Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.6

- S.11

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Amtsblatt Nr. 6

11

Xundmacliung
betreffend die kmlclireibung an den stadtllcken Volks- und l^auptlcliulen
Die E i n s c h r e i b u n g aller im Schuljahr 1939/40 in die
1. Klasse der städtischen Volksschulen oder in die städtischen
Hauptschulen neu eintretenden Kinder findet am Montag, den
26. Juni 1939 von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 3 bis
5 Uhr nachmittags statt.
Bei der Einschreibung haben sämtliche Schulkinder in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen
und den Geburtsschein und den Heimatschein vorzuweisen.
Für die in die Hauvtschulen eintretenden Schulkinder ist
bei der Einschreibung eine Erklärung darüber abzugeben, ob
sie an dem nichtverbindlichen Unterricht in einer Fremdsprache
(englische oder italienische Sprache) teilnehmen werden.
Die Einschreibung wird nach folgender Schulsprengeleinteilung vorgenommen:

ttauptlckulen:
Es bilden:
1. den Tchulfprengel der beiden Knabenhauptschulen in
Wilten und jenen der Miidchenhauptfchule in Wilten die
Mufeumstratze, der Burggraben, der Marktgraben bis zur
Innbrücke und der ganze Stadtteil südlich dieser Linie, wobei
die Grenze im Osten durch die Brennerbahn, im Westen durch
den Innfluß gegeben ist;
2. den Schulsprengel der Knabenhauptschule Schemmschule
und jenen der Miidchenhauptfchule Schemmschule in Pradl
und der Miidchenhauptfchule im Saggen der übrige Stadtteil
am rechten Innufer einschließlich des ehemaligen Gemeindegebietes von Mühlau und Arzl;
3. den Schulfprengel der Knaben- und Mädchenhauptfchule
in Hötting das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hötting einschließlich des bisherigen Stadtteiles am linken Innufer.
Bon den Kindern, die nicht in Innsbruck wohnen, kann
wegen Platzmangels nur eine befchränkte Zahl aufgenommen
werden. Überdies wird die Aufnahme davon abhängig gemacht, daß die Eltern eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
des Kindes vorweisen, in der diese sich verpflichtet, den gesetzlichen Schulbeitrag für das Kind zu zahlen.
Solche Kinder sind durch die Eltern oder deren Stellvertreter persönlich bis spätestens 26. Juni d. I . bei der Direktion
einer städtischen Hauptschule zwecks Vormerkung anzumelden.
Später erfolgende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Volkslckulen:
Es bilden:
1. den Schulfprengel der Knabenvolksschule in Dreiheiligen
der alte Stadtteil rechts des Eillkanals mit Ausnahme des
westlich der Sill gelegenen Teiles der Amraferstrahe, die
Kaiserjägerstratze und der rechts Köstlich) von letzterer gelegene
Teil des Etadtsaggens;
2. den Schulfprengel der Knabenvolksfchule in der Gilmstratze der übrige alte Stadtteil am rechten Innufer einschließlich der Maximilian-, der Salurner- und der Univerfitäts-

stratze;

3. den Schulfprengel der Mädchenvolksfchule in Dreiheiligen
der gesamte alte Stadtteil östlich des Viaduktbogens mit Ausnahme des westlich der Sill gelegenen Teiles der Amraserstrahe, ferner die ganze Dreiheiligenstrahe, die Kavuzinergasse, die Ingenieur-Etzel-Etratze, die Falkstratze und der
östlich davon gelegene Teil des Stadtsaggens;
4. den Schulfprengel der Miidchenvolksfchule Innere Stadt,
Siebererstratze, der übrige alte Stadtteil am rechten Innufer
einfchließlich der Maximilianstratze, der Salurnerstratze, der
Heiliggeiststratze, der Sterzingerstratze, der Südbahnstrahe,
der ganzen Adamgasse und des östlich der Leovoldstratze gelegenen Teiles der Michael-Gaismayr-Stratze;
5. den Schulsprengel der Miidchenvolksfchule Fifchergasse
das gefamte übrige Gebiet der ehemaligen Gemeinde Wilten;
6. den Tchulsprengel der Knabenvolksschule Haspingerstratze
die Andreas-Hofer-Straße und der gefamte westlich davon
gelegene Teil von Wilten;
7. den Schulsprengel der Knabenvolksfchule in der Leovoldstratze der übrige Teil des ehemaligen Gemeindegebietes
Wilten;
8. die Schulfprengel der Knaben- und Miidchenvolksfchule
in St. Nikolaus der Stadtteil am linken Innufer;
9. die Tchulfprengel der Knaben- und Miidchenvolksfchule
Pradl das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Pradl fowie der
westlich der Sill gelegene Teil der Amraserstratze;
IN. den Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksfchule
Mariahilf das westlich von der Kirschentalgasse liegende Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hötting;
11. den Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksfchule
Hötting der übrige Teil des ehemaligen Gemeindegebietes
von Hötting;
12. den Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksschule
Mühlau das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Mühlau;
13. den Schulfprengel der Knaben- und Mädchenvolksfchule
Amras das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Amras.
Kinder im vorschulpflichtigen Alter können mit Bewilligung des Bezirksschulrates in die Schule aufgenommen werden, wenn es die Raumverhältnisse gestatten, wenn über ihre
geistige und körperliche Reife kein Zweifel besteht und wenn
sie spätestens bis 31. Dezember 1939 das sechste Lebensjahr
vollenden.
Eltern, deren Kinder zur Einschreibung nicht rechtzeitig
vorgeführt werden, muffen gewärtigen, daß ihre Kinder
einem fremden Schulfprengel zugeteilt werden.
Die Einschreibung der die städtifchen Volks- und Hauptschulen bereits besuchenden Kinder erfolgt am Ende des Schuljahres durch die Lehrpersonen der einzelnen Klassen.
Eine Nacheinschreibung im Herbste findet nicht statt!
Das Schuljahr 1939/40 beginnt am 11. September 1939.

Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt,
am 16. Juni 1939.
Der Vorsitzende: Dr. Egon Denz e. h.