Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.4

- S.3

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Innsbruck
baute seine
Schulden 1991
w e i t e r ab!
Innsbrucks Schulden sind ein Dauerbrenner bei Biertischgesprächen. Die Stadt soll
sparen: Dem stimmt jeder zu. Zugleich kennt jeder -zig teure Wünsche,
die die Stadt doch endlich erfüllen müßte. - Innsbruck ist ohne Frage eine hoch
verschuldete Gemeinde. Dies erleichtert nicht gerade die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen. Doch die Finanzverantwortlichen arbeiten zielstrebig an der
Verbesserung. Mit Erfolg, wie der jüngste Finanzbericht zeigt.

(Eiz) Nun liegt das Rechnungsergebnis der
Stadt für das Jahr 1991 vor. Finanz-Stadtrat Dr. Bruno Wallnöfer ist damit sehr zufrieden: "1991 war das erfolgreichste Finanzjahr seit Jahrzehnten und zugleich
nach 1990 das zweite überdurchschnittlich
gute Finanzjahr in Folge." Das bedeutet
eine Trendwende, weil erstmals seit vielen
Jahren zwei Jahre hintereinander die Höhe
der Schulden verringert werden konnte.
Dazu erzielte man gute "Eckdaten" beim
Budget.
Für die Beurteilung der Schulden einer
Gemeinde gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen. Die wichtigste:
Innsbruck konnte 1991 eine NettoSchuldverringerung von ca. 19 Mio. S
erreichen. Dies bedeutet, daß um 19
Mio. S mehr alte Schulden zurückgezahlt wurden, als man neue aufnahm.
Innsbrucks Schulden an "echten" Bankkrediten betragen etwa zwei Milliarden S.
Die "begünstigten" Kredite, wie jene des
Wasserwirtschaftsfonds und Wohnbauförderungsdarlehen mit langer Laufzeit und
niedrigen Zinsen sind hier nicht gezählt;
sie betragen rund eine weitere Milliarde
Schilling, belasten die Stadtfinanzen aber
nicht, weil sie über Gebührenhaushalte finanziert werden.
Die erwähnten 19 Mio. S des Jahres 1991
sind nominell etwa ein Prozent der Kommunaldarlehen; kaufkraftmäßig bereinigt
entsprechen sie etwa 4,5 Prozent, um die
die Schulden weniger geworden sind.
Eine andere Betrachtungsweise: Bezogen
auf den Budgetrahmen sank der Anteil des

Schuldenstandes 1991 sogar um 10 Prozent, da der Budgetrahmen um 10 Prozent
gestiegen ist.
Im Jahr 1990, in dem die Trendwende
bereits begonnen hat, konnte eine Nettoschuldverminderung um 12 Mio. S erzielt werden (damals stieg der Budgetrahmen um 7 Prozent).
Wenn man 1990 und 1991 addiert, ergibt

sich in diesen beiden Jahren eine NettoSchuldverminderung um etwa 31 Mio. S,
was kaufkraftmäßig etwa 8 Prozent ausmacht. Bezogen auf die Entwicklung der
Budgetgröße ergibt sich ein Minus von 17
Prozent.
Die Verbesserung bedeutet, daß der Anteil des Schuldendienstes am Budget
trotz steigender Zinsen von 14 auf 13
Prozent gesunken ist.
Wallnöfer zieht den Schluß: "In diesen
zwei Jahren ist es durch Sparsamkeit, aber
auch durch Ausnützen der guten Wirtschaftslage gelungen, aus eigener Kraft zu
einer Stabilisierung zu finden, die aber erst
von Dauer sein kann, wenn uns keine neuen Lasten von außen aufgebürdet werden
und wenn man uns unsere Gemeindesteuern und Abgabenertragsanteile beläßt."
Einschränkende Bemerkung: "All diese
erfreulichen Aspekte täuschen freilich
nicht darüber hinweg, daß Innsbruck nach
wie vor eine hoch verschuldete Stadt
bleibt, die mit unveränderter Sorge den
neuen Aufgaben entgegensieht - insbesondere bei der Nahverkehrsfinanzierung, bei
den explodierenden Kosten der Klinik sowie beim Tauziehen um den neuen Finanzausgleich."
Die Wirtschaftsentwicklung läßt befürchten, daß heuer die Einnahmenzuwächse flacher verlaufen. Die Aufgaben
jedoch wachsen munter weiter. Und das
Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen im Herbst ist ein großes Fragezeichen.

Am 26. April
ist Bundespräsidentenwahl
Am 26. April findet, durchgehend von
7.00 bis 17.00 Uhr, die Bundespräsidentenwahl statt. Es herrscht Wahlpflicht. Ausgenommen davon sind
Personen, die wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder aus sonstigen triftigen Gründen verhindert sind. Ungerechtfertigtes Nichtwählen ist mit
einer Geldstrafe bis 1.000.- S bedroht.
Im Sinne einer umfassenden Information
veröffentlichen wir im Serviceteil (Blattmitte) ein Straßenverzeichnis mit Angabe der zugehörigen Wahllokale und
Wahl sprengel.
Personen, die aus Krankheits-, Altersoder sonstigen Gründen bettlägerig sind,
können beantragen, daß sie von einer be-

STADTNACHRICHTEN - APRIL 1992

sonderen Wahlbehörde zur Abgabe ihrer
Stimme aufgesucht werden. Ein diesbezüglicher Antrag ist zugleich mit dem
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte beim städtischen Einwohneramt, Innrain 10, einzubringen. Dies ist
bis zum dritten Tag vor dem Wahltag
möglich.
Für Auskünfte, die das Wählerverzeichnis betreffen, steht das städtische Einwohneramt, Innrain 10, unter Tel. 5360
Durchwahl 532, 533 und 534 zur Verfügung. In sonstigen Wahlangelegenheiten
gibt das Wahlamt in der Haspingerstraße
5 unter Telefon 5360 Durchwahl 616,
617, 618 und 625 gerne Auskunft.

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