Innsbrucker Stadtnachrichten

Jg.1991

/ Nr.3

- S.9

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Räumungsklage: Wenn der Verlust der Wohnung droht...
1990: Nur bei vier Prozent der Räumungsklagen mußte tatsächlich eine Delogierung durchgeführt werden
(We) Delogierung — schon das
Wort hat einen furchtbaren Beigeschmack, es läßt wohl niemanden kalt. Und trotzdem gibt es
Fälle, wo beim besten Willen kein
anderer Ausweg bleibt. Wenn zu
persönlichem Unvermögen oder
(in seitesten Fällen) unverschuldetem Unglück Unvernunft,
Sturheit und oft auch Gewissen-

Verantwortungslos: Im Freien
verlegte Leitungen. Die Männer
des Wirtschaftshofes, die die Delogierung durchführen müssen,
sind meist mit grauenhaften Zuständen konfrontiert.

mußten von 130 angedrohten Delogierungen sechs in die Tat umgesetzt werden. Diese Zahlen beweisen, daß eine Delogierung
wirklich das letzte Mittel ist.
Was sind die Gründe für die Einbringung einer Räumungsklage?
In den meisten Fällen sind es
Mietrückstände (ab drei Monaten), aber auch unleidliches Verhalten und Verwahrlosung der
Wohnung. Manchmal treffen
auch alle drei Gründe zu. Das
Wohnungsamt gibt die Unterlagen an das Rechtsamt. Nach Prüfung der Sachlage kommt die Angelegenheit in den Stadtsenat.
Dieser beschließt (oder auch
nicht), die Räumungsklage beim
Zivilgericht einzureichen. Der betroffene Mieter bekommt dann
vom Gericht den Zeitpunkt der
zwangsweisen Räumung mitgeteilt. Jetzt ist es immer noch nicht
zu spät. Kann eine Regelung (Teilzahlungen, Hilfe durch das Sozialamt etc.) gefunden werden,
wird die Räumung wieder abgesetzt. Wenn nicht, kommt es zur
Delogierung. Diese wird dann in
jedem Fall durchgeführt, auch
wenn der Mieter nicht zu Hause
ist.
Zuständig für die Räumung ist
der städtische Wirtschaftshof im
Beisein eines städtischen Kontrollorganes und eines Exekutors.
Das Mobilar wird in das Delogierungslager gebracht. Den Betroffenen bleibt nur der Ausweg, bei
Verwandten oder Freunden unterzukommen oder im Obdach-

losenheim eine Unterkunft zu suchen. Daher, sollte es einmal
nicht mehr weiter gehen, nicht
verzweifeln und den Kontakt mit

dem Wohnungsamt aufnehmen!
Dort wird man gerne bemüht
sein, im Rahmen des Möglichen
zu helfen.

Beispiel einer verwahrlosten Wohnung. Hohe Mietrückstände kamen
dazu. Die Delogierung war in diesem Fall nicht abwendbar. In vielen
anderen Fällen konnte, oft noch im letzten Moment, eine Lösung gefunden werden.
(Foto: Murauer)

Rascher Baufortschritt an der
Wohnanlage in der Uferstraße
Dachgleichenfeier für 26 städtische Mietwohnungen
(Th) Genau sechs Monate nach
Baubeginn konnte am 21. Feber
die Firstfeier an der Wohnanlage
des Gemeinnützigen Wohnungswerkes in der Uferstraße begangen werden. Diese trotz des strengen Winters kurze Bauzeit würdigte Gemeinderat Helmut Kritzinger insbesonders im Hinblick
auf die ständig steigende Zahl der

losigkeit und Schlamperei kommen. Die Statistik beweist es: In
den meisten Fällen kann man die
Delogierung abwenden, oft kann
auch noch im letzten Moment geholfen werden.
Karl Heiß, Oberamtsrat im städtischen Wohnungsamt, weiß ein
Lied davon zu singen: „Für die
Mitarbeiter des Wohnungsamtes
gehört es beinahe zur täglichen
Arbeit, durch persönliche Bemühungen, meist mit Hilfe des Sozialamtes, Delogierungen abzuwenden. Aber es muß auch bei
dem in Bedrängnis geratenen
Mieter zumindest der gute Wille
vorhanden sein."
Wer in Not gerät, sollte daher
rechtzeitig Kontakt mit dem
Wohnungsamt
aufnehmen.
Wenn man jedoch erfährt, daß
trotz hoher Mietrückstände zum
Beispiel gerade ein Auto oder ein
Fernsehgerät angeschafft wurde,
ist es schwer, Hilfe erwirken zu
können.
In schöner Lage in der Uferstraße um hin errichtet dus Gemeinnützige
Von den im Jahr 1989 angesetzten Wohnungswerk eine Wohnanlage, die in vier Häusern 24 Wohnungen
139 Delogierungen
wurden und Tiefgaragenplätze aufweist. Vor kurzem konnte die Firstfeier be„nur" 11 durchgeführt. 1990 gangen werden.
(Foto: Birbaumer)

Wohnungssuchenden in Innsbruck. Als die Situation besonders erschwerend bezeichnete der
Wohnungsreferent, der mit den
Gemeinderätinnen Evelyne Braito und Gertraud Lenzi sowie
OAR Franz Wohlgemuth vom
städtischen Wohnungsamt an der
Firstfeier teilnahm, den Mangel
an Grundstücken in der Stadt. In
verstärktem Maße sollten deshalb nicht genützte Dachböden
ausgebaut werden.
Die auf einem Baurechtsgrund
und über Auftrag der Stadtgemeinde entstehende Anlage umfaßt, wie der Geschäftsführer des
Wohnungswerkes, Ing. Franz
Vorhausberger, ausführte, in vier
Häusern sechs Vierzimmerwohnungen, 12 Dreizimmerwohnungen, acht Zweizimmerwohnungen und die entsprechende Anzahl von Tiefgaragenplätzen. Finanziert wird das Objekt, das
rund 33 Millionen Schilling erfordert, mit Hilfe der Wohnbauförderung.
Die Fertigstellung und Übergabe
der Mietwohnungen durch die
Stadtgemeinde ist für Anfang
1992 geplant.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1991, Nr. 3

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