Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.10

- S.6

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Neues über das VKZ

Das Ziel, eine
menschengerechte

Stadt
Intensiv und verantwortungsbewußt w i r d an der Umsetzung des Verkehrskonzeptes gearbeitet. Nicht alles geht reibungslos und so schnell, wie man es sich wünschen
w ü r d e . Manche bereits beschlossene Maßnahme muß zurückgestellt werden, weil
andere neue Ereignisse eine Überarbeitung bzw. ein Umdenken notwendig machen.
Z u m Trost: Man kennt das Ziel und auch den Weg. A m Ende steht eine menschenund nicht autogerechte Stadt.

(we) In der nunmehr achten Sondersitzung des Stadtsenates zur
B e r a t u n g des I n n s brucker Verkehrsk o n z e p t e s am 2 2 .

lung hinauszielte. Nachdem das zur Erledigung dieses Antrages notwendige Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist,
konnte neu über den Antrag beraten werden.

bis 14 Uhr) beizubehalten. Allerdings
wird die maximale Kurzparkzeit von derzeit 60 auf 90 Minuten angehoben. Man
wird also - vorbehaltlich natürlich der Zustimmung im Gemeinderat am 22. Oktober 1992 - wieder bis zu eineinhalb Stunden für seine Erledigungen Zeit haben,
ohne einen Strafzettel verpaßt zu bekommen. Die Höhe der Gebühr (10 S pro halbe Stunde) wird beibehalten, sie stand
auch nicht zur Diskussion.
Die Mittagszeit wieder abgabenfrei zu
m a c h e n w ä r e ein T o r p e d o gegen das
VKZ, m e i n t e ein Stadtsenatsmitglied.
Tatsächlich wäre es dann möglich von
10.30 bis 14 Uhr oder von 12 bis 15.30
Uhr wieder durchgehend zu parken. Damit würden, zumindest für diesen Zeitpunkt, die Dauerparker in die Innenstadt
zurückkehren, der innerstädtische Verkehr
wieder ansteigen und alle weiteren geplanten Maßnahmen wären erheblich erschwert bzw. nicht durchführbar.
Dagegen sei eine Verlängerung der maximalen Parkzeit auf 90 Minuten (eventuell
auch nur als Übergangslösung bis das notwendige Umfeld für eine Stunde maximale Parkzeit geschaffen ist) ein Kompromiß, der verkraftet werden kann.

Das Verkehrskonzept
ein vernetztes System
Das Verkehrskonzept ist ein vernetztes
System mit einer Vielfalt von Maßnahmen. Man wird in Kauf nehmen müssen,
wenn es in der Übergangszeit Probleme
gibt, weil auch Nachteile für bestimmte
Zielgruppen entstehen, ohne daß für diese
die erwarteten Vorteile bereits zu erkennen
sind. Zum Beispiel wegen noch fehlender
Tiefgaragen oder auch wegen noch nicht
verwirklichter Oberflächengestaltung der
verkehrsberuhigten Straßen und Plätze.

Mehr gebührenpflichtige
Parkplätze schon
ab Dezember

Überwachung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen: Keine Schikane, sondern eine umumgängliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. Ab Dezember wird die Parkraumbewirtschaftung
auf den westlichen Teil der Innenstadt sowie auf Teile von Wilten sowie Mariahilf/St. Nikolaus
ausgedehnt.
(Foto: Murauer)
September unter Vorsitz von Bürgermeister Romuald Niescher stand u. a. eine
Änderung der Kurzparkzonenzeiten und
der Kurzparkdauer zur Diskussion. Bekanntlich gab es zu Jahresbeginn einen
Antrag im Innsbrucker Gemeinderat, der
auf die Wiedereinführung der alten Rege-

6

Die Parkzeitdauer
wird verlängert
Es sei gleich v o r w e g g e n o m m e n : Der
Stadtsenat faßte den Beschluß, die Gebührenpflicht während der Mittagszeit (12

STADTNACHRICHTEN - OKTOBER 1992

Wie geht es nun weiter? Zunächst zum ruhenden Verkehr: Die Parkraumbewirtschaftung wird auf die gesamte Innenstadt
sowie auf Teile von Wilten und Mariahilf/St. Nikolaus ausgeweitet.
Die Zahl der bestehenden Innenstadt-Zonen wird um eine zusätzliche "Zone 5" erweitert. Start für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist der 1. Dezember;
in Juni 1993 soll die stufenweise Umsetzung abgeschlossen sein. Damit ergibt
sich eine neue Grenze der Innenstadtzonen: Inn - Blasius- Hueber-Straße- Anichstraße - Kaiser-Josef-Straße - Speckbacherstraße - Müllerstraße - Leopoldstraße