Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.10

- S.11

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Ausbau des Innsbrucker Klärwerkes:

Neue, noch schärfere Grenzwerte bedingen
Abänderung des bisher geplanten Projektes.
Das ursprünglich vorgesehene Adsorptions-Belebungsverfahren kann im Rahmen
des Erweiterungsbaues des Innsbrucker Klärwerkes nun nicht zur Ausführung kommen.
Der Innsbrucker Stadtsenat gab "grünes Licht" für die Errichtung eines
einstufigen Belebtschlammverfahrens. Die Frage, welches Verfahren für die
Schlammentwässserung in Frage kommt, kann erst nach einer Rentabilitätsberechnung
durch ein Ingenieurbüro geklärt werden. Die Mehrkosten, die ausschließlich durch das
neue Wasserrechtsgesetz hervorgerufen werden, schätzt das Stadtbauamt auf rund
200 Mio. S. Trotzdem ist eine Förderung dieses Mehrbetrages durch den
Wasserwirtschaftsfonds unsicher.

Ausbauarbeiten waren ursprünglich unter
den damals geltenden Richtlinien geplant
worden. Die Novelle sieht nämlich vor, daß
alle bestehenden bzw. in Bau befindlichen
Abwasserreinigungsanlagen innerhalb einer Übergangsfrist von maximal zehn Jahren den neuen Emissionswerten anzupassen sind.
Innsbruck wollte auf "Nummer Sicher" gehen und errichtete, da europaweit keine
, fundierten Erfahrungswerte für vergleichbare Kläranlagen vorhanden
waren, eine eigene
Pilotanlage
im
Klärwerksareal.
Ziel der Versuche
war es, abzuklären,
unter
welchen
Randbedingungen
das wasserrechtlich
bereits genehmigte
Adsorptions-Belebungsverfahren (AB Verfahren) geeignet wäre, den neuen
verschärften Anford e r u n g e n gerecht
zu werden. Gleichzeitig wurde auch
ein einstufiges Belebtschlammverfahren erprobt.
Die Ergebnisse der
In der Roßau wird an Innsbrucks teuersten Projekt, der Erweiterung des
Kläwerkes, zügig gearbeitet. Durch die neuen per Gesetz verordneten Versuche liegen
noch schärferen Richtlinien, wird sich der Bau allerdings noch weiter ver- nun vor: Sowohl
teuern.
(Foto: Murauer) die P l a n u n g s g e meinschaft als auch
die Prüfungskommission halten unter den
baues verlangt. Diese strengeren Abwasneuen Bedingungen eine einstufige Biolos e r g r e n z w e r t e machten nunmehr eine
gie mit biologischer Phosphor-Elimination
Abänderung gegenüber dem eingereichten
anstelle des ursprünglich vorgesehenen A-B
und bereits wasserrechtlich bewilligten
Verfahrens besser geeignet, Innsbrucks AbProjekt notwendig.
wässer zu klären. Die Vorteile liegen neben
Hätte man nicht rasch reagiert, wäre nach
der Erfüllung der gesetzlichen AnforderunFertigstellung des "neuen" Klärwerkes vorgen auch in einer einfacheren und stabileaussichtlich in einigen Jahren wieder ein
ren Betriebsweise. Ein Problem sind allerUmbau notwendig gewesen - denn die
(we) Die Arbeiten am derzeit größten Bauvorhaben der Stadt Innsbruck, dem Klärwerk in der Roßau, sind dennoch exakt im
Zeitplan. Allerdings hat die WRG-Novelle
1990 und die erste Abwasser-Emissionsverordnung für kommunales Abwasser
vom 12. April 1991 die Ausbauarbeiten
wesentlich beeinflußt: Es werden nämlich
höhere Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Stickstoff- und Phosphorab-

STADTNACHRICHTEN - OKTOBER 1992

dings die nun erhöhten Baukosten: Durch
das neue Wasserrechtsgesetz steigt die veranschlagte Summe um ca. weitere 200
Mio. S.
Wichtige Bedingung für das vom Stadtsenat zur Kenntnis genommenen Projektes:
Der Wasserwirtschaftsfonds muß seine urs p r ü n g l i c h e F ö r d e r u n g s z u s a g e zum
Stammprojekt aufrecht erhalten. Ohne das
langfristige Darlehen des Wasserwirtschaftsfonds, das für Innsbruck 80 Prozent
(460 Mio. S.) der veranschlagten Summe
von 575 Mio. S ausmacht, wäre die Stadt
nicht in der Lage, das Vorhaben zu verwirklichen. Die Stadtgemeinde wird auch
für die zusätzlichen 200 Mio. S um eine
Förderung ansuchen, wofür aber im Hinblick auf die derzeit in grundlegender Änderung stehenden Fondsrichtlininien wenig
Erfolgsaussicht besteht. Die im Umweltministerium ausgearbeiteten Richtlinienentwürfe laufen nämlich praktisch auf einen
Ausschluß der größeren Städte von einer
künftigen Förderung hinaus. Dagegen hat
der Städtebund bereits energisch protestiert.
Übereinstimmend war man im Stadtsenat
der Meinung, daß aber keine zeitliche Verzögerung bei den Bauarbeiten eintreten
dürfe. Deshalb müsse die Planung des Anpassungsprojektes bis Jahresbeginn 1993
abgeschlossen sein.
Keine Entscheidung traf der Stadtsenat bezüglich der Schlammentwässerung. Ob
Membrankammerfilterpresse oder Siebbandpresse, wird erst nach einer Rentabilitätsberechung durch das Ingenieurbüro
Lässer-Feizlmayr entschieden werden, wobei auf eine optimale Möglichkeit der Klärschlammtrocknung Bedacht genommen
werden muß. Ein geringeres Volumen des
Klärschlammes bedeutet eine bessere Deponiefähigkeit, weniger Platzbedarf im Ahrental und damit auch geringere Deponiekosten.
Die Mehrkosten resultieren u. a. aus dem
Bau und Betrieb der Pilotanlage, der Planung und Bauleitung des Anpassungsprojektes, den größeren Beckenvolumen, einem g r ö ß e r e n G a s b e h ä l t e r , der das
Abtakeln von Faulgas auf ein Minimum reduziert, dem Einbau eines Biofilters zur
Abluftreinigung, der Errichtung eines überarbeiteten Verfahrens für die Faulschlammentwässerung sowie den Umbauten an
Stromversorgungsleitungen und Umspannw e r k e n , die durch die h ö h e r e n Anschlußwerte notwendig werden.


II