Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.4

- S.22

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Die Stadtplanung informiert:

Änderung von
Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen:
Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 1992

AUFLAGE DER ENTWÜRFE:
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 93/1, Wüten, Hofbebauung
Mandelsbergerstraße 7a
Für die Errichtung einer Wohnanlage anstelle der bestehenden
Bäckerei sieht der Bebauungsplan
für den Hofbereich offene Bauweise, zwei Vollgeschoße, 7.0 m
Wandhöhe und eine G FD von 0.6
vor. Die mögliche Situierung des
Gebäudes wird durch Baugrenzlinien eingeschränkt. Im Bereich
des Hauses Innrain 107 werden
die rechtskräftigen Bestimmungen
übernommen.
AUFLAGE DER ENTWÜRFE
UND BESCHLUSS GEM. 28
(3)a) TROG:
Hinsichtlich der folgenden Entwürfe hat der Gemeinderat gleichzeitig (gem. 28 (3) a) TROG) den
Beschluß über die den Entwürfen
entsprechende Änderung des jeweiligen Planes gefaßt, wobei dieser Beschluß jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine
Stellungnahme zum jeweiligen
Entwurf abgegeben wird.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ht, Igls, Bereich
Heiligwasserweg Nr. 8 bis 18 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cf, ZNr. 2414)
Im Flächen widmungsplan wird
die Wohngebietswidmung aufgehoben und durch die Widmung
"Fremdenverkehrsgebiet" ersetzt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 66/ay, Hötting-West, Bereich
Hörtnaglstraße 18 und 20 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr.
66/ai, ZNr. 2620)
Im Planungsbereich wird die
Straßenfluchtlinie auf die Grundstücksgrenze vorverlegt, die Baufluchtlinie verläuft parallel dazu.
Die bestehenden Bestimmungen
wie offene Bauweise, zwei Vollgeschoße und eine GFD von 0.3
werden vom rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 84/t, Hötting - Hungerburg,

Bereich Höhenstraße Nr. 114 bis
120 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84/o, ZNr. 2410)
Der vorliegende Entwurf sieht für
den Bereich westlich des ehem.
Hotel Mariabrunn offene Bauweise, eine Wandhöhe von 9.0 m,
einen höchsten Punkt von 10.0 m
sowie eine GFD von 0.5 vor. Der
erforderliche Abstand zum bestehenden Gebäude wird durch eine
Baugrenzlinie gesichert. Im Bereich des Denkmales werden bestehende Bebauungsregeln vom
rechtskräftigen Bebauungsplan
übernommen, in dem offene Bauweise und vier Vollgeschoße ausgewiesen werden
Erlassung einer Bausperre gem.
29 TROG für den Bereich des
Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 84/t, Hötting - Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 114 bis
120 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84o, ZNr. 2410)
Zur Sicherstellung einer geordneten Bebauung im Sinne des aufgelegten Entwurfes wird eine
Bau sperre erlassen.
Die Entwürfe, bestehend aus
zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und Planzeichenerklärung,
sind während der Amtsstunden in
den Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Fallmerayerstraße 1,
4. Stock, vom 10.3.1992 bis
einschließlich 7.4.1992 einsehbar.
Darüberhinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten
Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr von
den zuständigen Sachbearbeitern
eingeholt werden.
Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat
das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich
Stellung zu nehmen.

BESCHLÜSSE:
es wurde der Flächenwidmungsplan
Nr. 80/hr, Innsbruck Bereich
Brunecker Straße/Museumstraße
beschlossen.

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Wir suchen zum ehesten Eintritt

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Voraussetzungen:
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Führerschein "D"-Ausbildung wird von uns bezahlt
- Mindestalter: 22 Jahre
- Wohnort: Innsbruck, Innsbruck-Land
- einwandfreier Leumund
Interessenten wollen sich bitte umgehend an die Direktion der Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG., 1. Stock, Zimmer 27, 6010 Innsbruck,
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Verkehrsbetrieben AG., 6010 Innsbruck, Pastorstraße 5, gegen einen
Unkostenbeitrag von S 300,— behoben oder als Nachnahmesendung
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Abgabetermin:
Die Angebote müssen bis spätestens Freitag, den 10. April 1992, 11 Uhr,
in der Direktion der Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG., 6010 Innsbruck,
Pastorstraße 5, Zimmer 27, eingelangt sein. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Angebote können, auch wenn das Datum des Poststempels vor
diesem Termin liegt, nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Kuverts sind deutlich mit dem Vermerk "Angebot Busreifen" zu
beschriften.
Angebotseröffnung:
Diese findet am Freitag, den 10. April 1992, 11 Uhr, im Sitzungszimmer
(Zimmer 21) der Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG. statt. Den Offertstellern steht es frei, an der Angebotseröffnung teilzunehmen.

Fortsetzung von Seite 12
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