Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.7

- S.4

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Amtsblatt Nr. 7
Auf Grund obiger Ausführungen beschloß der Bürgerausschuß
dann fast einstimmig die Einführung des Winklerschen Numerierungssystems. Die Kosten für die Haustafeln sollten die Hauseigentümer tragen, jene für die Strahentafeln die Stadtkassa. Letztere
sollte hiefür einen Kredit von 400 Gl. eröffnen. Mit der Durchführung wurde ein Dreierkomitee betraut, das auch die Umänderung
der Straßennamen, soweit eine solche notwendig wurde, vorschlagen
sollte. Nach einem besonderen Antrag des Herrn Greil blieb die
Umänderung selbst dem großen Bürgerausschuß vorbehalten.
I n der Sitzung vom 22. Dezember werden dann die Umbenennungen vorgenommen. Es wurden folgende Namen festgelegt:
Angerzellgasfe für den Geyerfchen Durchgang zur Unioerfitätsgasse (beim Caf6 Grabhoferj.
Vahnstrahe für die Auffahrtsstraße von der Museumstraße zum
Bahnhof (beim Waisenhaus).
Vallgasfe für die Schulhaus- und Ballhausgasse als einzigen
Stratzenzug (wurde am 23. Oktober 1875 in Kiebachgasse umbenannt. „Innsbrucker Nachrichten", 1939, Juni, 17.)
Dreiheiligenstrahe für den Fürstenweg vom Daserbrückl bis zur
Pradler Brücke.
Erlerstrahe wie dermalen und für die Verlängerung bis zur
Universitätsgasse.
Vurggraben für Franziskanergraben.
Innrain wie dermalen und für die Verlängerung bis zum I n n brückenaufgang (bei der Innkaserne).
Saggengaffe statt Obere Kapuzinergasse.
Mariahilfstraße statt Obere Innbrückenstraße.
Kohlftattgasse für die Gasse von Dreiheiligen in die Kohlstatt zum
Sillkanal.
Rudalfftraße für die Straße vom Margarethenplatz zum Bahnhof, bzw. Vahnstraße.
Die vorstehenden Straßennamen wurden ohne weitere Debatte
angenommen. Der Name „Heugafse" für die Untere Kapuzinergasse wird abgelehnt und der Name „Kapuzinergaffe" angenommen. Der Name ..Marktgraben" statt „Ursulinergraben" wird gegen
einen Antrag für die Bezeichnung „Gemüse Markt" angenommen. Die
„Neustadt" sollte in „Maria-Theresien-Ttrahe" umgeändert werden.
Hiefür fand sich jedoch ebensowenig wie für die Namen Bürgeroder Annastraße eine Majorität. Erst auf einen neuerlichen Antrag
des Herrn Schumacher hin fand sich die nötige Stimmenmehrheit
für die Bezeichnung „Maria-Therefien-Straße".
Die Namen „Rennweg" für den Straßenzug bei der Burg vorbei
bis zur Kettenbrücke, ..Tchlossergasse" für Juden- und Sarntheingafse und „Welfergafse" für Servitengasse werden wieder ohne Debatte angenommen. Der Antrag „Pickentorgasse" für Sailer- und
Bäckertorgasse wird abgelehnt und die Bezeichnung „Seilergasse"
für beide Gassen gewählt. „Sillgasse" statt Obere Sillgasse und die
Ausdehnung der Umversitätsstratze auf die Untere Sillgasse fowie
„Fabriksgasse" für die Gasse beim Militärsvital finden keinen
Widerspruch. Der Obere und Untere Stadtplatz wird zur „HerzogFriedrich-Straße" gegen einen Antrag, der für den Unteren Stadtplatz „Sandwirtsgasse" vorschlug.
Die Untere Innbrücken- und Kaiferstraße wird zur „Innftraße".
der Innkai unter dem Turnusuereinshaufe zur „Innallee". Widerspruchslos werden schließlich noch umbenannt: Die Stallgasse in
„Ttiftgaffe", die Angerzellgasse bei der Volks- und Bürgerschule in
„Gilmftraße", die Fallbach- und Dienzgergasse in „Fallbachgasse".
Die Gasse beim Neugebäude vorbei zum I n n wurde „Herrengasse"
genannt, jene in der Kohlstatt beim Gärber Nußbaumer vorbei
„Giirbergasse".
Anschließend wird noch "beschlossen, die Kosten der Hausnummerntafeln zugleich mit der Grundsteuer in vierteljährlichen Raten einzutreiben und die 600 Gl. für die Straßentafeln auf die Stadtkassa
zu übernehmen. Es wird verlangt, auf eine genaue Orthographie
bei den Straßenbezeichnungen zu achten.
Die Anbringung der neuen Straßentafeln und Hausnummern erfolgte dann vom 8. bis 10. Juni 1874. I m „Boten für Tirol und
Vorarlberg", der die Umbenennung der Straßennamen bereits am
24. Dezember 1873 mitgeteilt hatte, findet sich am 9. Juni 1874
folgende kurze Notiz: „Gestern wurde mit der Anheftung der neuen
Straßentafeln begonnen. Es wurde diese Arbeit im ganzen jenseitigen Stadtteil und am Stadtplatz zu Ende geführt. Bis morgen
dürfte schon die ganze Stadt ihre neuen Schilder haben. Die Tafeln
sind recht hübsch ausgestattet." Die nahezu tausend Tafeln waren
am 10. Juni überall angebracht. Zugleich mit dieser Meldung
bringt der „Bote" vom 11. Juni auch schon die erste Kritik: „So
hübsch die Tafeln find, so sehr trägt an manchen Orten das Anheften derselben die Spur allzu flüchtiger Eile. Der Fabrikant hatte
nämlich zum ausbedungenen Betrage auch die Befestigung der
Tafeln zu übernehmen, und fo kam es, daß bei dem einen oder
andern Straßeneck mit der Eile, welche bei dem Geschäfte ent-

wickelt wurde, die zweckmäßige Placierung der Täfelchen an den
Häusern und die senkrechte Linie an den Straßenecken außer Acht
gelassen worden ist. I n der Mariahilferstraße befindet sich ein
schmales Haus mit zwei Nummern, die eine derselben bezieht sich
auf das Haus selbst, die andere auf das rückwärts desselben
stehende, mit einer eigenen Kataster Nummer versehene Gebäude.
Bei dieser Art von Nummerierung ist es allerdings schwer zu erraten, welches die Zahl des an der Straße stehenden und die des
hinter demselben befindlichen Hauses ist."
I n denstädtischenTotenbüchern werden die alten Hausnummern
noch bis zum Dezember 1874 beibehalten. Ab 10. Dezember wurden
dann die neuen Straßennamen und Hausnummern verwendet.

famlllenkundllckes aus Innsbruck
Die Innsbrucker Inwohneraufnahmen von 15N8 bis 1587: 6. Forts.
152«.
133. Feb. 24. Marx Gastner, Gärber, zu I m . aufg.. gibt 2 Gl.
134. Mai 25. Mich! Koli. „Undervader", von Igling bei Landsperg
„auf sein Sybfal elicher Gepurt" zu I m . aufg., gibt 3 Gl.
135. Aug. 31. Jörg Reysacher. Metzger „der Jörg Gugglpergerin
Hauswirt von hie purtig" zu I w . aufg., gibt 4 Gl.
136. Sept. 7. Ulrich Tieffenorunn. Maler, zu I m . aufg.. gibt 2 Gl.
(wurde 1523 Bürger).
137.
Wolf Ygl I w . Geld 2 Gl.
138.
Six (?) Rnemer gibt 4 Gl. — Er gab 2 und blieb 2
schuldig.
139. Okt. 12. Jörg Prembs des Heinr. Hagen Aidam zu I w . aufg.,
gibt 2 Gl.
Nun folgt folg. Zwischenbemerkung: „und sol am jeder I n woner Einschreibgeld hinfür geben 6 kr. und ain Bürger
1 (Gl?Mr.) — darüber hat Statschreiber Zeller 2 Mas
Musgatell (zu dieser letzten, von einer anderen Hand beigefügten Notiz ist bemerkenswert, daß in ähnlicher Weise jeder
neu in den Rat Gewählte nach dem Bürgerbuch „zwo Maß
Malmasier und ain Schilt Sem! zu vertrinken" spenden
mußte.)
140. Okt. 12. Mang Connrad zu Vürger aufg.. gibt 10 Gl., Einschreibgeld 1 Mr. (Diese Bürgeraufnahme ist auch im Bürgerbuch eingetragen.)
141. Dez. 14. Ulrich Klaindl. Back von Zirl „der Straus Peckin
Mann", zu I w . aufg., gibt 4 Gl. (wurde 1542 Bürger).
Ein Geburtsbrief für Hans Roßenperger
Bei den — oben fortlaufend mitgeteilten — Inwohneraufnahmen
ist immer wieder die Forderung zu finden, daß der Neuaufzunehmende seine eheliche Geburt nachzuweisen habe, und ebenso eine
Bestätigung dafür bringt, daß er nicht leibeigen sei. Für diesen
Nachweis wurden sogen. Geburtsbriefe verwendet, die ein Vorläufer des Taufscheines sind. Die Person, welche einen Geburtsschein — meist wegen Übersiedlung in einen fremden Ort — benötigte, erschien vor dem versammelten Rat und stellte diesem
einige (3) alte, wohlbeleumundete Zeugen vor. Diese wurden nun
ausgefragt und erklärten, daß ihnen bekannt sei, daß der Herr X.
mit der Frau I . vor Jahren Hochzeit gehalten habe, öffentlich zu
Kirchen und Gassen gegangen sei und dann den Gesuchsteller, als
eheliches Kind, „erobert" und erzeugt habe. Weiters sagten sie aus,
daß dieser nach ihrem Wissen keinem Herrn leibeigen gewesen sei.
Ein solcher Geburtsbrief vom 14. Okt. 1569 für einen Hans
Roßenperger, Sohn eines Sebastian Roßenperger und einer Anna
Geiger, der sich in Neudorf bei Wien niederlassen wollte, hat sich
in einem Kopialheft des Stadtarchives (Nr. 1346) erhalten. Dieser
Hans Roßenperger ist vielleicht mit einem Hanfl Rofenverger perfonengleich, der nach einem Auszug des Stadtgerichtsprotokolls
wegen eines nicht genannten Vergehens im Juni 1563 die Stadt
verlassen mußte. I n diesem Auszug heißt es nämlich: „Am 7. dito
(Juni, 1563) ist Hanfl Rosenperger, der hievor durchn Stutrichter
Burkhart in der Aw außer des Pändelers im Gericht Wilthon auf
ainer löbl. Regierung Befel fenklich einzogen, auf dero verrer
gnedigen Bschaid entlassen, ime ober die Stat und das Landgericht
Sonnenburg ze Wonung (?) und ze meiden verboten worden, wie
er dann an gfchwornem aidstat globt hat deme nachzekomen."
Als Beispiel für die Form eines Geburtsbriefes wird im folgenden der vorliegende wörtlich mitgeteilt: