Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.12

- S.4

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Parkraumbewirtschaftung:

Erweiterung
bringt Vorteile auch
für die Anwohner
Die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen werden ausgedehnt: Vom
L Dezember 1992 bis 30. Juni 1993
sind der westliche Teil der Innenstadt
sowie Wüten, Mariahilf und St. Nikolaus an der Reihe. Die Parkzeit in der
Innenstadt beträgt maximal 90 Minuten. In den genannten Stadtteilen und
im Klinikbereich wird man zwei Stundenparken dürfen. Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung
ist ein wichtiger Schritt zu weniger
Autoverkehr, dafür aber zu mehr
Parkmöglichkeiten für kurze Einkäufe
und Erledigungen. Auch die
Bewohner der betroffenen Gebiete
profitieren davon.

(we) Der 1. Dezember ist ein wichtiger
Stichtag für die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck. In der Innenstadt gibt es ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos nur mehr gebührenpflichtige
Stellplätze, und auch die geplante Erweiterung in die Stadtteile wird in Angriff genommen. Darüber hinaus gilt in den Innenstadtzonen mit 1. Dezember die neue
maximale Parkdauer von 90 Minuten. Die
neuen Parkscheinautomaten sind bereits
aufgestellt, die alten wurden auf die neue
Parkdauer umprogrammiert.
Achtung: Um den Schilderwald in der Stadt

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zu verringern, wird es in Zukunft nur mehr
bei den Einfahrten in die jeweiligen Zonenbereiche Kurzparkzonen-Hinweisschilder
geben (so wie bei den Tempo-30-Zonen in
den Stadtteilen). Dies bedeutet, daß überall
in diesen Bereichen, also auch außerhalb
der blau markierten Flächen, die Kurzparkzonenregelung gilt. Zur Gewöhnung werden für die Dauer von ca. sechs Wochen
zusätzlich auch in den einzelnen Straßen
Kurzparkzonen-Hinweise aufgestellt.
Die blaue Markierungslinie ist übrigens nur
ein freiwilliger Service der Stadtgemeinde:
Fehlt sie oder ist sie z. B. durch Schnee-

STADTNACHRICHTEN - DEZEMBER 1992

matsch verdeckt, gilt dies im Falle einer
Übertretung nicht als Ausrede, die Strafe
nicht zahlen zu müssen. Im Zuge der Erweiterung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ist das Amt für Straßenbau und
Verkehrsanlagen bemüht, die blauen Markierungslinien möglichst rasch anzubringen. Allerdings kann die Farbe nur bei
trockenem Wetter aufgebracht werden. Das
heißt, es kann auch neue gebührenpflichtige Kurzparkzonen geben, bei denen die
blauen Linien noch fehlen.
Wenn die erste Phase der Erweiterung
im Juli 1993 abgeschlossen ist, wird es
in Innsbruck bereits 5500 bewirtschaftete
Parkplätze geben. Die Parkraumbewirtschaftung ist eine wesentliche
und unverzichtbare Maßnahme des Verkehrskonzeptes, um vor allem die Pendler
auf ein Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen. Mit Ausnahme des
Klinkbereiches können selbstverständlich
auch in den neuen Zonen die Bewohner
Anträge um Anwohnerparkkarten stellen.
Antragsformulare erhält man beim Straßenund Verkehrsamt, Maria-Theresien-Straße
22, 1. Stock. Bei dieser Adresse kann dann
von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
mit dem ausgefüllten Antrag, dem Zulassungsschein und einer 120-S-Stempelmarke
um die Parkbewilligung angesucht werden.

So schauen die neuen Hinweisschilder in de
Einfahrtsstraßen in gebührenpflichtige Kur
parkzonen aus.