Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.10

- S.5

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 1992_Innsbrucker_Stadtnachrichten_10
Ausgaben dieses Jahres – 1992
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Gültigkeit der Ausweise für
Schülerfreifahrt beachten!
Schüler und Hochschüler, die die Entfernung vom Wohnort zur Schule bzw.
Hochschule mit einem öffentlichen Verkehrsmittel bewältigen und dazu einen
Freifahrtausweis benützen, haben die Möglichkeit, durch den Kauf einer Aufzahlungsmarke den Gültigkeitsbereich ihres Ausweises zu erhöhen.

(Th) Der Schülerfreifahrtausweis für
Pflichtschüler und AHS-Schüler berechtigt zur freien Fahrt auf der im Ausweis
eingetragenen Linie von Montag bis
einschließlich Freitag bzw. Samstag vom
Wohnort zur Schule. An Sonntagen und
an Feiertagen besitzt der Ausweis keine
Gültigkeit. Ebenso an Samstagen, wenn
dieser Tag als unterrichtsfrei im Ausweis
vermerkt ist.
Mit einer Aufzahlungsmarke um 63
Schilling, die vom 15. eines Monats bis
zum 15. des Folgemonats gültig ist,
kann der Fahrgast alle Linien in den
Zonen benützen, in denen der Stammausweis (Netzkarte) gültig ist. Und
dies zudem auch an Sonntagen, an den
als unterrichtsfrei im Ausweis vermerkten Samstagen und Feiertagen.
Die Aufzahlungsmarke ist auch als
Halbjahresausweis um 315 Schilling erhältlich.
Der Freifahrtausweis für Hochschüler berechtigt zur freien Fahrt auf der im Ausweis eingetragenen Linie vom Wohnort
zum jeweiligen Institut. Der Ausweis ist
von Montag bis einschließlich Freitag
gültig. An Samstagen, Sonn- und Feierta-

gen sowie in den Semesterferien besitzt
der Ausweis keine Gültigkeit.
Mit der Aufzahlungsmarke wird der Ausweis in der jeweiligen Zone zu einer
Netzkarte erweitert, die Aufzahlungsmarke gilt vom ersten bis zum nächsten Monatsersten. Sie ist auch als Semesteraufzahlungsmarke erhältlich. Der Ausweis
mit Aufzahlungsmarke berechtigt zur
Benützung aller Linien der jeweiligen Zone und ist außerdem an Samstagen, Sonnund Feiertagen sowie während der Weihnachtsferien gültig. Nicht anerkannt wird
er während der Semesterferien.
Die Aufzahlungsmarken sind - ebenso
wie die Freifahrtausweise - im IVB-Kundendienstbüro, Museumstraße 23, geöffnet von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr
bis 18 Uhr, erhältlich.
Als speziellen Service der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe bekommen Hochschüler ihre Freifahrtausweise in der
Zeit vom 28. September bis 30. Oktober im ÖH-Sportreferat, Josef-HirnStraße 7, 1. Stock, Zimmer 28. Dieses
Büro ist von Montag bis Donnerstag
von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags
von 8.30 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.


Zuschußaktion der Stadt Innsbruck
für Katalysatornachrüstung verlängert
(we) Katalysatoren leisten nachweislich
einen beachtlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität. Seit dem Jahr
1988 (Gemeinderatsbeschluß) werden
Innsbrucker Autobesitzer, die ihr Fahrzeug nachträglich mit einem Katalysator ausrüsten, für ihr umweltbewußtes
Verhalten von der Stadt Innsbruck mit
einem Zuschuß von 1000 S "belohnt".
Das Land Tirol fördert die Katalysatornachrüstung zusätzlich mit 2000 S.
In der Sitzung des Stadtsenates vom 9.
September unter Vorsitz von Bürgermeister Romuald Niescher wurde beschlossen, diese Förderaktion für KatalysatorenNachrüstung bis Ende des Jahres 1993 zu
verlängern.
Innsbrucker erhalten somit insgesamt
3000 S vergütet. Es wäre eigentlich unge-

schickt, auf die drei "Blauen" zu verzichten. Was ist zu tun? Voraussetzung für die
Erlangung dieser Förderung sind der
Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes in
Innsbruck und die Vorlage einer Bestätigung über den durchgeführten fachgemäßen Katalysatoreinbau in einer KFZWerkstätte. Anträge gibt es sowohl für die
Förderung der Stadt Innsbruck als auch
des Landes Tirol im Bürgerservice im
Rathaushof.
Die ausgefüllten Anträge können dann
zusammen mit den notwendigen Beilagen und der Angabe der Bankverbindung an die Umweltschutzabteilung
des Landes Tirol, Sillgasse 8 geschickt
werden, die dann ihrerseits für die
Weiterleitung an die Stadt Innsbruck
Sorge trägt.


STADTNACHRICHTEN - OKTOBER 1992

LH Dr. Alois Parti (re.) überreichte im Namen
des Bundespräsidenten an Bürgermeister Romuald Niescher das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich. (F.: Murauer)

Höchste Bundes»
Auszeichnung
für Innsbrucks
Bürgermeister
(we) Landeshauptmann Dr. Alois Parti
überreichte am 24. September in seinen
Amtsräumen an Bürgermeister Romuald Niescher das vom Bundespräsidenten verliehene Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich.
Die ganze Familie Niescher (auch Enkelkind Dagmar fehlte nicht), Landtagspräsident Dr. Carl Reissigl, LHStv. Hans Tanzer, Landesamtsdirektor
Hofrat Dr. Meinhard Gstrein, Magistratsdirektor OSR Dr. August Wümmes und Hofrat Dr. Klaus Unterholzner
waren u. a. zu dieser Feierstunde ins
Landhaus gekommen.
Als "einen Pfeiler im Gefüge der Tiroler Politik" bezeichnete LH Parti das
Innsbrucker Stadtoberhaupt und unterstrich, daß ihm die Überreichung dieser
hohen Auszeichnung an Bgm. Niescher
eine besondere Freude bereite.
1980 wurde Bgm. Niescher mit dem
Verdienstkreuz und 1983 mit dem Ehrenzeichen des Landes Tirol ausgezeichnet.
Beim kürzlich in Graz abgehaltenen
österreichischen Städtetag wurde Bürgermeister Niescher wieder zum Vizepräsidenten des österreichischen Städtebundes gewählt.
Bürgermeister Romuald Niescher bedankte sich mit einem Zitat von John
F. Kennedy: "Man soll nicht danach
fragen, was das Vaterland für uns tun
könnte, sondern was wir für unser Vaterland tun können".


5