Amtsblatt (der Stadt Innsbruck)

Jg.1939

/ Nr.4

- S.4

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Amtsblatt Nr. 4
Meinung, daß durch die Untervermietung seitens Privater
für sie ein erheblicher Schaden entstünde. Ich glaube, wer
einigermaßen den Wohnungsmarkt in Innsbruck kennt, wird
mir beipflichten, daß heute eine besondere Förderung der
Untervermietung eher angegeigt wäre, als eine Beeinträchtigung derselben, und wohl der Großteil der Gastgewerbetroibenden wird auch kaum das Bedürfnis verspüren, die
Hotelzimmer mit Dauermietern zu belogen. Aus all diesen
Erwägungen heraus und wohl auch deswegen, weil mit
1. April die Rechtsbasis für die EinHebung dieser Abgabe
voraussichtlich in Wegfall käme, wird diese Abgabe mit
1. April 1939 nicht mehr eingehoben werden. Damit verzichtet
die Stadt Innsbruck auf einen Ertrag von etwas über
RM. 30.000.—.
Die zweite Abgabe, auf die ich mich zu verzichten entschlossen habe, betrifft nur den neuen Stadtteil Hotting. I n Hotting wurde eine sogenannte Hydrantenabgabe für jeden
Wohnraum mit RM. 2.50 eingehoben. Ich glaube, es bedarf
von vornherein keiner Erörterung, daß eine solche Abgabe
nicht gerade fozial genannt werden kann. Dazu kommt, daß
grundsätzlich vermieden werden foil, daß in einem Stadtgebiet
verschiedene steuerliche Belastung der Bürger besteht und daß
daher auch aus diesem Grunde zur Herstellung der gleichmäßigen steuerlichen Behandlung diese Abgabe, für die eine
Ausdehnung auf das ganze Stadtgebiet nicht in Frage kommen kann, wegfallen muß. I n diefer Richtung verzichtet die
Stadtgemeinde auf einen Ertrag von rund RM. 25.000.—.
Daß dieser Verzicht gerade dem Stadtteil Hötting zugute

kommt, wird wohl kaum jemand von Ihnen als Schönheitsfehler ansehen.
Wenn ich zum Abschluß dieses Punktes unserer heutigen
Tagungsfolge noch eine Frage gleich vorweg beantworten
soll, die sicherlich an jeden einzelnen von Ihnen oft gestellt
werden wird, so ist es die Frage, wie weit sich im übrigen
eine Verschiebung oder Veränderung der städtischen Steuern
und Abgaben ergeben wird. Die Antwort ist eine ziemlich
einfache, d. h. ich weiß die Frage selbst nicht zu beantworten.
Sicher ist, daß noch mehrfache Veränderungen kommen werden, die aber nicht auf eine Mehrbelastung hinauslaufen
werden, sicher ist aber wohl, daß die Verbrauchsabgabe fallen
wird, aber ebenfo sicher ist, daß ich nicht in der Lage bin, auf
irgendwelche erhebliche Einnahmeposten zu verzichten, ohne
daß ich nicht einen entsprechenden Ersatz erhalte.
Meine Parteigenossen! Ich weiß, daß ich Ihnen Ihre Tätigkeit als Ratsherren, die in erster Linie darin liegt, Verständnis für die Maßnahmen der Stadtführung bei fämtlichen
Bürgern der Stadt zu schaffen, heute nicht gerade besonders
leicht gemacht habe, ich bin aber der vollen Überzeugung, daß
Sie dennoch im Bewußtsein Ihrer und unser aller Verantwortung für das Wohl und Wehe unserer Stadt Ihre Aufgabe erfüllen werden."
Nach E n t g e g e n n a h m e d i e s e r
Erklärung
durch d i e R a t s h e r r e n schloß d e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r d i e ö f f e n t l i c h e S i t z u n g , d e r nach k u r er U n t e r b r e c h u n g d e r v e r t r a u l i c h e
Teil
o l g t e.

Vürgersteuermeßbetrage und Mrllcke ßürgersteuer bei einem liebelatz von
500 v. l i . unter lZeruckNclitigung der Alters- und Kinderermäßigung
in lieiclismark.
A n m e r k u n g : Die jeweiligen Tteuermeßbetrage sind mit 5 (bei Hebesatz von 500 Prozent) vervielfacht, woraus sich der zu zahlende
Bürgersteuerbetrag für ein ganzes Jahr ergibt. Für 1939 werden nur V< dieses Betrages eingehoben (1. April bis 31. Dezember 1939).
(Erste Ziffer - Meßbetrag, zweite Ziffer ^ Steuer.)

l.
Das /Uten und der familienttand werden berücksichtigt bei einem Einkommen bis 5 3.350
Lebensalter am
Stichtag
10. X. 1938
Über 50 Jahre
Unter 50 Jahre
über 50 Jahre
Unter 50 Jahre

Einkommen
des
Jahres 1937
bis
bis
über
über

8
8
8
8

ohne
Kind

1.400
1.400
1.400 bis 8 3.350
1.400 bis 8 3.350

2-10
3-15
4-20
6-30

mit
1
Kind
2-10
3-15
4-20
6-30

mit
2
Kindern

mit
mit 4
3
und mehr
Kindern Kindern

1^ 5
2-10
4-20

2-10



ll.
l)as ^lter wird n i c n t , der 5amilien5tand wird berücksichtigt bei einem Einkommen von 8 3.351 bis 8 38.350
Einkommen
des
Jahres 1937
über
über
über
über
über
über
über
über
über

8
8
8
8
8
8
8
8
8

3.350
3.800
6.750
9.000
12.000
18.000
24.000
30.000
37.500

bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis

8
8
8
8
8
8
8
8
8

mit
1
Kind

ohne
Kind
3.800
6.750
9.000
12.000
18.000
24.000
30.000
37.500
38.250

6-30
6-30
9-45
1 2 - 60
1 8 - 90
24 - 120
30 - 150
50 - 250
75 - 375

669121824 30 50 75 -

30
30
45
60
90
120
150
250
375

mit
2
Kindern

mit
3
Kindern

Kindern

4 - 20
5 — 25
40
11 - 55
1 7 - 85
23 - 115
29 - 145
49 -245
74 - 370

2 —
47101622 28 ^
48 73 -

2-10
5-25
8-40
1 4 - 70
20 - 100
26 - 130
46 - 230
71 - 355

10
20
35
50
80
110
140
240
365

mit

mit
5
Kindern

3-15
6^ 30
12- 60
18- 90
24 - 120
44 - 220
69 - 345
*) usw. für je 1 Kind mehr «M. 2.— - 10 weniger.

mit
6
Kindern

mit
7
Kindern

5
20
50
80
110
210
335

2-10
8-40
1 4 - 70
20 - 100
40 - 200
65 - 325

4101622 42 67 ^

mit
8
Kindern

6-30
1 2 - 60
1 8 - 90
38 - 190 *)
63 - 315 *)

lll.
5s wird weder das /Uter nocn der familienttand berücksichtigt bei einem kinkommen über 8 3S.250
über
über
über
über
über

8
8
8
8
8

38.250
75.000
112.500
150.000
375.000

bis
bis
bis
bis
bis

8
8
8
8
8

75.000
112.500
150.000
375.000
750.000

RM.
7 5 ^ 375
R M . 1 5 0 ^ 750
R M . 300^1.500
R M . 500-2.500
R M . 1.000 - 5.000