Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.8

- S.12

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Amtsblatt Nr. 8

Kundmachung
Durch den Neubau der Mühlauerbrücke über den I n n an Stelle der alten
Kettenbrücke und die bereits erfolgte llmlegung der Andreas-Oofer-Straße als Haupteinfahrt nach Innsbruck sowie die Haupteinfahrt nach Mühlau duröh die An^on-Rauch«
Straße hatsichdie Notwendigkeit ergeben, die von der Landesregierung mit Zl. 435/9—III
vom 25. Iänner 5945, Z l . VI—325/3 vom 56. Februar 592? und Zl. VI—254/?
vom 23. März 5929 genehmigten Baulinienplane abzuändern.
M i (Entschließung des Herrn Oberbürgermeisters vom 55. August 5939 im
Sinne des ß 3 der Innsbrucker Bauordnung ist die Abänderung dieser Baulinienpläne
erfolgt. Die alte Andreas.Oofer-Straße bleibt als Wohnstraße bestehen. Die Flächen
zwischen Innufer der neuen und alten Andreas-Hofer«Straße ssnd als Grünanlagen
vorgesehen. Als Abfahrtsstraße von Mühlau wird das sogenannte Müllergasserl teil«
weise verbreitert, in der die neuprojektierte Straße von der Anton-Rauch-Straße (beim
Koreth) mit einem Platz beginnt und unten in die Andreas-Oofer-Straße einmündet.
Der erweiterte Verbauungsplan für die Katastralgemeinde Mühlau liegt vom
20. August bis 4. September 5939 zur allgemeinen Einsichtnahme beim Stadtbauamte,
Rathaus, 3. Stock, Zimmer 80, auf. Allfällige Einwendungen gegen denselben sind
innerhalb dieser Frist beim Oberbürgermeister der Gauhauptstadt Innsbruck schriftlich
einzubringen.