichen Gegebenheiten angeglichen.
E n t w u r f des Bebauungsplanes Nr.
AL-B15, Arzl, Bereich Fuchsrain und
westl. Schusterbergweg (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. A L B 1, ZNr.
2702 und Nr. A L B ! 1, ZNr. 3066).
Die baurechtliche Festlegung des
Straßenprojektes Fuchsrain und Änderungsanträge für geplante Wohnbauprojekte sind Anlaß für die Bebauungsplanänderung. Im ggst. Bebauungsplan werden bei offener Bauweise
zwei bzw. drei Vollgeschoße sowie
Geschoßflächendichten zwischen 0,4
und 0,75 festgelegt. Ergänzend dazu
werden im Hangbereich talseitig drei
Vollgeschoße zugelassen. Bau- und
Straßenfluchtlinien werden entsprechend dem vorgesehenen Straßenprojekt neu fixiert.
Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und
Ernst Josef Schmidle, Schützenstr. 41
(Betriebsst. v. Neu-Rum, Kugelfangweg
21), Handelsgewerbe, hier eingeschr. auf
Textilien usw.
" R I M O Bau- und Handelsges.m.b.H.",
Burgenlandstr. 47 (Betriebsst. v. Völkermarkt. Oktoberstr. 10), Baumeister
Christian Jordan, Innstr. 27, SchreibAdolf Zobernig, Baehlechnerstr. 20,
Vermittlung von Personenbeförderung!,leistungen des Taxigewerbes durch Taxi"Spielwaren-Handels-Ges.m.b.H.",
Museumstr. 38 (weitere Betriebsst. v.
Sbg., Magazinstr. 4), Handelsgewerbe,
eingeschr. auf den Einzelhandel mit
Spielwaren
Mag. Ditmar Langer, Amraser Str. 85,
Dienstleistungen in der automatischen

SERWCEßE/LAGE - STADTNACHRICHTEN - DEZEMBER 1992

Planzeichenerklärung, sind während
der Amtsstunden in den Schaukästen
des Stadtplanungsamtes, Fallmerayerstraße 1,4. Stock, vom 17. ! 1. 1992
bis einschließlich 15. 12. 1992 einsehbar.
Für den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 15/y, Innsbruck, Bereich zwischen
Inn, St.-Nikolaus-Gasse, Bäckerbühelgasse, Riedgasse und östl. Fallbachgasse (2. Entwurf, ZNr. 3329) wird die
Auflagefrist im Sinne des § 26 Abs. 2
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
(17.11.1992-einschließlich
1.12.1992).
Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit
von 8 bis 10 Uhr von den zuständigen
Sachbearbeitern eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines Genieindebewohners zukommt, hat das Recht,
innerhalb der Auflegungsfrist zum
Entwurf schriftlich Stellung zu neh-

Beschlüsse:
es wurden die Flächenwidmungspläne
Nr. 80/hw, Pradl, Eckbereich Andechsstraße, Gumppstraße (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 80/fqu,
ZNr. 2732, und Nr. 80/eu, ZNr. 2584)
Nr. 80/hy, Höttina, Bereich westlich
Seegrube, Gp. 3576/2, KG Hötting
und die Bebauungspläne
Nr. 29/aa, Pradl, Bereich Sillufer und
nördlich Sillhöfe
Nr. 16/z, Innsbruck, Bereich nördlich
Bienerstraße entlang des Bahnviadukts
N r . 24/aa, Mühlau, östlicher Bereich
zwischen Holzgasse und AntonRauch-Straße
Nr. 52/aqu, Igls, Bereich nördlich
Igler Straße und westlich Habichtstraße
Nr. 103/f, Innsbruck, Bereich zwischen Herzog-Otto-Straße, Rennweg
und Herrengasse sowie dessen Aufbauplan Nr. 103/fl, Innsbruck, Bereich
zwischen Herzog-Otto-Straße, Rennweg und Herrengasse
Nr. 63/ge, Amras, Bereich Etrichgasse, Valiergasse, Eduard-Bodem-Gasse
und Grabenweg
beschlossen.
Datenverarbeitung und Informationstech"Kalaschek G m b H " , Oerleyweg 20
(weitere Betriebsst. v. Wildschönau,
Miihltal 40), Mietwagengewerbe mit
einem Omnibus
"Meraner Cathering G m b H " ,
Museumstr. 38 (Sillpark), Gastgewerbe
in der Betriebsart "Cafe-Restaurant"
Christian Felix Chini, Universitätsstr.
16, Handelsagent
"Schatz Ges.m.b.H.", Schützenstr. 10,
Elektromechaniker und Elektromaschinenbauer
Monika Juen, Claudiastr. 16, Gastgewerbe in der Betriebsart "Cafe" zeit!,
befristet bis 30.6.1993
"Josef Brunner, Abendcafe
Ges.m.b.H.", Amraser Str. 110, Gastgewerbe in der Betriebsart "Nachtcafe"

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