Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.4

- S.25

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D e r Spielplan des T i r o l e r
Landestheaters
f ü r die Saison 1992/1993 i m
Überblick
GROßES HAUS:
Wolfgang Amadeus Mozart: "Don Giovanni", (Premiere: 27. September 1992; Inszenierung: Dominique Mentha).
Oskar Panizza: "Das Liebeskonzil" (Premiere: 4. Oktober 1992; Dietrich W. Hübsch)
J. Offenbach: "Christoph Coluihbus" (Premiere: 24. Oktober 1992;
Didier Orlowsky)
Gaetano Donizetti: "Die Regimentstochter" (Premerle: 21. November;
Kirsten Harms)
Giuseppe Verdi: "La Traviata" (Premerle: 31. Dezember; Irmeli Kraft)
Johann Strauß: "Die Fledermaus" (Wiederaufnahme: 31. Dezember;
Helmut Wlasak)
Jerome Savary: "Mélodies Du Malheur" (Premiere: 13. Jänner 1993;
Peter Hathazy)
"Lamento" (Premiere: 30. Jänner 1993; Choreographie: Eva-Maria
Lerchenberg-Thöny; Nach Texten von Broch; Musik: H. Weiss, J.
Kühn, R. Sakomoto, E. Jobson, Vienna Art Orchestra)
Igor Strawinsky: "Oedipus Rex" / Bela Bartok: "Herzog Blaubarts
Burg" (Premiere: 7. März 1993; Uwe Eric Laufenberg)
Johann Strauß: "Eine Nacht in Venedig" (Premiere: 27. März 1993;
Dominik Wilgenbus)
Carlo Goldoni: "Die Trilogie der Sommerfrische"
(Premiere: 17. April 1993; Hübsch)
Volker Plangg/Markus Weber: "Nostradamus" (Premiere: 7. Mai;
Markus Weber)
Carl A. Nielsen: "Maskerade" (Premiere: 24. Juni; Dominique Mentha)

KAMMERSPIELE:
Frederic Chopin: "Les Sylphides" / Karl Schönherr: "Der Weibsteufel" in Tanzfassung, Musik: Werner Pirchner (Premiere: 2. Oktober
1992; Lerchenberg-Thöny)
Thomas Baum: "Kalte Hände" (Premiere: 11. Oktober 1992; Johanna
Liebeneiner)
Gotthold Ephraim Lessing: "Emilia Galotti" (Premiere: 28. November; Ulrich Greb)
"
Alan Ayckbourn: "Jetzt sind wir d r a n " (Premiere: 13. Dezember; Eva
Niedermeiser)
Christoph Willibald Gluck: "Der bekehrte Trunkenbold" / Anton
Puppert: "Der Siebte" (Premiere: 23. Jänner 1993; Elisabeth Hölscher)
"Der Zauberflöte zweiter Teil": Collage nach J. W. Goethes Fragment
und nach W. A. Mozart, von Paulo Campos de Melo und Dietrich W.
Hübsch (Premiere: 7. Februar 1993; Hübsch)
Louis Malle: "Auf Wiedersehen Kinder" (Premiere: 6. März); Ferdinand Brückner: "Die Rassen" (16. Mai; Thomas Krupa)
Spielort noch offen:
Elfriede Jelinek: "Präsident Abendwind" (Premiere: 20. November
1992; Johanna Liebeneiner)

DIE VIERTE SPARTE
"Dreizehn vor Elf": Otto Grünmandl.
Autoren, Komponisten und bildende Künstler in Werkraum und Foyer;
Motto: "Die Schwellenangst überwinden".
"Fremde in Tirol"; Motto: "Durch Theater die Wirklichkeit begreifen und neu gestalten"
"Kutudadatu"; Motto: "Den Tempel der Kunst zerstören"
Amateur-, Laien-, Schul-Theaterfestival.
Tanztheaterfestival - Theater als Initialzündung
Kindergeschichten für die ganz Kleinen
Theater lernen - Alle Sparten spielen

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Stadtgemeinde Innsbruck
ZI. St-34/1992

Kundmachung
über die
Ausstellung der Wahlkarten
Am 26. April 1992 findet die Wahl des Bundespräsidenten statt.
I. An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im
abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt sein Wahlrecht
grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben.
II. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben
könnten. Ferner haben jene Wähler Anspruch auf Ausstellung einer
Wahlkarte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals infolge Bettlägerigkeit - sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen - unmöglich ist, und die die Möglichkeit einer Stimmenabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen. In diesem Falle hat
der Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte das ausdrückliche Ersuchen
um den Besuch durch eine besondere Wahlbehörde und die genaue Angabe der Wohnung, wo dieser Besuch erfolgen soll, zu enthalten.
III. Vorgang bei der Antragstellung und Ausstellung einer Wahlkarte:
1. Antragsort: die Gemeinde, von der der Wahlberechtigte in das
Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Für das Stadtgebiet Innsbruck
werden die Wahlkarten im städtischen Einwohneramt, Innrain 10, 1.
Stock, Zimmer 4 und 5, während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 8.oo - 12.oo Uhr und 14.oo - I8.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr)
ausgestellt.
2. Antragsfrist: Vom Zeitpunkt der Wahlausschreibung bis spätestens am
dritten Tag vor dem Wahltag.
3. Beginn der Ausstellung: nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel
(also ungefähr ab 13. April 1992); bei Personen, gegen deren Aufnahme
in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde, wird die Beendigung des Einspruchs- bzw. auch des allfälligen BerufungsVerfahrens abgewartet werden müssen.
4. Antragsform: mündlich oder schriftlich. Beim mündlichen Antrag ist
die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität auch auf andere Weise, etwa durch eine Bescheinigung des Dienstgebers, der Meldebehörde oder des Unterkunftgebers
(z.B. Hotel, Heil- und Pflegeanstalt, Kuranstalt usw.) - bei Präsenzdienern und Zivildienern durch eine Bestätigung der Dienststelle - glaubhaft
gemacht werden.
IV. Die Wahlkarte und ihre Verwendung:
1. Die Wahlkarte wird als verschließbarer Briefumschlag hergestellt.
2. Wird dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stattgegeben, so
wird von der Gemeinde, die die Wahlkarte ausstellt, in diese Wahlkarte
(verschließbarer Briefumschlag) der amtliche Stimmzettel und ein verschließbares Wahlkuvert eingelegt und die Wahlkarte hierauf unverschlossen dem Antragsteller ausgefolgt.
3. Der Wahlkarteninhaber hat den Briefumschlag sorgfältig zu verwahren und am Wahltag dem Wahlleiter zu überreichen. Vor der Wahlbehörde hat sich der Wahlkartenwähler, wie alle übrigen Wähler, durch eine
Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung, aus der seine Identität
ersichtlich ist, auszuweisen.
4. Wähler, die sich voraussichtlich am Wahltag im Ausland aufhalten
werden, können ihr Wahlrecht, wenn sie im Besitz einer Wahlkarte sind,
in der Form ausüben, daß sie die Wahlkarte unter Beachtung der auf der
Wahlkarte angeführten Bestimmungen rechtzeitig an die zuständige
Kreiswahlbehörde, deren Anschrift auf der Wahlkarte angegeben ist,
übermitteln.
V Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten oder amtliche Stimmzettel dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden.
VI. Wahlkartenwähler können ihr Wahlrecht im Stadtgebiet Innsbruck nur im
Kongreßhaus Innsbruck, Rennweg 3, ausüben.
Innsbruck, im April 1992
Der Bürgermeister:(Romuald Niescher)

SERVICEBEILAGE - STADTNACHRICHTEN - APRIL 1992