Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1991

/ Nr.3

- S.12

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Neues „Mädchen für alles" bei der Berufsfeuerwehr
Hilfe in vielen Notfällen — Das neue Einsatzfahrzeug ist kleiner, wendiger und sparsamer im Verbrauch
(We) Am 4. März wurde bei der
Berufsfeuerwehr ein neues, wendiges Tanklöschfahrzeug in Betrieb genommen. Es wird als sogenannter „Trupp" eingesetzt,
„spielt wirklich alle Stückeln"
und ist sozusagen als „Mädchen
für alles" praktisch im Dauereinsatz. Das 17 Jahre alte Truppfahrzeug hat damit ausgedient.
Schier endlos ist die Palette jener
Arbeiten und Hilfeleistungen, die
von der Besatzung der Truppfahrzeuge ausgeführt wird. Vom
Ich wähle beim Einkauf von
flüssigen Produkten möglichst
solche Behälter, die ich der Wiederverwertung zuführen kann.
Plastikflaschen schneiden dabei
am schlechtesten ab. Helfen Sie
mit, Rohstoffe zu sparen und
Müll zu vermeiden.
Es kommt auf jeden einzelnen an,
lecken Kraftstofftank, der versperrten Wohnungstüre über verstopfte Hauskanäle, Straßenreinigungen nach Unfällen, Sicherung von Sachwerten bis zu Überschwemmungen und Kleinbränden — das Truppfahrzeug mit

„Mädchen für
alles" wird das
Iruppfahrzeug
liebevoll von
den Florianijüngern genannt.
Drei Mann Besatzung (im Bild
mit dem Wassersauger), alle Arten von Werkzeugen und andere Hilfsmittel
gehören zur
Ausstattung.
(Foto: Frischauf)
seiner Drei-Mann-Besatzung ist
für alle kleinen und größeren Alltagsprobleme gerüstet.
Das neue Fahrzeug ist ein 125 kW
starker Mercedes mit Allradantrieb. Es ist wesentlich kleiner
und wendiger als das alte Truppfahrzeug und entspricht natürlich auch den aktuellen Umweltauflagen. Dennoch ist es mit allen
notwendigen Werkzeugen und
Hilfsmitteln sowie mit Funk ausgestattet. Der Tank faßt 1000 Liter Wasser und 200 Liter Schaummittel. Auch Sondermüllbehälter

fehlen nicht, damit alle umweltschädlichen Stoffe mitgenommen und fachgerecht entsorgt
werden können.
Schon 20 Minuten nach der offiziellen Inbetriebnahme gab es den
ersten Alarm: Nach einem Autounfall mußte eine Ölspur beseitigt werden und wenig später war
ein Böschungsbrand am Ende der
Rollbahn am Flughafen zu löschen.
Der Fahrzeugpark der Berufsfeuerwehr Innsbruck und der
zehn freiwilligen Feuerwehrein-

heiten umfaßt insgesamt 86 Fahrzeuge. Wartung und Instandhaltung liegt im Verantwortungsbebereich der Berufsfeuerwehr. Alle anfallenden Arbeiten, von der
Spenglerei bis zur Lackiererei,
Kfz-Mechanik,
Autoelektrik,
Funk usw., werden vom hauseigenen Fachpersonal erledigt. Dazu
kommt in der normalen Arbeitszeit
ein
umfangreiches
Schulungs- und Ausbildungsprogramm neben nicht zuletzt ca.
4000 Einsätzen im Jahr. Leerläufe gibt es bei der Feuerwehr keine.

Treibhauszelt-Abbruch ist keine Kulturfrage
Gegen Gesetze hilft kein Demonstrieren

(Eiz) Zu einem Akt
von Kulturbarbarei
versuchten die Treibhaus-Verantwortlichen den Abbruch
des Treibhauszeltes durch die
Stadt am 16. Februar 1991 umzufunktionieren; ihre gekonnte
Polemik schlug Emotionswellen
in den Medien. Das Ablenkungsmanöver vom wahren
Kern des Problems soll nicht zur
Legendenbildung führen: Der
Zelt-Wirbel ist kein Kulturstreit,
sondern eine simple Baurechtsfrage. Rechtsnormen sind für jeden Bauherrn bindend; auch
Kulturveranstalter, die den
Rechtsstaat verhöhnen, können
nicht mit Dauererfolg rechnen.
Der Wert der Kulturarbeit des
Treibhauses wird von allen Repräsentanten der Stadt geschätzt und wurde nie in Zweifel
gezogen. Doch in den Baurechtsfragen sei die Stadt dem
Treibhaus nicht weit genug entgegengekommen, lauteten Vorwürfe in der Öffentlichkeit.

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Das Gegenteil ist der Fall. Das
Treibhaus erfuhr seit Errichtung
seines Zeltes ohne Baugenehmigung — also als Schwarzbau —
nicht nur Langmut durch die
(von den Treibhaus-Verantwortlichen offen gefrozzelten) Ämter, sondern auch wiederholt
Hilfsangebote, von denen ordentliche Bauwerber — nicht zu
reden von Schwarzbauern —
nur träumen können. Die Angebote wurden in provozierender
Weise ignoriert. Die Fakten:
1987 wurde der Schwarzbau errichtet. Nachdem trotz mehrerer
mündlicher Hinweise weder ein
Bauansuchen eingebracht wurde noch der Abbruch erfolgte,
wurde am 24. Oktober 1988 der
Abbruchbescheid
erlassen.
Vom Treibhaus erfolgte darauf
keine Reaktion, und daher am
29. Juni 1989 die Androhung

der Ersatzvornahme. Jetzt erst
reagierte das Treibhaus und stellte am 21. Juli 1989 ein Bauansuchen zur „befristeten Genehmigung eines Zeltes", das am 12.
Jänner 1990 abgewiesen werden
mußte. Gegen die Abweisung erfolgte keine Reaktion. Im Zuge
des Ermittlungsverfahrens war
sachverständig festgestellt worden, daß die Statik des Zeltes
Schneelasten nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind Überlagerungen von Wind- und Schneedruck in Rechnung zu stellen; die
Abspannung gegen Windkräfte
ist ungenügend; für Besucher besteht bei Zusammentreffen widriger Umstände Lebensgefahr: Ein
Politiker, der bei solchen Aussagen der Fachleute nicht handelt,
macht sich strafbar. — Am 7.
März 1990 erließ das Bauamt die
Vollstreckungsverfügung.

Um doch noch die
Voraussetzungen zu
schaffen, den Fall
rechtlich zu sanieren,
beschloß der Gemeinderat am 18. Oktober 1990
einstimmig eine Änderung des
Flächenwidmungsplanes und erließ einen entsprechenden Aufbauplan (rechtskräftig am 20. 11.
1990).
Am 21. September 1990 schrieb
Bürgermeister Niescher dem
Treibhaus-Chef Norbert Pleifer
einen persönlichen Brief, er möge
doch ein Bauansuchen einbringen, damit man diese Sache saniert: Keine Reaktion. Am 15.
Jänner 1991 erging unabhängig
dazu davon vom Bauamt ein
Schreiben an Norbert Pleifer,
endlich ein entsprechendes Ansuchen einzubringen: Keine Reaktion. Als am 16. Februar starke
Schneefälle den Fachleuten der
Baupolizei „Gefahr im Verzug"
signalisierten, alarmierten diese
den Bürgermeister, der nun den
Abbruch anordnete.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1991, Nr. 3