Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.11

- S.3

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nen 2 und 3 werden in südlicher Richtung
bis zur Müllerstraße bzw. Heilig-GeistStraße ausgedehnt. Die neue Zone 5 umfaßt den Bereich westlich der Bürgerstraße
in Richtung Klinik - Universität.
Neu geschaffen werden, ebenfalls beginnend mit 1. Dezember, die Zonen 6 bis 9
in Wüten sowie die Zonen 10 und 11 (Mariahilf und St. Nikolaus)
Ein lang gehegter Wunsch des SillgassenGymnasiums ist in Erfüllung gegangen.
Von der Museumstraße dürfen, aus westlicher Richtung kommend, nur mehr Radfahrer nach links in die Sillgasse einbiegen. Dies bedeutet für die Sillgasse
Die Weichen sind gestellt. Die Verwirklichung des Innsbrucker Verkehrskonzeptes
weniger Autoverkehr und dadurch mehr
geht Schritt für Schritt weiter. Viele sehen derzeit nur die negativen Belastungen,
Ruhe und Sicherheit; von dieser Regelung
doch es ist ähnlich wie beim Bau eines Hauses: Darin leben, sich wohlfühlen
profitieren auch die Fußgänger und Radund sich richtig entfalten kann man erst nach der Fertigstellung. Dies w i r d noch einiges
fahrer im Bereich der Kreuzung Sillgasan Zeit, Geduld und Diskussionen benötigen. A m Ziel stehen ein
se/Museumstraße.
lebenswertes Innsbruck, eine menschengerechte Stadt.
Auch einige Erleichterungen (d. h. kürzere Wege) für Radfahrer gibt es wie(we) Eine Entscheidung gibt es in der Fra- Mit der Ausweitung der gebührenpflichti- der. In der Wilhelm-Greil-Straße (zwige der Höchstparkdauer in gebühren- gen Kurzparkzonen wird am 1. Dezember schen Museumstraße und Bozner Platz), in
pflichtigen Zonen und auch bezüglich der begonnen. Die bestehenden Innenstadtzo- der Adamgasse, in der Lieberstraße und in
Gebührenpflicht während der Mittagspauder Müllerstraße (zwischen Peterse. Der Kompromiß-Vorschlag, die höchstMayr-Straße und Leopoldstraße)
zulässige Parkzeit vorläufig (solange noch
wird man bald auf eigenen Radwichtige flankierende Maßnahmen, wie
fahrspuren gegen die Einbahn
z. B. weitere Tiefgaragen fehlen) von derfahren können.
zeit 60 auf 90 Minuten hinaufzusetzen,
Wegen der Verlängerung der
fand wie zuvor schon in der VKZ-Sitzung
Obuslinie "O" nach Allerheiligen
des Stadtsenates nun auch im Gemeinderat
und der Führung der neuen Linie
eine Mehrheit.
durch die Anichstraße (ab 30.
Dagegen bleibt die Gebührenpflicht
November) werden die zwischen
während der Mittagszeit. Eine AufheKlinikeingang und Innrain-Kreubung wäre im Sinne des Verkehrskonzepzung befindlichen Taxistandplättes und auch den Anrainern gegenüber
ze ums Eck in die südseitige
wohl kaum vertretbar: Zu Mittag wären
Anichstraße (vom Klinikeingang
die Chancen gering, einen Parkplatz in
in Richtung Osten) umgesiedelt.
Wohnungsnähe zu finden.
Diese Maßnahme ist wegen der
In den gebührenpflichtigen Zonen ist
Errichtung der neuen Obus-Halsomit, so wie bisher, von Montag bis
testelle "Klinik" notwendig.
Freitag von 8 bis 18 Uhr pro angefangeAußerdem muß bezüglich des für
ner halben Stunde eine Parkgebühr von
Kraftfahrzeuge ab 20 Uhr beste10 S zu entrichten.
Wieder mehr Zeit für kurze Erledigungen, Einkäufe, henden Einfahrverbotes in die
Achtung! Die Verlängerung auf 90 Minu- Cafébesuche etc. in der Innenstadt. Der Gemeinderat beAnichstraße für die neue Obusliten tritt erst in Kraft, wenn die entspre- schloß die Anhebung der maximalen Parkzeit in den genie eine Ausnahme gemacht werchende Beschilderung angebracht ist. Sie bührenpflichtigen Zonen der Innenstadt auf 90 Minuten.den.
(Foto: Frischauf) •
wird so rasch wie möglich durchgeführt.
Um den "Schilderwald" im Stadtgebiet zu
verringern, werden in Hinkunft Hinweisschilder nicht mehr in jeder einzelnen
Straße, sondern nur an den Einfahrts- bzw.
Ausfahrtsstraßen des von der Verordnung
(Eiz) Noch immer nicht verstummen die
fahren. Wer auf einem Kindersitz ein
betroffenen Gebietes aufgestellt werden.
Klagen von Fußgängern und anderen
Kind mitführt, muß zumindest 16 Jahre
Die Schaffung von freien Parkplätzen
Verkehrsteilnehmern über rücksichtslose
alt sein.
für kurze Einkäufe und Erledigungen
Radfahrer, die verbotenerweise auf GehWo Radwege angelegt oder Radfahrwird nun durch die Erweiterung der
wegen und Gehsteigen, gegen Einbahstreifen markiert sind, müssen diese
Parkraumbewirtschaftung konsequent
nen und in der Fußgängerzone fahren:
benützt werden.
weitergeführt.
Auch wenn das neue Verkehrskonzept
Das Nebeneinanderfahren von Radlern
Auch in den neuen gebührenpflichtigen
das Radfahren besonders fördert, müs(und Nebeneinander-Schieben von RäInnen Stadt-Kurzparkzonen wird man
sen auch die Radler Verkehrsregeln eindern) ist nur auf Radwegen und in
nunmehr 90 Minuten (Ausnahme ist der
halten. Folgendes ist zu beachten:
Wohnstraßen erlaubt. Verboten ist auch
Klinikbereich mit 2 Stunden) parken dürRadfahren darf man auf öffentlichen
das Freihändigfahren!
fen. Außerhalb der "City" (vorerst Teile
Verkehrsflächen ab 12 Jahren; vorher
In Fußgängerzonen ist Radfahren (noch)
von Wüten und Mariahilf sowie St. Ninur unter Aufsicht eines zumindest
verboten - deshalb richtet die Stadt Innskolaus) wird die Parkzeit in den neuen
16jährigen Begleiters. Nach spezieller
bruck vorerst "Fußgängerstraßen" in der
gebührenpflichtigen Zonen zwei StunPrüfung und mit behördlicher BewilliInnenstadt ein: Hier wie in "Wohnden betragen.
gung darf man schon ab 10 Jahren radstraßen" ist Radfahren erlaubt.


Wieder 90 Minuten
Parkzeit in der
Innenstadt

Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer!

STADTNACHRICHTEN - NOVEMBER 1992